Video-Tutorial zur Haftung des Vereins
Wer haftet im Fall der Fälle? Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen Gefahren zu treffen, welche durch eine gewöhnliche Benutzung eintreten könnten und vorhersehbar sind. Rechtsanwalt Christian Goergens informiert für den LandesSportBund Niedersachsen in einem Video-Tutorial zum Thema Haftung im Sportverein.
Zum Video „LSB-Tutorial: Haftung des Vereins – Verkehrssicherungspflicht“
Quelle: LSB Niedersachsen