Regelungen für den Sport nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.11.21

Seit heute gilt das neue Warnstufenkonzept des Landes Niedersachsen. Momentan gilt die Warnstufe 1 bei einer Hospitalisierung mehr als 3 bis höchsten 6. Demnach gelten für  Für Sportanlagen ab heute folgende Regelungen:

  • drinnen: 2G,
  • draußen: 3 G mit negativen PoC-Test,
  • drinnen: Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.

 

image_pdfpdf-Dokument erstellenimage_printDruckversion