4. Video-Vereinssprechstunde – Stadtwerke bieten Vereinen die Überlassung der Schwimmhalle Moskau-Bad für den Trainingsbetrieb an!

Auch die 4. Video-Vereinssprechstunde, die der StadtSportBund (SSB) gestern zur Wiederaufnahme des Bäderbetriebs ausrichtete, stieß auf eine große Resonanz bei den Vereinen. 25 Teilnehmende aus 14 Vereinen informierten sich aus erster Hand zu den Anstrengungen der Stadtwerke Osnabrück, einen Bäderbetrieb unter Corona-Bedingungen zu organisieren.

Dazu stand Gerhild Neumann (Leiterin des Bäderbetriebs der Stadtwerke Osnabrück) als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie gab Hinweise zu den aktuellen Hygieneregeln und einen generellen Überblick über die Planungen zur Wiederinbetriebnahme der Bäder.

Einschränkungen für alle Nutzergruppen sind dabei unvermeidbar. So wurden die zulässigen Besucherzahlen der Bäder teils drastisch eingeschränkt. Das führt dazu, dass die Vereine bis zu den Sommerferien hinein keinen Möglichkeit haben, das Sportbecken des Nettebades zu belegen. Damit bleiben die Trainingsmöglichkeiten der Schwimmer weiterhin erheblich begrenzt. Zudem führen die Abstandregelungen dazu, dass die DLRG Osnabrück zunächst nicht plant, den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, weil Rettungsschwimmen ohne Körperkontakt kaum möglich ist.

Um den Schwimmern dennoch Trainingsmöglichkeiten zu bieten, unterbreitete Frau Neumann das Angebot, die Schwimmhalle des Moskau-Bades bis zum Ende der Sommerferien für den Trainingsbetrieb der Schwimmvereine zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um tägliche Nutzungszeiten von etwa zehn Stunden für die gesamt Wasserfläche.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Nils Wehmeier (Stadtschwimmverband) hat sich bereit erklärt, ein Hygiene- und Belegungskonzept für das Bad zu erstellen und mit den Osnabrücker Bädern abzustimmen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass bei einem überwiegend ehrenamtlichen Einsatz der Übungsleitenden, die Kernzeiten ab dem späten Nachmittag besonders nachgefragt werden und eine Belegung an Vormittagen eher weniger nachgefragt werden dürfte.

Immerhin ist mit dem Angebot der Stadtwerke eine Basis geschaffen worden, um den Bedürfnissen der Vereine zu mindestens in Teilen gerecht zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die Infektionszahlen weiterhin sinken um in den nächsten Monaten den Trainingsbetrieb in den Osnabrücker Hallenbäder weiter zu normalisieren.




Neues SSB-Förderprogramm – Förderung von Sportangeboten während der Corona-Pandemie!

Nachdem das Sporttreiben  auf privaten und öffentlichen Sportanlagen im Freien wieder erlaubt ist, kann jetzt auch in geschlossenen Sporträumen und in Schwimmhallen unter Einhaltung bestimmter Regeln Sport im Verein durchgeführt werden.

Die Osnabrücker Sportvereine haben seit Beginn der Corona-Pandemie  kreative Ideen entwickelt, um auch während des Lockdowns für ihre Mitglieder da zu sein. Jetzt stehen sie vor der Herausforderung, die Sportangebote den strengen Hygienebedingungen und Verhaltensregeln anzupassen. Damit das gelingen kann, hat der Vorstand des StadtSportBundes beschlossen, seine Vereine mit einem Förderprogramm zu unterstützen, und um somit den Wiedereinstig in den Sportbetrieb zu erleichtern. Gefördert werden Outdoor- und Indoor-Angebote auf  Sportanlagen, die der Gesundheits- und Bewegungsförderung sowie der Integration dienen.

Die Angebote müssen neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden oder bereits bestehende Angebote müssen konzeptionell den Hygiene- und Abstandsbedingungen angepasst worden sein.  Abrechenbar sind Anschaffungskosten des Vereins für Sportmaterial (EP max. 100 Euro), Desinfektions- und Absperrmaterial sowie Honorare (max. 25 Euro/LE).

Gefördert werden max. 4 Anträge pro Vereine mit jeweils bis zu 250 Euro.  Die Förderung ist rückwirkend ab dem 6. Mai möglich und bis zum 30.09.2020 befristet.

Für Fragen rund um das neue Förderprogramm berät sie SSB-Geschäftsführer Ralf Dammermann (T. 0541 9825913). Der Förderantrag sowie weitere Informationen zum Programm stehen auf der SSB-Homepage zum Download bereit.




Einladung zur 4. Video-Vereinssprechstunde zur Wiederaufnahme des Bäderbetriebs

die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihres Stufenplans mit Wirkung zum 8. Juni verfügt, dass nun auch der Betrieb und die Nutzung von Hallenbädern unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen zulässig ist. Der Bäderbetrieb der Stadtwerke Osnabrück erstellt momentan Konzepte, um die Wiederaufnahme des Bäderbetriebs unter Einhaltung aller Vorgaben zu gewährleisten.

Auf welche Veränderungen sich die Badnutzer einzustellen haben, darüber möchte der SSB in einer weiteren Video-Vereinssprechstunde informieren, die sich in erster Linie an die Vereine im StadtSportbund richtet, die auch Nutzer der Osnabrücker Bäder sind. Frau Neumann (Leiterin Bäderbetrieb Stadtwerke Osnabrück AG) hat zugesagt, über den aktuellen Sachstand zu berichten und um Fragen zu beantworten. Darüber hinaus wird der SSB über wissenswerte Neuigkeiten aus dem SSB/LSB informieren.

4. Video-Vereinssprechstunde (Nutzer Osnabrücker Bäder)

Donnerstag, den 11. Juni 14:00 Uhr

 Aufgrund des kurzfristigen Termins ist es leider nicht möglich, zu späterer Uhrzeit zur Videokonferenz einzuladen. Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.




3. Video-Vereinssprechstunde – Stadt bereitet Wiedereröffnung der Sporthallen für Vereine vor!

Die gestrige 3. Video-Vereinssprechstunde zum Thema „Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den städtischen Sporthallen“, die der StadtSportBund (SSB) am gestrigen Abend durchführte, war mit 28 Teilnehmenden aus 22 Vereinen wiederum gut besucht. Erneut stand Jörg Schirmbeck (Fachdienst Sport der Stadt Osnabrück) als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wiedereröffnung städtischer Sporthallen zur Verfügung.

Zunächst aber informierte Ralf Dammermann (SSB-Geschäftsführer) über Neuigkeiten und Wissenswertem aus SSB und LSB. So wird der SSB den verschobenen Stadtsporttag am 25. Juni unter Einhaltung der Hygienevorschriften in der VereinSporthalle Limberg durchführen. Dabei wird auf Grußworte und Ehrungen verzichtet, so dass sich die Tagesordnung auf den parlamentarischen Teil beschränkt. Zudem gab er einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand zur Beantragung der Zuschüsse für Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Die Beantragung de Fördermittel ist im Intranet noch bis zum 31. Mai möglich. Überdies informierte er noch einmal über das LSB-Förderprogramm: Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien. Ralf Dammermann ermunterte die Vereinsvertreter weitere Anträge an den LSB zu stellen.

Hinsichtlich der Situation in den Sporthallen und Fitnessstudios gab es kein einheitliches Bild. Während Vereine mit eigenen Sporthallen den Trainingsbetrieb bereits wieder aufgenommen haben, werden die meisten städtischen Hallen aller Voraussicht nach am 3. Juni geöffnet. Jörg Schirmbeck berichtete, dass die Öffnung letztlich davon abhängt, ob jede Halle kurzfristig hergerichtet werden kann. Das betreffe die Reinigung der Hallen aber auch deren Verfügbarkeit, weil einige Schulen den Regelunterricht in Sporthallen verlegt haben bzw. Schulmaterial in Sporthallen ausgelagert wurde.

Aus den Vereinen gab es Fragen zur Umsetzung der Hygienebedingungen. Hier sei es klar, dass die hallenbelegenden Sportvereine für die Umsetzung der Hygieneregeln in den Sporthallen selber verantwortlich sind. Dieses betreffe z.B. die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel, Einhaltung der Abstandsregelungen, etc. Die Umkleiden in den Sporthallen bleiben geschlossen bzw. werden durch Absperrungen von den WC`s getrennt. Für kontaktlose Trainingsformen sind die Empfehlungen der Sportfachverbände hilfreich.

Jörg Schirmbeck bat um Rückmeldung, falls Vereine noch nicht beabsichtigen, mit allen Angeboten am 3. Juni zu starten. Nach übereinstimmender Auffassung mache das z.B. kein Sinn, wenn Kleinkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen die Abstandsregelungen nicht verstehen und einhalten können oder für Sportgruppen mit Menschen, denen ein erhöhtes Infektionsrisiko droht. Sollten Vereine Hallenstunden noch nicht nutzen wollen, wird die Stadt Osnabrück diese Stunden auch nicht berechnen. Hierüber sollte der Fachdienst Sport vorweg von den Vereinen informiert werden.

Ralf Dammermann verwies auf das umfangreiche Informationspaket des Landessportbundes. So sei u.a. der Wegweiser  „Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie“ mit seinen umfangreichen Checklisten gut geeignet um sicherzustellen, um den Trainingsbetreib gut vorbereitet aufzunehmen.




Einladung zur 3. Video-Vereinssprechstunde zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sporthallen und Fitnessstudios!

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihres Stufenplans mit Wirkung zum 25. Mai verfügt, dass nun auch der Betrieb und die Nutzung privater und öffentlicher Sporthallen und Fitnessstudios zur Ausübung von kontaktlosem Sport (Abstandsregelung 2m) zulässig ist. Daraufhin haben wir gestern die VereinsSporthalle Limberg  geöffnet und die ersten Sportgruppen haben ihr Training bereits wieder aufgenommen. Auch die Stadt Osnabrück bereitet sich auf die Wiederaufnahme des Sportbetriebs vor. Am 2. Juni wird es in den städtischen Sporthallen wieder losgehen.

Auf welche Veränderungen sich die Hallennutzer einzustellen haben, darüber möchten wir euch in einer weiteren Video-Vereinssprechstunde informieren. Wir freuen uns, das sich Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) erneut zur Verfügung gestellt hat, um für Fragen zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus werden wir euch auch über wissenswerte Neuigkeiten aus dem SSB/LSB informieren. Wir möchten darum bitten, uns Fragestellungen vorweg zu senden, die einer größeren Recherche bedürfen.

  1. Video-Vereinssprechstunde

Donnerstag, den 28. Mai um 16:30 Uhr

Aufgrund des kurzfristigen Termins ist es leider nicht möglich, zu späterer Uhrzeit zur Videokonferenz einzuladen, weil die nachfolgenden Zoom-Zeiten bereits verplant sind.

Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.




„Treffpunkt Beratung: Gründung von J-Teams“ findet am 19. Mai statt

Osnabrück – 04.05.2020. Der nächste Treffpunkt Beratung mit dem Thema „Gründung von J-Teams – Das Engagementformat für Jugendliche bis 27 Jahre“ der Sportregion Osnabrück Stadt und Land – zusammen mit deren Sportjugenden – findet am 19. Mai um 17:30 Uhr statt. Der Treffpunkt dient dazu über die Gründung eines J-Teams zu informieren. Das Seminar wird online stattfinden, dauert ca. eine Stunde und ist für jeden kostenlos.

Vertreter der Sportjugend erläutern, was ein J-Team überhaupt ist, wie es funktioniert, welche Projektideen es für J-Teams geben kann und welche Unterstützungsleistungen die Sportorganisation durch Beratung bzw. durch Sach- und Geldmittel bieten kann. Darüber hinaus werden Projekte von bestehenden J-Teams vorgestellt.

Eingeladen sind alle Sportvereine, insbesondere deren Jugendleiter, Freiwilligendienstleistende inklusive Mentoren sowie Interessierte aus den Vereinen, die Lust haben neue Ideen mit jungen Menschen umzusetzen.

Kern der Informations-Reihe „Treffpunkts Beratung“ ist es, in loser Reihenfolge aktuelle Themen aus dem Vereinsmanagement in maßgeschneiderten Kurzseminaren kompakt aufzugreifen.

Anmeldeschluss ist der 18. Mai. Weitere Informationen gibt der Stadtsportbund Osnabrück unter 0541/98259-11. Anmeldungen werden beim Bildungsportal entgegen genommen.

Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei:
StadtSportBund Osnabrück e.V., Stefan Laumann
0541/98259-11
stefan.laumann@ssb-osnabrueck.de




Informationen zu Vereinsberatungen

Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V.Wissenswertes zum Thema Beratungsleistungen für die Sportvereine der Sportregion Osnabrück Stadt und Land gab es anlässlich des Kurzsemiart TREFFPUNKT BERATUNG in der VereinsSporthalle Limberg.

Ralf Dammermann, als zuständiger Sportreferent für Vereins- und Organisationsentwicklung, stellte   in seinem Vortrag die unterschiedlichen Beratungsmodule vor, die der LSB seinen Vereinen bietet. Mit besonderem Interesse nahmen die 19 Vereinsvertreter aus der Stadt und dem Landkreis zur Kenntnis, dass die Beratungsleistungen, dank der Unterstützung von SSB und KSB, für die Vereine kostenlos sind.

Vor der Beratung ist allerdings eine Genehmigung durch den LSB notwendig. Hier geht es zur Antragsstellung für Beratungen.

 




Treffpunkt Beratung – Kurzseminar zu den Beratungsformaten für Vereine in der Sportregion Osnabrück!

Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V.Mit dem Treffpunkt Beratung hat die Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. ein Beratungsformat entwickelt, welches sich an ehrenamtliche und hauptberufliche Führungskräfte sowie Mitarbeiter der Sportvereine richtet.

Beim  Treffpunkt Beratung am 1. März geht es um die Vorstellung der vielfältigen Beratungsformate für die Vereine in der

Sportregion Osnabrück. Die Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine wandeln sich. Unsere Vereine stehen vor vielfältigen und immer anspruchsvolleren  Herausforderungen und Aufgaben:

  • Wie kann unser Verein die immer vielfältiger werdenden Interessen und Wünsche seiner Mitglieder bedienen?
  • Wie will sich unser Verein den gesellschaftlichen Veränderungen erfolgreich stellen?
  • Wie gelingt es uns, attraktive Formen der Mitarbeit und des Engagements zu entwickeln?
  • Wie kann Jugendarbeit in den Vereinen gestärkt werden?
  • Wie lassen sich für individuelle und komplexe Fragestellungen (Sportverein als Arbeitgeber, Versicherungen,Satzungen, …) passgenaue Lösungen finden?

„In der der Sportregion Osnabrück Stadt und Land haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Sportvereine so zu beraten, dass Fachfragen beantwortet und Entwicklungsprozesse begleitet werden“, so der Vorstand der Sportregion in einer gemeinsamen Erklärung.  Die Beratungsangebote sind für die Vereine in der Sportregion kostenlos!

Teffpunkt Beratung: März 18:00 – 19:00 Uhr VereinsSporthalle Limberg; Am Limberg 1 49088 Osnabrück

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

 

 




Im neuen Jahr tritt neue SSB-Sportförderrichtlinie in Kraft!

foerderrichtlinie_c-oeZum 1. Januar des kommenden Jahres tritt die neue Richtlinie in Kraft.  Die Richtlinie regelt die Verwendung städtischer Sportfördermittel, für die der SSB von der Stadt bereits 1998 die Befugnis erhalten hat, eigene Förderungsmodalitäten festzulegen.

Nachdem die Förderrichtlinie seitdem im Wesentlichen unverändert blieb, sah der SSB-Vorstand jetzt die Notwendigkeit, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Dabei sollten folgende Ziele erreicht werden:

  1. Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen.
  2. Zielgerichteter Einsatz der Fördermittel mit einem größtmöglichen Mehrwert für die Vereine.
  3. Die administrative Abwicklung möglichst einfach und rechtssicher zu gestalten.

Bewährtes bleibt

Auch zukünftig werden hauptberufliche Sportlehrkräfte gefördert und nebenberufliche Übungsleiter bezuschusst. Auch Zuschüsse für Fahrtkosten zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften werden gewährt sowie anteilige Kosten für Nutzer städtischer Hallenbäder finanziert. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen gibt es zu diesen Förderungen nicht. Abweichende Regelungen gibt es aber hinsichtlich der Formulare und Nachweise.

Neue Fördermöglichkeiten

Neue Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich der Inklusion. Dort können Vereine zukünftig z.B. Maßnahmen zur Umsetzung barrierefreier Kommunikation bezuschussen lassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit,  Assistenzbedarfe (z.B. Gebärdendolmetscher bei Jahreshauptversammlungen) zu fördern.

Daneben wird zukünftig auch die Förderung von Freiwilligendienstleistenden im Sport möglich sein. Der SSB fördert eine Einsatzstelle pro Verein mit max. 600 € im Jahr, um das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen durch den unterstützenden Einsatz von Freiwilligendienstleistenden zu erhalten sowie jungen Menschen zu ermöglichen, sich im Sport freiwillig zu engagieren.

Der SSB legt großen Wert darauf, dass die Vereine auch in der Zukunft Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ausrichten können. Hierzu zählen Meisterschaften ab Landesebene und sportliche Großveranstaltungen die dazu geeignet sind, die Angebote und Aktivitäten der Osnabrücker Sportvereine einem großen Publikum vorzustellen. Zukünftig ist der Ausgleich eines nachgewiesenen Defizits mit bis zu 2.000 € möglich.

Förderung durch Kombination von LSB- und SSB-Zuschüssen

Besonders attraktiv für die Vereine ist zukünftig die Möglichkeit,  bestimmte Vorhaben durch Mittel des Landessportbundes und des SSB zu kombinieren. Bei geschickter Antragstellung können Projekte mit einem Volumen von 2.000 € bis zu 20.000 € realisiert werden, ohne eigene Mittel aufzuwenden. Dabei müssen aber sowohl die Fördervoraussetzungen des LSB als auch die SSB-Richtlinien eingehalten werden.

Hier geht es z. B. um Projekte und Prozesse zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Menschen in der zweiten Lebenshälfte, Kinder – und Jugendliche mit mangelnder Bewegungserfahrung sowie um Familien und familiäre Lebensgemeinschaften. Kombiniert geht es hier um Förderungen bis zu 10.000 €

Auch Projekte und Prozesse zur Stärkung des Ehrenamtes und Bürgerschaftlichen Engagements können gefördert werden. Darunter fallen Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Freiwilligenmanagement oder die Gründung von J-Teams und Mentoring-Programme. Je nachdem ob es sich um Mikro- oder Makroprojekte handelt, ist eine Gesamtförderung bis zu 20.000 € möglich.

Um die Leistungsfähigkeit der Sportvereine nachhaltig zu sichern und um Rahmenbedingungen für Vereinsentwicklung zu stärken, bezuschusst der SSB verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Kooperation mit dem LSB. Darunter zählen z.B. Fachberatungen, Beratungen in Entwicklungsprozessen oder Engagementberatungen. Unterm Strich zahlen die Vereine für diese Leistungen nichts.

Attraktive Fördermöglichkeiten gibt es auch, wenn Menschen mit Migrationshintergrund und/oder sozialer Benachteiligung in die Strukturen des Vereinssports eingebunden werden sollen. Durch die Kombination von LSB und SSB-Fördermöglichkeiten können hier Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden, ohne dass ein Verein eigene Mittel aufwenden muss.

Gleiches gilt für Projekte im sportpraktischen oder überfachlichen Bereich in der Jugendarbeit. In Verbindung mit LSB-Mittel können so Vorhaben insgesamt mit 2.000 € gefördert werden.

Die neue SSB-Sportförderrichtlinie steht ab sofort zum Download auf der SSB-Homepage bereit. Versehen ist diese mit Links zu den zugehörigen Formularen des SSB und LSB.

Für Rückfragen und weiteren Informationen zur Richtlinie steht Ralf Dammermann zur Verfügung T. 0541 9825913 oder Ralf Dammermann.




VereinsBERATUNGEN

ProzessberatungDer organisierte Sport steht vor zunehmend großen Herausforderungen. Fast alle Vereine stützen sich dabei auf ein insgesamt kleiner werdendes Potential an ehrenamtlichen Mitarbeitern. Viele Vereine sind Arbeitgeber, generieren Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und stehen vor administrativen Aufgaben die sich daraus ergeben. Andere möchten ihre Satzung überarbeiten, leider fehlt es aber an Fachexpertise. Neue Projekte sollen ins Leben gerufen werden, es fehlt aber an know how, um diese auch tatsächlich umzusetzen. Gleichzeitig sollen neue Sportangebote für eine immer anspruchsvollere Mitgliedschaft  ins Programm aufgenommen werden und die Organisationsstruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Es ist aber unklar wie dieses geschehen kann.

Diesen Herausforderungen können ehrenamtlich geführte Vereine i.d.R. kaum gerecht werden. Deshalb bietet der SSB ein umfassendes Paket an Beratungsleistungen an.

Wenn ein Verein um Beratung oder Unterstützung bittet, versuchen wir ein passgenaues Format anzubieten. Egal, ob es um die Vermittlung von Expertenwissen geht oder um die Begleitung und Unterstützung bei Entwicklungsprozessen: wir stimmen das Vorgehen mit dem Verein  ab und legen gemeinsam die Schritte fest, mit denen der Verein bestmöglich  beraten und unterstützt werden kann.

Einen Überblick über unsere Beratungsleitungen finden Sie hier. Kosten sind mit der Inanspruchnahme von Beratungen nicht verbunden. Die Finanzierung ist durch Zuschüsse des LSB und des SSB garantiert.

Wenn Sie diese Zeile lesen und feststellen, dass Ihr Verein keinen Beratungsbedarf hat, können Sie sich glücklich schätzen. Sollten Sie sich aber angesprochen fühlen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Einzige, was Sie investieren müssen, ist Zeit!

ralf.dammermann@ssb-osnabrueck.de