Neue Steuervordrucke für gemeinnützige Organisationen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es nur noch einen einheitlichen Steuererklärungsvordruck KSt 1 für alle Körperschaften. Die Differenzierung nach unterschiedlichen Körperschaften erfolgt nur noch über die Anlagen, informierte kürzlich der LSB Niedersachsen.

Während es bis 2016 eine Vielzahl von spezifischen Steuererklärungsvordrucken für Körper­schaften gab (z.B. die Vordrucke Gern 1 – Erklärung – und Gem 1A – Anlage Sportvereine für steuerbegünstigte Körperschaften), gibt es ab 2017 nur noch einen einheitlichen Steuer­erklärungsvordruck für sämtliche Körperschaften (Vordruck KSt 1). Die Differenzierung zwi­schen verschiedenen Körperschaften erfolgt ab 2017 nur noch über die beizufügenden Anlagen. So muss ein gemeinnütziger Verein ohne umfangreiche wirtschaftliche Tätigkeiten ne­ben dem Vordruck KSt 1 grundsätzlich nur die Anlage Gem abgeben, die im Wesentlichen dem bekannten Vordruck Gem 1 entspricht. Für Sportvereine entfällt die zusätzliche Anlage Gem 1A. Nur wenn wegen umfangreicher wirtschaftlicher Betätigungen regelmäßig Steuern anfallen, muss ein gemeinnütziger Verein ab 2017 zusätzlich die Anlagen GK und ZVE ein­ reichen. Allerdings musste ein Verein in diesem Fall auch bisher schon eine zusätzliche Kör­perschaftsteuererklärung (KSt 1B – Körperschaftsteuererklärung) abgeben.

Das Niedersächsische Finanzministerium (MF) weist darauf hin, dass mit der Umgestaltung der Steuererklärungsvordrucke keine Ausweitung der Erklärungspflichten für gemeinnützige Vereine verbunden  ist.

Hier das Merkblatt. Zu den neuen Steuervordrucken geht es hier:

http://www.lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/gemeinnuetzigkeit/gemeinnuetzigkeit-67849.html




Lotto-Sport-Stiftung und Stadtwerke informieren über Fördermöglichkeiten!

Info.Lotto_Sport.kleinDer Einladung der Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. folgten am gestrigen Abend 80 Vertreter aus Sportvereinen in die VereinsSporthalle Limberg. Die große Resonanz zeigte, wie groß das Interesse der Vereinsvertreter ist, mehr über die finanziellen Hilfen der Lotto-Sport-Stiftung und der Stadtwerke zu erfahren.

Zunächst informierte Jens Peter Bruns von den Osnabrücker Stadtwerken über die neue Crowdfunding-Plattform, auf der seit März bereits 20 Projekte eingestellt wurden. Das Prinzip der Plattform ist relativ einfach. Vereine entwickeln Ideen und sammeln innerhalb von 30 Tagen Spenden zwischen 5 Euro und 100 Euro. Die Stadtwerke verdoppeln den Betrag. Im Idealfall können durch Spenden und Unterstützung der Stadtwerke 3.000 Euro bereitgestellt werden, um Vereinsideen zu realisieren.

Anschließend berichtete Dr. Sønke Burmester, Geschäftsführer der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung, über die Vielfalt der Stiftungslandschaft in Deutschland und Niedersachsen. Es folgte ein Überblick über die Fördermöglichkeiten der Lotto-Sport-Stiftung. So unterstützt diese z.B.  den Kauf von Vereinsbussen mit 25% der Kosten, max. 5.000 €. Außerdem gibt es eine breite Förderpalette, um Integration von Geflüchteten oder sozial Benachteiligten in die Sportvereine zu unterstützen. Den Fördermöglichkeiten sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, wenn die Projektidee die Gremien der Stiftung überzeugt und es sich nicht um Bauvorhaben handelt.

Dr. Burmester empfahl den Vereinsvertretern deshalb möglichst frühzeitig den direkten Kontakt zu Mitarbeitern der Stiftung zu suchen, weil durch eine intensive Begleitung bereits in der Antragsphase die Wahrscheinlichkeit einer Förderung erheblich steigt.

Präsentation: Lotto-Sport-Stiftung

Präsentation: Stadtwerke Osnabrück