Mit Sichtag 01.01. des jeweiligen Jahres sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Osnabrück und des LSB Niedersachsen verpflichtet, ihre Mitgliederzahlen jahrgangsweise über das Intranet als Bestandserhebung einzugeben. In der Zeit vom 20.12. bis 31.01. ist das Intranet des LSB für die Bestandserhebung der Vereine freigeschaltet. Während dieser Zeit müssen die Vereine ihren Mitgliederbestand zum 01.01. melden. Eingabeversuche außerhalb dieses Zeitraums sind nicht möglich! Die Pflege der Adressdaten sowie Vorstandsdaten im Intranet ist natürlich während des ganzen Jahres möglich.
Die Vereine sind verpflichtet, alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) dem Landesfachverband (LFV), in dem sie Mitglied sind, zuzuordnen (Seite B). Die Mitglieder können nur den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) zugeordnet werden, wenn auch tatsächlich eine Mitgliedschaft des Vereins in diesem LFV besteht. In der Eingabemaske erscheinen dementsprechend in einem Auswahlmenü auch nur noch diese LFV. Der Landessportbund empfiehlt daher den Vereinen dringend, sich im Vorfeld der Online-BE Klarheit über ihre Mitgliedschaften in den einzelnen Landesfachverbänden zu verschaffen. Für Vereinsmitglieder, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können oder sollen (Seite C), wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben: Kinder/Jugendliche 2,00 €, Erwachsene 3,00 €.
Sollte es Probleme mit der Zugangsberechtigung zum LSB-Intranet oder bei der Erfassung der Bestandserhebungsdaten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne!!
Das „Merkblatt zur Bestandserhebung des LSB“, die „LSB-Richtlinien zur Durchführung der Bestandserhebung“ sowie weitere Unterlagen und Hilfestellungen für die Bestandserhebung 2023 finden Sie hier:
Anleitung zur Bestandserhebung ab 2023
Merkblatt des LSB zur Bestandserhebung 2023
LSB-Richtlinie zur Durchführung der BE und zur Datenpflege 2023
Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen 2023
Informationen und Grundsätze zur Online-BE 2023 des LSB
Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2023