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Förderung des Sportstättenbaus

Der Stadtsportbund fördert Baumaßnahmen Osnabrücker Sportvereine aus Kontingentmitteln des LSB bei denen es erforderlich ist, den vorhandenen Bestand zu sichern. Darüber hinaus werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen. Neben der Förderung über den Stadtsportbund können Osnabrücker Sportvereine auch Anträge zur Förderung des Sportstättenbaus bei der Stadt Osnabrück stellen.

Bestandssicherungsmaßnahmen

Hierunter verstehen wir Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind, inkl. Sanierung und Modernisierung.

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Bestandsentwicklungsmaßnahmen

Dazu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Welche Fristen sind zu beachten?

  • Anträge mit förderungsfähigen Gesamtausgaben ab 25.000 € müssen für das Folgejahr bis zum 1. 9. des laufenden Jahres gestellt werden
  • Anträge mit förderungsfähigen Gesamtausgaben von 5.000 € bis unter 25.000 € müssen für das Folgejahr bis zum 1.11. des laufenden Jahres gestellt werden.
  • Der Antrag auf Auszahlung der Förderung ist im Jahr der Bewilligung bis spätestens zum.12. 31. einzureichen
  • Der Verwendungsnachweis zur Endabrechnung ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Baumaßnahme bzw. 24 Monate nach Baubeginn einzureichen.

Förderung zur Vorbereitung von Baumaßnahmen

Vorbereitende Untersuchungen werden über die Richtlinie „Sportentwicklungsplanungen und Sportraumentwicklungsprozesse“.

LSB-Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Ihr Ansprechpartner für den Sportstättenbau im Stadtsportbund Osnabrück:

Ralf Dammermann

Tel.: 0541/939357-13

E-Mail: ralf.dammermann@ssb-osnabrueck.de