Änderung der Niedersächsischen Bauordnung: Belange des Sports berücksichtig

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat sich erfolgreich in das parlamentarische Änderungsverfahren der Niedersächsischen Bauordnung eingebracht. Die seit Ende Juni 2023 gültigen Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung berücksichtigen auch Belange des Sports bei der vorrübergehenden Nutzungsänderung von Räumen zu Versammlungsräumen.  Es gelten nun vereinfachte Regelungen – insbesondere bei Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen. Möglich ist nun u.a. auch, dass temporäre Nutzungsänderungen pro Veranstaltungsort drei Mal pro Jahr bis zu jeweils vier Tage stattfinden können. Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen weist darauf hin, dass sich Sportvereine bei der Nutzung von Räumen, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, bei Veranstaltung mit mehr als 200 Personen zunächst bei der örtlich zuständigen Bauaufsicht erkundigen müssen, ob dies erlaubt ist.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat inzwischen FAQ’s sowie Grafiken online gestellt, die es Antragstellern erleichtern sollen, Genehmigungen einzuholen.

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