Letzter Abgabetermin: Verwendungsnachweis hauptberufliche Sportlehrkräfte 2. Quartal

Letzte Vorlagemöglichkeit fehlender Abrechnungsunterlagen für die Förderung hauptberuflicher Sportlehrkräfte im 2. Quartal  gem. 4.1 der SSB-Sportförderrichtlinie:

Förderung der Beschäftigung hauptberuflicher Sportlehrkräfte/Sportreferenten

Ziel ist es, durch die Förderung von Personalkosten Sportangebote in den Vereinen zu sichern und sie durch geeignete Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bildung, Sport- und Vereinsentwicklung sowie Sportjugend zu unterstützen.

Für hauptberufliche Sportlehrkräfte, die weiterhin in einem früher vom Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) bezuschussten Beschäftigungsverhältnis stehen, wird ein Zuschuss von einem Drittel des Bruttogehalts, höchstens jedoch 500 Euro/Monat gezahlt.

Für hauptberufliche Sportreferenten, die beim SSB beschäftigt sind und aus einem Förderprogramm des LSB teilfinanziert werden, kann ein anteiliger Zuschuss als Eigenanteil gewährt werden. Der Nachweis erfolgt quartalsweise bis zum 15. des Monats, der dem Abrechnungsquartal folgt durch das vorgegebene Formular.

Zum SSB-Formular

 

Datum

Jul 15 2024