Im neuen Jahr tritt neue SSB-Sportförderrichtlinie in Kraft!

foerderrichtlinie_c-oeZum 1. Januar des kommenden Jahres tritt die neue Richtlinie in Kraft.  Die Richtlinie regelt die Verwendung städtischer Sportfördermittel, für die der SSB von der Stadt bereits 1998 die Befugnis erhalten hat, eigene Förderungsmodalitäten festzulegen.

Nachdem die Förderrichtlinie seitdem im Wesentlichen unverändert blieb, sah der SSB-Vorstand jetzt die Notwendigkeit, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Dabei sollten folgende Ziele erreicht werden:

  1. Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen.
  2. Zielgerichteter Einsatz der Fördermittel mit einem größtmöglichen Mehrwert für die Vereine.
  3. Die administrative Abwicklung möglichst einfach und rechtssicher zu gestalten.

Bewährtes bleibt

Auch zukünftig werden hauptberufliche Sportlehrkräfte gefördert und nebenberufliche Übungsleiter bezuschusst. Auch Zuschüsse für Fahrtkosten zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften werden gewährt sowie anteilige Kosten für Nutzer städtischer Hallenbäder finanziert. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen gibt es zu diesen Förderungen nicht. Abweichende Regelungen gibt es aber hinsichtlich der Formulare und Nachweise.

Neue Fördermöglichkeiten

Neue Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich der Inklusion. Dort können Vereine zukünftig z.B. Maßnahmen zur Umsetzung barrierefreier Kommunikation bezuschussen lassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit,  Assistenzbedarfe (z.B. Gebärdendolmetscher bei Jahreshauptversammlungen) zu fördern.

Daneben wird zukünftig auch die Förderung von Freiwilligendienstleistenden im Sport möglich sein. Der SSB fördert eine Einsatzstelle pro Verein mit max. 600 € im Jahr, um das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen durch den unterstützenden Einsatz von Freiwilligendienstleistenden zu erhalten sowie jungen Menschen zu ermöglichen, sich im Sport freiwillig zu engagieren.

Der SSB legt großen Wert darauf, dass die Vereine auch in der Zukunft Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ausrichten können. Hierzu zählen Meisterschaften ab Landesebene und sportliche Großveranstaltungen die dazu geeignet sind, die Angebote und Aktivitäten der Osnabrücker Sportvereine einem großen Publikum vorzustellen. Zukünftig ist der Ausgleich eines nachgewiesenen Defizits mit bis zu 2.000 € möglich.

Förderung durch Kombination von LSB- und SSB-Zuschüssen

Besonders attraktiv für die Vereine ist zukünftig die Möglichkeit,  bestimmte Vorhaben durch Mittel des Landessportbundes und des SSB zu kombinieren. Bei geschickter Antragstellung können Projekte mit einem Volumen von 2.000 € bis zu 20.000 € realisiert werden, ohne eigene Mittel aufzuwenden. Dabei müssen aber sowohl die Fördervoraussetzungen des LSB als auch die SSB-Richtlinien eingehalten werden.

Hier geht es z. B. um Projekte und Prozesse zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Menschen in der zweiten Lebenshälfte, Kinder – und Jugendliche mit mangelnder Bewegungserfahrung sowie um Familien und familiäre Lebensgemeinschaften. Kombiniert geht es hier um Förderungen bis zu 10.000 €

Auch Projekte und Prozesse zur Stärkung des Ehrenamtes und Bürgerschaftlichen Engagements können gefördert werden. Darunter fallen Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Freiwilligenmanagement oder die Gründung von J-Teams und Mentoring-Programme. Je nachdem ob es sich um Mikro- oder Makroprojekte handelt, ist eine Gesamtförderung bis zu 20.000 € möglich.

Um die Leistungsfähigkeit der Sportvereine nachhaltig zu sichern und um Rahmenbedingungen für Vereinsentwicklung zu stärken, bezuschusst der SSB verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Kooperation mit dem LSB. Darunter zählen z.B. Fachberatungen, Beratungen in Entwicklungsprozessen oder Engagementberatungen. Unterm Strich zahlen die Vereine für diese Leistungen nichts.

Attraktive Fördermöglichkeiten gibt es auch, wenn Menschen mit Migrationshintergrund und/oder sozialer Benachteiligung in die Strukturen des Vereinssports eingebunden werden sollen. Durch die Kombination von LSB und SSB-Fördermöglichkeiten können hier Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden, ohne dass ein Verein eigene Mittel aufwenden muss.

Gleiches gilt für Projekte im sportpraktischen oder überfachlichen Bereich in der Jugendarbeit. In Verbindung mit LSB-Mittel können so Vorhaben insgesamt mit 2.000 € gefördert werden.

Die neue SSB-Sportförderrichtlinie steht ab sofort zum Download auf der SSB-Homepage bereit. Versehen ist diese mit Links zu den zugehörigen Formularen des SSB und LSB.

Für Rückfragen und weiteren Informationen zur Richtlinie steht Ralf Dammermann zur Verfügung T. 0541 9825913 oder Ralf Dammermann.

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