Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel in der Regel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist vom Grundsatz her nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen, insbesondere die nachweislich gebildeten Rücklagen.
In dieser Qualifizierungsmaßnahme gibt es Hinweise und Tipps aus der Vereinspraxis zu folgenden Themen:
- Grundlage und Ausnahmen der zeitnahen Mittelverwendung
- Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
- Bildung einer Freie Rücklage
- Welche Fristen sind zu beachten
- Mögliche Höhe der Rücklagen
Weitere Möglichkeiten der unschädlichen Mittelverwendung
Als Referent und Ansprechpartner für Fragen der Teilnehmenden hat der StadtSportBund Osnabrück Patrick Busse eingeladen. Als Vereinspraktiker, Sport- und Vereinsmanager verfügt Patrick Busse über einen reichen Erfahrungsschatz aus Theorie und Praxis.
Treffpunkt Beratung ONLINE:
Wohin mit dem Geld?
Korrekte Rücklagenbildung im gemeinnützigen Verein
Mittwoch, den 23.06.2021 ab 18:00 Uhr bis max. 19:30 Uhr
Der Zugang zum Teams-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!