Vereinsversammlung künftig auch hybrid oder virtuell möglich

Ver­ei­ne sol­len Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen künf­tig kom­plett vir­tu­ell oder hy­brid, also mit ein­zel­nen zu­ge­schal­te­ten Mit­glie­dern, ab­hal­ten dür­fen – bei vol­lem Stimm­recht aller Teil­neh­mer. Das hat der Bun­des­tag mit gro­ßer Mehr­heit be­schlos­sen. Bis­her war dafür eine ent­spre­chen­de Re­ge­lung in der Ver­eins­sat­zung Vor­aus­set­zung. Nach dem Bun­des­tag muss der Bun­des­rat noch ab­schlie­ßend dar­über be­ra­ten. Wann die Neuregelung in Kraft tritt ist noch offen.

Zu einer hybriden Versammlung kann demnach künftig einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz „im Wege der elektronischen Kommunikation“ möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

Nach Ansicht der SPD kommt die Neuregelung kleinen Vereinen zugute, weil sie sich damit Aufwand und Kosten einer möglichen Satzungsänderung sparen. Argumentiert wird auch damit, dass die digitale Öffnung die Teilnahme von Versammlungen in bundesweiten Vereinen erleichtere, weil weite Anreisen nicht mehr nötig sind.

Das Gesetz schließt an eine schon in der Corona-Zeit geltende Ausnahmeregelung an. Wegen der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung auch über die Pandemie hinaus sinnvoll, hatte der Bundesrat argumentiert, von dem die Initiative für das Vorhaben ausging. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen.

Quelle: dpa/Beck-Verlag rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vereinsversammlungen-kuenftig-auch-virtuell-oder-hybrid