Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

Die 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder hat am 15. Juli 2020 zum Thema: Wiederaufnahme von Sport – Fortschreibung des stufenweisen Wiedereinstiegs in den länderübergreifenden Sportbetrieb beschlossen:

„Präambel
Unter Zugrundelegung und in Fortschreibung des Beschlusses der Sportministerkonferenz vom 28. April 2020 befürworten die Sportministerinnen und Sportminister sowie Sportsenatorinnen und Sportsenatoren der Länder ein abgestimmtes Vorgehen für eine erforderliche weitere Eröffnung von Möglichkeiten zum Sportbetrieb auch Ländergrenzen übergreifend. Dies steht selbstverständlich unter der zwingenden Voraussetzung eines sich weiterhin rezessiv entwickelnden Infektionsgeschehens.
Die bisher gewonnenen Erfahrungen im Sportbetrieb und der überaus verantwortungsvolle Umgang der Sportorganisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur epidemiologischen Unterbrechung von Übertragungswegen bieten eine große Gewähr, dass auch bei Fortschreibung der Öffnungen das Infektionsgeschehen im Sport unter Kontrolle behalten werden kann. Dies insbesondere auch im Wettkampfbetrieb, wo eine Registrierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern schon jetzt üblich ist.
Der zur Öffnung des Sportbetriebs erforderliche Prozess wird von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt und ist insbesondere auf kommunaler Ebene in enger Absprache zwischen Städten, Landkreise, Gemeinden und den örtlichen Sportorganisationen auf die Erforderlichkeiten zur Beherrschung des Infektionsgeschehens ausgerichtet.
Um auch den Ländergrenzen übergreifenden Sportbetrieb, wie zum Beispiel den Ligabetrieb und regionale, nationale und internationale Wettbewerbe sowie nicht zuletzt die Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele wiederaufnehmen zu können, sind Regelungen, die die Chancengerechtigkeit zumindest auf nationaler Ebene gewährleisten, unverzichtbar. Mit Blick auf zeitlich erforderliche Abläufe eröffnet ein Einstieg in den Wettkampfbetrieb spätestens ab September 2020 die Möglichkeit, die Wettkampfsaison 2020/2021 im regulären Betrieb starten und beenden zu können.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gesundheit von Athletinnen und Athleten, ist der Sportbetrieb zumindest zu Trainingszwecken bereits ab August 2020 nicht-kontaktfrei im Freien und in der Halle zu ermöglichen.
Daher sind auch weiterhin der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, mit sportartspezifischen Konzepten einen verantwortungsvollen Umgang für den
Sportbetrieb zu ermöglichen und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherzustellen.
Unter der Voraussetzung der weiteren positiven Entwicklungen bei der Eindämmung der Pandemie empfiehlt die SMK die folgenden Maßnahmen:
Beschluss
1. Die SMK befürwortet ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Einklang mit den Zielen zum Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes.
2. Zur Wahrung von Chancengerechtigkeit und um idealerweise ab September 2020 mit einem geregelten, Ländergrenzen übergreifenden Sportbetrieb, insbesondere der Ligen, sowie mit der Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerben beginnen zu können, wird eine Freigabe des Trainingsbetriebes des nicht-kontaktfreien Sports ohne Unterscheidung zwischen dem Sportbetrieb in Hallen oder im Freien vor Beginn des Liga- bzw. Wettkampf-betriebes möglichst frühzeitig angestrebt. Dies kann jedoch nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehen in den Ländern bzw. Regionen veranlasst werden.
3. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass ein Hygienekonzept vorliegt und die Kontaktnachverfolgung der am Trainings- und Wettkampfgeschehen beteiligten Personen sichergestellt ist und die jeweils geltenden Einreise- und Beherbergungsregelungen der Länder dies auch vollumfänglich ermöglichen.
4. Eine Beteiligung von Zuschauerinnen und Zuschauern am Sportgeschehen ist insbesondere für Vereine in bundesweiten Spielklassen von großer Bedeutung bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Grundsätzlich wird daher bei Vorliegen belastbarer Infektionsschutzkonzepte und verantwortbarer Inzidenzraten die schrittweise Öffnung von Sportveranstaltungen auch für Zuschauerinnen und Zuschauer befürwortet.
5. Der DOSB wird gebeten, im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen die zum bundesweiten Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Sportbetrieb erarbeiteten sportartspezifischen Konzepte weiterzuentwickeln, die der Gesunderhaltung der am Trainings- und Wettkampfbetrieb beteiligten Personen sowie der Eindämmung des epidemiologischen Geschehens Priorität einräumen.
6. Die Kommunen sowie die Landessportverbände bzw. Landessportbünde, die Landesfachverbände und die Sportvereine vor Ort werden gebeten, sich an der Schaffung und Bereitstellung von Voraussetzungen, die zum regulären Sportbetrieb erforderlich sind, zu beteiligen, eine aktive Rolle bei der
Ermöglichung des Trainings- und Wettkampfbetriebs einzunehmen und die dafür erforderlichen Abstimmungsprozesse zu unterstützen.“

Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 16. Juli 2020


 

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