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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Lehrgangsanmeldung

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bildungsveranstaltungen, die vom LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB Niedersachsen), der Sportjugend Niedersachsen, den Sportbünden und der Akademie des Sports im LSB Niedersachsen – im Folgenden Veranstalter – angeboten und ausgerichtet werden.

Teilnahmebedingungen

Die Fort- und Ausbildungsangebote sind grundsätzlich für alle Personen ab 16 Jahren offen. Davon abweichende Altersbeschränkungen und weitere Teilnahme-Voraussetzungen sind den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen bzw. bei den Ausrichtern zu erfragen. Nicht in einem Sportverein organisierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bei Lizenzausbildungen keine Lizenz erwerben. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung.

Teilnahmegebühren

Für Teilnehmende aus Mitgliedsvereinen des LSB Niedersachsen werden in der Regel reduzierte Teilnahmegebühren erhoben. Die Teilnahmegebühren sind in den Ausschreibungen der Bildungsveranstaltungen ausgewiesen und werden grundsätzlich mit Hilfe des Lastschriftverfahrens eingezogen. Bei Problemkonten (z. B. unzureichende Angaben) erheben die Banken eine Bearbeitungsgebühr. Diese wird den betroffenen Teilnehmenden vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.

Anmeldung, Anmeldefrist

Die Anmeldung bei mehrtägigen Präsenz-Bildungsveranstaltungen muss grundsätzlich bis vier Wochen, bei eintägigen Präsenz-Bildungsveranstaltungen und Online-Bildungsveranstaltungen bis zwei Wochen vor der Maßnahme beim Veranstalter eingegangen sein.

Bei Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.

Bei Online-Bildungsveranstaltungen erhalten die Teilnehmenden einen Veranstaltungslink. Im Zuge dessen kann ein zweiter datenschutzrelevanter Registrierungsprozess erforderlich sein.

Bei der Anmeldung von minderjährigen Teilnehmenden zu Präsenz-Veranstaltungen ist die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten notwendig.

Abmeldung und Stornogebühren

Eine Abmeldung mit vollständiger Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei mehrtägigen Präsenzveranstaltungen muss vier Wochen vor der Bildungsveranstaltung und bei eintägigen Präsenz-Bildungsveranstaltungen sowie Blended Learning Formaten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Hierbei gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung beim Veranstalter.

Bei Nichteinhaltung dieser Abmeldefristen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 € erhoben, max. jedoch die Höhe der Teilnahmegebühr einbehalten. Diese Gebühr wird im Krankheitsfall nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nicht erhoben.

Eine Abmeldung bei Online-Bildungsveranstaltungen muss eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Abmeldefrist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 (max. jedoch in Höhe der Teilnahmekosten) einbehalten. Diese Gebühr wird im Krankheitsfall nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nicht erhoben.

Technische Probleme beim Online-Check, können im Ausnahmefall und nach Absprache zu einer Gebührenbefreiung führen.

Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder einem freiwilligen Abbruch der Maßnahme wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten.

Sollte die Bildungsveranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden, werden bereits eingezogene Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bildungsurlaub

Für die besonders gekennzeichneten Bildungsveranstaltungen kann Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilnehmende weisen bei der Anmeldung darauf hin, dass sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten. Vom Veranstalter werden dann die notwendigen Bescheinigungen ausgestellt.

Sonderurlaub  (Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports)

Jugendleiterinnen und Jugendleiter mit gültigem Ausweis haben Anspruch auf bis zu 12 Tage Sonderurlaub im Jahr für leitende und helfende Tätigkeiten bei Freizeit- und Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Ferienfreizeiten, internationale Begegnungen etc.). Ebenso besteht Anspruch auf Sonderurlaub für die Teilnahme an Lehrgängen der Sportjugend Niedersachsen, die der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern dienen.

Der Sonderurlaub muss beim Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Die nötigen Bescheinigungen können nach verbindlicher Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Sportjugend Niedersachsen angefordert werden.

Nutzungsrechte für Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltungen werden Foto- und ggf. Videoaufnahmen gemacht, die für Veröffentlichungen der Veranstalter (wie z.B.: LSB-Magazin, LSB-Facebook-Seite, Flyer etc.) und ggf. von Mitveranstaltern der jeweiligen Veranstaltung, gespeichert und verwendet werden.

Teilnehmende können der Speicherung und Verwendung individueller Personenfotos im Vorfeld und während der Veranstaltung widersprechen.

Alle Online-Bildungsveranstaltungen des LSB finden auf zertifizierten Plattformen (u.a. „Edubreak Dialog“) statt. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aufgezeichnet werden, um sie später zur Weiterentwicklung der Bildungsarbeit zu verwenden. Soweit nicht alle Teilnehmenden einverstanden sind, werden die Kameras und Namen aller Teilnehmenden während der Aufnahme ausgeschaltet bzw. ausgeblendet sein. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Lesen Sie hierzu auch die Datenschutzbestimmungen von Edubreak: https:// edubreak.de/de/privacy_policy