Treffpunkt Beratung ONLINE: Stadtsportbund Osnabrück informierte über Gesetzesänderungen für Sportvereine

Insgesamt 62 Teilnehmer*innen aus der gesamten Sportregion folgten gestern der Einladung  des Stadtsportbundes Osnabrück zur Infoveranstaltung Treffpunkt BERATUNG. Inhaltlich ging es in der als Zoom-Meeting durchgeführten Infoveranstaltung um wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für die Sportvereine der Region, die von Vereinsberater Dietmar Fischer vorgestellt und erläutert wurden.

Die Bundesregierung beschloss nämlich verschiedene Gesetzesänderungen, die zu Erleichterungen bei den Vereinen und auch bei Übungsleitenden sowie bei ehrenamtlich Engagierten führen. So wurde ab 2021 eine Anhebung der s.g. Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr beschlossen. Gleiches gilt für die s.g. Ehrenamtspauschale. Diese ist von bisher 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben worden.

Eine Anhebung gibt es auch bei der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die bisher gültige Grenze der Einnahmen  von 35.000 Euro wurde auf nunmehr 45.000 Euro angepasst.  Diese Regelung gilt bereits ab 2020. Ebenfalls rückwirkend ab 2020 gilt die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht soweit die jährlichen Einnahmen eines Vereins 45.000 Euro nicht übersteigen.

Auch hinsichtlich des Umgangs mit Kleinbetragsspenden gibt es eine Änderung. Zukünftig kann bei Spenden bis zu 300 Euro auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung verzichtet werden. Dietmar Fischer sprach allerding die Empfehlung aus, grundsätzlich Zuwendungsbescheide auszustellen. Das erleichtert die Nachweispflicht des Spenders erheblich.