Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung: Harter Lockdown über Ostern, dann gezielte Freiheiten durch Testen!

Ostern steht vor der Tür, das zweite Ostern in der Corona Pandemie. Schon sehr lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt harte Einschränkungen ertragen. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen aktuell deutschlandweit wieder stark an. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Virusmutation B1.1.7. – eine sehr ansteckende und offenbar auch im Krankheitsverlauf gefährlichere Variante des Coronavirus.

Auch in Niedersachsen haben viele Landkreise und Kreisfreie Städte inzwischen die 100er-Marke wieder überschritten. In diesen Regionen muss die Notbremse gezogen werden, bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden. „Wir hatten alle miteinander gehofft,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „dass unsere gemeinsamen Anstrengungen die Ausbreitung des Virus nun endlich hätte eindämmen und wieder mehr Bewegungen und Begegnungen möglich machen können. Das ist nicht geschehen. Bund und Länder haben deshalb heute ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung aufgeschlagen.“

Ab Mitte April wird genug Impfstoff vorhanden sein, um wöchentlich bundesweit 3,5 Mio. Menschen zu impfen. Bis zum Sommer sollen dann alle Menschen geimpft sein, die sich impfen lassen wollen.

Nach Ostern werden konsequent 40 % der Menschen zweimal wöchentlich getestet, damit verbunden ist ein deutlicher Gewinn an Sicherheit vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. Durch die regelmäßigen Testungen großer Teile der Bevölkerung im Bildungswesen und im Arbeitsleben sollen Infektionen frühzeitig aufgespürt und Infektionsketten unterbrochen werden. Ein konsequentes Testregime wird die Infektionszahlen nach und nach spürbar senken.

Gleichzeitig soll im Rahmen von Modellvorhaben durch gezieltes Testen der Zugang zum Einzelhandel und zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportveranstaltungen geöffnet werden. Durch aktuelle Negativtests können sichere Zonen geschaffen werden, in denen Menschen Angebote angstfrei wahrnehmen sollen. Testungen helfen so, Freiheitsrechte wieder wahrzunehmen.

Der Preis für all das: Fünf Tage harter Lockdown über Ostern, Geschäfte sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. Eine kurze aber konsequente Phase des Stillstands kann dazu führen, die Dynamik der Infektionswelle zu brechen und zu dämpfen. Es geht darum, das Infektionsniveau zu begrenzen bis die Teststrategie greift.

Vereinbart worden sind auch zusätzliche Wirtschaftshilfen des Bundes für besonders belastete Branchen, die seit langem geschlossen sind. Ministerpräsident Weil: „Ich gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden.

Weil: „Wir werden die Ruhezeit über Ostern nutzen für den Aufbau eines ambitionierten und tragfähigen Testregimes. Wir verlangen den Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland jetzt noch einmal viel ab. Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Niedersachsen wird vorbereitet sein: Nach Ostern sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden können. Auch in den Unternehmen werden die Testkapazitäten ausgebaut. Weil: „Ich bin zuversichtlich, dass die niedersächsische Wirtschaft sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen und alles daransetzen wird, die in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zweimal wöchentlich zu testen.“

Weil bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die sich trotz all dieser zermürbenden Monate nach wie vor sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und ergänzt: „Wer weiß, wie die Fallzahlen sonst bei uns aussehen würden. Damit sind viele Menschenleben gerettet worden.“

Der Ministerpräsident appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen: „Bitte lassen Sie sich mit uns zusammen auf dieses Vorgehen ein. Bitte halten sie sich über Ostern mit direkten Begegnungen zurück, bitte verzichten sie auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität. Ich betrachte den harten Lockdown über Ostern als eine Durchbrechung der zermürbenden Spirale von immer neuen Schließungen und zaghaften Lockerungen.“

Der Regierungschef betont: „Es ist mir bewusst, mit wie vielen Entbehrungen und Belastungen die Pandemie für jede und jeden einzelnen verbunden ist. Letztlich sind wir alle ‚coronamüde‘ geworden, wir alle sehen uns nach etwas mehr Normalität und mehr direkten Begegnungen. Wir bitten Sie jetzt um eine große Anstrengung über Ostern und anschließend darum, die niedersächsischen Testangebote intensiv zu nutzen und so mehr und mehr Freiheiten zurückzugewinnen.“

Bund und Länder sind zuversichtlich, durch dieses Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung die Corona-Krise beenden zu können. Stephan Weil: „Das ist es, wonach sich die Bürgerinnen und Bürger sehnen. Das ist es, was Bund und Länder gemeinsam als ihre wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ansehen.“

Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021

(Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei 22.März 2021)




Die drei Öffnungsschritte für den Sport

Bund und Länder haben gestern (3.3.) in einer Videoschaltkonferenz vorsichtige Lockerungen im Breitensport beschlossen, die ab Montag (8.3.) gelten sollen. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können laut dem Beschlusspapier ab dem 8. März in Ländern oder Regionen wieder bis zu zehn Personen in kleinen Gruppen unter freiem Himmel Sport treiben.

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 könnten nach 14 Tagen in einem weiteren Schritt auch wieder Kontaktsport im Freien sowie kontaktloser Sport im Innenbereich ermöglicht werden. Weitere zwei Wochen später soll bei stabilen oder sinkenden Werten auch Kontaktsport in der Halle wieder gestattet sein.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kann zumindest „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich“ ermöglicht werden.

(Quelle: SID/DOSB)




Bund-Länder-Konferenz mit Aussagen zum Sport

Pressemitteilung Nds. Staatskanzlei vom 3. März 2021

Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das waren lange und anstrengende Beratungen aber der Einsatz hat sich gelohnt! Bund und Länder haben sich auf eine wirkliche Fortentwicklung der bisherigen Strategie im Kampf gegen die Pandemie geeinigt.“

Die Beratungen standen vor dem Hintergrund einer gegenläufigen Entwicklung: Einerseits sind sich Bund und Länder über das erhöhte Risiko durch die Virusmutationen im Klaren. Andererseits ist es unübersehbar, dass sich große Teile der Bevölkerung Lockerungen der monatelangen Einschränkungen dringend wünschen.

Vor diesem Hintergrund wird die bisherige Strategie um wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen erwarten Bund und Länder in den nächsten Monaten einen erheblichen Anstieg der zur Verfügung stehenden Impfmengen. Jeden Tag können dann in Deutschland hunderttausende Menschen zusätzlich geschützt werden.

Des weiteren wollen Bund und Länder in den nächsten Wochen eine wirksame Testinfrastruktur aufbauen. Damit soll auch die Grundlage dafür geschaffen werden, in einem sicheren Umfeld bestimmte Angebote zu nutzen.  Stephan Weil: „Wenn wir beispielsweise jede Woche jede Klasse mindestens einmal in der Woche testen, dann haben wir einen sehr genauen Überblick, was ist in einer ganzen Generation los. Dann können wir vor allem auch früher gegen beginnende Infektionsketten angehen.“

Auf der Basis von Tests und Impfungen konnten die bisherigen Absprachen zu Einschränkungen und Inzidenzwerten in wichtigen Bereichen verändert werden. So sollen beispielsweise bereits ab der nächsten Woche private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sein. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Mit einem tagesaktuellem Test sollen auch körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, wieder zulässig werden.

Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7-Tagen, können beispielsweise Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden, ebenso der Einzelhandel mit einer Begrenzung auf eine/n Kunden/in pro 10 qm für die ersten 800 und einem/einer weiteren für jede weiteren 20 qm. Kontaktfreier Sport soll dann in kleinen Gruppen bis 10 Personen im Außenbereich möglich sein.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen können Kinder bis 14 Jahren gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Der Einzelhandel kann dann zunächst nur für sogenannte Terminshoppingangebote geöffnet werden, Zoos, Museen etc. nur mit Terminbuchungen.

Bei alledem gibt es eine Notbremse: Sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 bzw. über 100 ansteigt, treten die vorherigen Regelungen wieder in Kraft.

Ministerpräsident Weil zeigt sich zufrieden: „Die niedersächsische Position findet sich in einem großen Teil der gefassten Beschlüsse wieder. Ich halte die Ergebnisse dieser Beratungen für einen deutlichen Fortschritt. Insbesondere ist der maßgebliche Schwellenwert für Maßnahmen wieder 50. Alle Bereiche dieser Gesellschaft haben damit wieder eine realistische Öffnungsperspektive. Gleichzeitig achten wir auf den Infektionsschutz.

Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt schrittweise und vorsichtig zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen. Die Menschen in Niedersachsen haben lange und geduldig viele wirklich schwerwiegende Einschränkungen der persönlichen Freiheit akzeptiert. Dafür möchte ich mich auch heute noch einmal bei jeder und jedem Einzelnen bedanken!

Eines muss uns allen gemeinsam klar sein: mehr Lockerungen bedeuten auch mehr persönliche Verantwortung. Nur wenn wir alle uns auch weiterhin umsichtig und verantwortungsbewusst verhalten, werden wir mehr Normalität zurückgewinnen können. Ich bin jedoch guten Mutes, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen sich und andere schützen werden.“

Das Ergebnispapier der Bund-Länder-Konferenz




Rehabilitationssport, eine Chance für Menschen mit anhaltenden Beschwerden nach einer Corona-Erkrankung

Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass eine hohe Zahl von Menschen nach einer COVID-19-Erkrankung zumindest mit längerfristigen Nachwirkungen zu rechnen hat. Sie sollen in sogenannten „Post-COVID-Ambulanzen“ betreut werden. „Im Rahmen der Nachsorge dieser ‚Long-COVID-Patienten‘ ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass das Spektrum der beklagten Beschwerden nach dieser Erkrankung sehr breit gestreut ist“, so Vizepräsidentin Dr. Vera Jaron vom Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN). Auch begleitet die hohe emotionale Belastung durch Krankheit, Lockdown und Zukunftsängste die Betroffenen. Oft ist daher eine einzelne therapeutische Intervention z. B. in Form von Physiotherapie, Ergotherapie und neuropsychologischer Betreuung nicht ausreichend. „Beispielweise für psychologische Behandlungen von Depressionen und Angststörungen müssten darüber hinaus lange Wartezeiten in Kauf genommen werden“, berichtet der Referent Rehabilitationssport des BSN Kai Schröder aus der konkreten Arbeit. „Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen mit seinen fast 850 Vereinen stellt sich der Herausforderung, diesem Personenkreis mit dem Rehabilitationssport ein Angebot zu unterbreiten, das wohnortnah auf dessen Beschwerden physischer und psychischer Art gleichermaßen eingeht und nachhaltig wirkt. Es ist davon auszugehen, dass es lange dauern wird, bis sie sich wieder vollständig erholt haben“, sagt die Vizepräsidentin Dr. Vera Jaron. Ob mit Dauerfolgen zu rechnen ist, lässt sich aufgrund der noch nicht ausreichenden Datenlage derzeit nicht sicher beurteilen. Sollte dies der Fall sein, müssen auch hierfür Möglichkeiten geschaffen werden, um den Betroffenen langfristig zu helfen, mit vorhandenen Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. in ihrem sozialen Umfeld möglichst vollständig wiederherzustellen bzw. zu erhalten.

Rehabilitationssport kann als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gemäß §64 Sozialgesetzbuch IX hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.Rehabilitationssport verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und ist daherbesonders geeignet, auf die vielfältigen Beeinträchtigungen im physischenund psychischen Bereich einzugehen. Die Übungen werden durch speziellgeschulte Übungsleiter*innen in festen Gruppen angeleitet, so dass auch dieim Hinblick auf Teilhabe und mentale Stabilisierung wichtigengruppendynamischen Effekte zum Tragen kommen. Es ist mittlerweilehinreichend bekannt, dass körperliche Aktivität, Spiel und Sport sowie die imRehabilitationssport ebenfalls integrierten Elemente der Entspannungerfolgreich diese Ziele verfolgen. Sie verbessern unter anderem Kraft,Ausdauer, Koordination sowie Körperwahrnehmung und wirken depressivenZuständen und Ängsten entgegen.

„Wir stellen uns der Aufgabe, ‚Post-COVID-‘ und ‚Long-COVID‘-Patient*innenRehabilitationssport-Angebote zu unterbreiten, aber auch Breitensport fürMenschen mit Behinderungen gehört zu den Schwerpunkten desBehinderten-Sportverbandes Niedersachsen“, so Präsident Karl Finke.

(Quelle: Behinderten Sportverband Niedersachsen)




LSB-Präsidium: „Mit dem Kinder- und Jugendsport beginnen“

„Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und seine Jugendorganisation, die Sportjugend Niedersachsen (sj Nds.), haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Sport erstmals in einem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie genannt wird“, stellt LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach fest. In dem Beschluss vom 10. Februar 2021 heißt es in Punkt 6:  „Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“

Der Beschluss sei mit dem gesetzten Datum vom 3. März für eine erneute Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie sowie der Festschreibung eines Inzidenzwertes von 35 für weitere Lockerungen eine „Grundlage für eine Perspektive“, sagte Dr. Umbach

 „Wir hoffen nun sehr, dass der LSB an den Beratungen auf Landesebene, wie ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität erfolgen kann, beteiligt wird.“

Der LSB und die sj Nds. erwarten,

  1. dass bei den beabsichtigten Öffnungen von Kitas und Schulen der Schulsport – einschließlich Schwimmunterricht – und der Vereinssport für Kinder und Jugendliche gleichzeitig ermöglicht wird. Dr. Umbach: „Das schafft die notwendige Handlungssicherheit, erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz und unterstützt die Wiederaufnahme von Kooperationen zwischen Sportvereinen mit Kitas und Schulen.“
  2. dass der „Sport in Gruppen“ ab dem 7. März möglich ist, wenn der Inzidenzwert von 35 unterschritten ist. Denn Sport und Bewegung sind von zentraler Bedeutung – für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen und jede Einzelne. Der Sport leistet einen überragenden Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Ein weiterer weitgehender Stillstand wird negative gesundheitliche und psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Sportvereine können die Vorgaben der jeweiligen Stufen kontrolliert umsetzen. Sie bieten sicheres Sporttreiben unter Anleitung, mit festen Regeln, festen Orten und festen Gruppen. Sie können auf erprobte Hygienekonzepte aus dem Jahr 2020 zurückgreifen.
  3. dass Individualsport unabhängig vom Inzidenzwert immer möglich sein muss.
  4. dass die Jugendarbeit im Sport als Teil außerschulischer Jugendhilfemaßnahmen berücksichtigt wird.

(LSB-Presseinformation)




Beeindruckender Rückgang der Inzidenzen, aber leider kaum Lockerungen möglich

„Wir haben viel erreicht in langen Wochen des Lockdowns und sind heute in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 65 pro 100.000 Menschen in 7 Tagen. Das verdanken wir den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der (heutigen) Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung.

Weil weiter: „Gäbe es die neuen aggressiven Virusmutationen nicht und würden wir uns auch weiterhin konsequent der 50er Inzidenz nähern, könnten wir deutliche Lockerungen in Aussicht nehmen. Wir haben es jedoch mit Mutanten zu tun, die ansteckender sind als das ursprüngliche Virus und die sich dadurch sehr viel schneller ausbreiten. Vor diesem Hintergrund sind die Infektionszahlen leider immer noch zu hoch. Wir haben deshalb beschlossen, den Lockdown bundesweit bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Niemand hat doch etwas von einem Jo-Jo-Effekt – also wenn wir schnell lockern und dann ebenso schnell in eine dritte Welle laufen.“

Der heutige MPK-Beschluss bestätigt den niedersächsischen Kurs, mit den Grundschulen in das Wechselmodell zu gehen: Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über eine Ausweitung der Kindertagesbetreuung und über eine schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht. Halbe Klassengrößen und Hygienemaßnahmen erlauben einen sichereren Unterricht. Gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler ist der direkte Kontakt besonders wichtig, sowohl für den Bildungserfolg als auch für die soziale Entwicklung und das Kindeswohl insgesamt.

Niedersachsen wird deshalb die Grundschulen und die Abschlussklassen bis Ende Februar im Wechselmodell unter Aufhebung der Präsenzpflicht halten. Ob im März eine Ausweitung des Wechselmodells auf weitere Jahrgänge möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Stephan Weil: „Mit regelmäßigen freiwilligen Schnelltests für Lehrerinnen und Lehrer sowie bei den Erzieherinnen und Erziehern wollen wir in Niedersachsen jetzt kurzfristig die Sicherheit in Schulen und Kitas weiter erhöhen. Einzelheiten dazu wird morgen Kultusminister Grant Hendrik Tonne vorstellen.“

Weil zeigte sich sehr zufrieden, dass die Bundeskanzlerin und die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern sich seinem bereits in der letzten Konferenz gemachten Vorschlag angeschlossen haben, Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen eine frühere Impfung zu ermöglichen. Der Bundesgesundheitsminister ist gebeten worden, zu prüfen, ob diese Berufsgruppen in die Priorisierungsstufe 2 für Impfungen mit hoher Priorität aufgenommen werden können.

Niedersachsen wird schon zum 13. Februar 2021 die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen verlängern. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden, Friseure sollen – so die Einigung in der MPK – zum 1. März 2021 wieder öffnen dürfen.

Vor dem Hintergrund der deutlich aggressiveren Virusmutationen soll der nächste Öffnungsschritt laut MPK-Beschluss erst erfolgen, wenn bei einer stabilen landesweiten 7-Tages-Inzidenz höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfasst werden. Dann kämen Museen und Galerien, Einzelhandel und die übrigen körpernahen Dienstleistungen in Betracht. Im Einzelhandel soll zunächst eine Begrenzung von einem Kunden/einer Kundin pro 20 qm vorgesehen werden. Sofern benachbarte Gebiete stark voneinander abweichende Inzidenzen haben, sollen gemeinsame Vereinbarungen bei Lockerungen vorgesehen werden.

Stephan Weil: „Ich weiß, dass sich viele von den aktuellen Schließungen Betroffene schnellere Öffnungen gewünscht hätten. Besser sind aber verlässliche Perspektiven und Orientierungspunkte, wie sie etwa Niedersachsen in seinem Stufenplan vorsieht. Ich begrüße es deshalb, dass bis zur nächsten Besprechung von Bund und Ländern eine sichere und gerechte Perspektivstrategie erarbeitet werden soll. Wir brauchen transparente und nachvollziehbare Kriterien und eine Schrittigkeit für Lockerungen auch bei den Kontaktbeschränkungen, in der Kultur, im Sport, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe.

Eine größere Berechenbarkeit soll jedoch auch für eventuell wieder notwendige Verschärfungen erarbeitet werden. Weil: „Bei einem durch Mutationen ausgelösten schnellen Anstieg der Infektionszahlen, müssen wir auch früher auf die Bremse treten, damit der Bremsweg nicht zu lang wird.“

Ob und wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 3. März 2021 im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen unter besonderer Berücksichtigung der neuen Varianten entschieden werden. Ziel ist ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen udn Regierungschefs vom 10. Februar 2021

Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei, Holger Hollemann

Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei 10. Februar 2021




LSB-Förderprogram „Aktiv über den Winter“: Mittel vorzeitig ausgeschöpft / Anträge nicht mehr möglich

Die Mittel für das LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ sind rund zwei Wochen vor Ablauf der Laufzeit Ende Februar ausgeschöpft, obwohl der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen die ursprüngliche Fördersumme von 300.000 Euro zweimal auf insgesamt 450.000 Euro erhöht hatte. „Wir konnten 750 Anträge bewilligen und freuen uns, dass unser Angebot so gut angenommen wurde. Leider haben wir keine Mittel mehr für eine nochmalige Aufstockung. Wir können daher ab sofort keine Anträge mehr annehmen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.

Mit dem Förderprogramm hat der LSB  Anschaffungen von Materialien für neue Online-Sportangebote, zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung und zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden unterstützt.

 




Stufenplan 2.0: LSB nimmt auch Stellung

Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei, 2. Februar 2021

Stufenplan 2.0 / Anhörung bis 5. Februar / LSB soll Stellungnahme abgeben.

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag erneut den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben. Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen <10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen >200 beziehungsweise einem R-Faktor von >1,2. Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland. Der Stufenplan 2.0 baut auf dem Stufenplan vom Frühjahr auf, mit dem damals die erste Lockerungsphase strukturiert wurde und auf dem im Herbst vorgestellten Handlungskonzept zu den bei steigenden Inzidenzen vorgesehenen Restriktionen. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch Kontaktnachverfolgung zu behalten und die Balance zwischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden zu wahren.

Beteiligung

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, dass es sich bei dem Stufenplan derzeit um einen Entwurf handle. Man wolle auf die unterschiedlichen Stimmen im Land hören, sagte Weil. Deshalb seien die Landtagsfraktionen unterrichtet worden. Auch werde der Plan an die Verbände und Akteure im Land verschickt. Zudem wolle man für eine abschließende Entscheidung die Bund-Länder-Gespräche abwarten und in die Entscheidung einfließen lassen, sagte Weil. Voraussichtlich werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 10. Februar das nächste Mal mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten.

Der LandesSportBund Niedersachsen ist ebenfalls für eine Stellungnahme angefragt, die bis zum 5. Februar erfolgen soll.

Sechs-Stufen-Plan 2.0

Sechs-Stufen-Plan 2.0 Begründungen

Sechs-Stufen-Plan 2.0 Auszug zum Sport

 




StadtSportBund klärt auf: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

In Corona-Zeiten gibt es viele Vereinsvorstände die überlegen, ob sie Ihren Mitgliedern Beiträge zurückzahlen, Beiträge nicht einziehen oder nur anteilig einziehen. Da hier teils irreführende Informationen im Umlauf sind, haben wir Dietmar Fischer (Vereinsberater und Experte für das VIBSS) gebeten, den Sachverhalt hinsichtlich Vereinsrecht und dem Gemeinnützigkeitsrecht zu überprüfen. Das Ergebnis findet ihr nachfolgend. Diese und weitere wichtige Informationen findet ihr in den FAQ’S des VIBSS unter der Rubrik Sport unter Corona-Bedingungen:

 https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Frage: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

Antwort:

Vereinsrecht

Viele Vorstände befürchten eine Austrittswelle in den Vereinen, weil die Mitglieder derzeit keine Angebote nutzen können. Damit Mitgliedschaften nicht gekündigt werden, erwägen Vorstände, den Beitrag zu reduzieren, den Beitragseinzug auszusetzen oder sogar Beiträge zurückzuerstatten und stellen sich die Frage, ob dies möglich ist. Dabei ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die Satzung weiterhin gilt und nicht außer Kraft gesetzt ist. Wenn der Vorstand für die Festsetzung des Beitrags zuständig ist und auch ein ggf. genehmigter Haushaltsansatz dem nicht entgegensteht, dann kann der Vorstand den Beitrag für die Zukunft neu festsetzen, eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist jedoch nicht möglich. Obliegt die Beitragsfestsetzung allerdings der Mitgliederversammlung, dann kann der Vorstand nicht von sich aus den Beitrag abändern oder den Einzug aussetzen. Ein solches eigenmächtiges Verhalten könnte einen Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflichten darstellen und zu einer persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen. Vielmehr sollte ein Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen einer virtuellen Versammlung oder des vereinfachten Umlaufverfahrens nach dem COVID-19-Abmilderungsgesetz herbeigeführt werden.

Denkbar wäre auch, dass der Vorstand einstweilen den Beitrag reduziert oder den Einzug aussetzt und die Mitglieder darüber informiert, dass es sich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die durch eine spätere Entscheidung der Mitgliederversammlung genehmigt werden könnte. Sollte die Mitgliederversammlung die Genehmigung verweigern, dann könnte der Beitragseinzug nachgeholt werden, so dass sich der Vorstand nicht dem Haftungsrisiko aussetzt.

Eine andere Frage ist Reduzierung, der Erlass oder die Rückerstattung des Beitrages im Einzelfall. Sind Mitglieder aufgrund individueller Umstände außerstande den Beitrag zu zahlen, dann kann der Vorstand Beitragspflichten in Härtefällen stunden,  ganz oder teilweise erlassen oder für einen begrenzen Zeitraum zurückzahlen, wenn die Satzung die gewählte Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Gemeinnützigkeitsrecht

Neben dem Vereinsrecht sind aber unbedingt auch die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurückzuerstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?“ in der Kategorie „Steuern & Gemeinnützigkeit“.

Frage: Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurück zu erstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?

Antwort:

Gemeinnützigkeitsrecht

Eine Rückzahlung von an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder bzw. die Befreiung dieser Mitglieder von der Beitragspflicht ist ausnahmsweise bis zum 31.12.2021 unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot des Vereins aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (z. B. aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).

Vereinsrecht

Neben der Gemeinnützigkeit sind aber unbedingt auch die vereinsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?“ in der Kategorie Vereinsrecht.




Corona-Sonderprogramm 2021: Anträge ab 1. Februar möglich

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde / Antragstellung vom 1. Februar bis 15. November 2021

Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen und so unsere vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen zu erhalten.“ Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Minister Pistorius begründet die finanzielle Unterstützung auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen, denn sie sind von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor. Ich werde mich daneben weiter dafür einsetzen, dass wir einen verlässlichen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs entwickeln, sobald die Umstände es zulassen. Gerade für die Kinder wird es wichtig sein, über den Sport wieder Anschluss zu bekommen und zu etwas mehr Normalität zurückzukehren. So lange das nicht geht, danke ich allen wiederholt für die große Disziplin und Geduld in diesem Zusammenhang, die so wichtig ist, damit wir alle möglichst gut durch diese schwere Zeit kommen.“

„Beitrag zur Zukunftssicherung“

Der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, zeigte sich sehr erfreut, dass das Land die Initiative des LSB aus dem Herbst 2020 aufgegriffen und die im Vorjahr nicht verausgabten Mitteln nun erneut zur Verfügung stellt. „Wir sehen darin einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung unserer Mitgliedsvereine, der Landesfachverbände und Sportbünde.“

LINK zur Richtlinie für das Corona-Sonderprogramm

Pressemitteilung MI vom 27. Januar 2021