Für die Stadt Osnabrück gilt dann die Stufe 1 der niedersächsischen Corona-Verordnung. Diese sieht weitere Lockerungen von Einschränkungen im Sport vor.
Sämtliche Sportanlagen dürfen mit einem Hygienekonzept öffnen. Dabei wird nicht zwischen Sport in geschlossenen Räumen und Sport unter freiem Himmel unterschieden. Öffnen dürfen auch Schwimmbäder. Die bisher geforderten Coronatests von Personen ab 18 Jahren ist nicht mehr erforderlich.