Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 die Umsetzung folgender Angebote beschlossen:
- Auf Antrag können die zur Jahresmitte an die Stadt zu zahlende Pacht- oder Erbbauzinsen für vereinseigene Sportanlagen bis zum Jahresende erlassen werden. Pacht- und Erbbauzinsen, die Sportvereine an private Eigentümer zu leisten haben, werden auf Antrag erlassen.
- Die in den Haushalt eingestellten Sportfördermittel werden in voller Höhe für 2021 zur Verfügung gestellt und bei Bedarf vorrangig ausgeschöpft.
- Von der Erhebung von Entgelten für städtische Sportanlagen (Sporthallen, Freianlagen) für das Winterhalbjahr 2020/2021 wird abgesehen.
Die Anträge für die Übernahme/Erstattung der Pacht- und Erbbauzinsen werden von der Sportverwaltung per Mail an alle Osnabrücker Sportvereine versandt.
Weitere Auskünfte erteilt Susanne Brans, Fachdienst Sport unter Tel.: 0541-3232486 oder Mail: brans@osnabrueck.de.