Regelungen für den Sport nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.11.21
Seit heute gilt das neue Warnstufenkonzept des Landes Niedersachsen. Momentan gilt die Warnstufe 1 bei einer Hospitalisierung mehr als 3 bis höchsten 6. Demnach gelten für Für Sportanlagen ab heute folgende Regelungen:
- drinnen: 2G,
- draußen: 3 G mit negativen PoC-Test,
- drinnen: Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
Nähere Informationen für die Regelungen im Sport.