LSB-Förderprogram „Aktiv über den Winter“: Mittel vorzeitig ausgeschöpft / Anträge nicht mehr möglich

Die Mittel für das LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ sind rund zwei Wochen vor Ablauf der Laufzeit Ende Februar ausgeschöpft, obwohl der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen die ursprüngliche Fördersumme von 300.000 Euro zweimal auf insgesamt 450.000 Euro erhöht hatte. „Wir konnten 750 Anträge bewilligen und freuen uns, dass unser Angebot so gut angenommen wurde. Leider haben wir keine Mittel mehr für eine nochmalige Aufstockung. Wir können daher ab sofort keine Anträge mehr annehmen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.

Mit dem Förderprogramm hat der LSB  Anschaffungen von Materialien für neue Online-Sportangebote, zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung und zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden unterstützt.

 




Stufenplan 2.0: LSB nimmt auch Stellung

Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei, 2. Februar 2021

Stufenplan 2.0 / Anhörung bis 5. Februar / LSB soll Stellungnahme abgeben.

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag erneut den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben. Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen <10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen >200 beziehungsweise einem R-Faktor von >1,2. Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland. Der Stufenplan 2.0 baut auf dem Stufenplan vom Frühjahr auf, mit dem damals die erste Lockerungsphase strukturiert wurde und auf dem im Herbst vorgestellten Handlungskonzept zu den bei steigenden Inzidenzen vorgesehenen Restriktionen. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch Kontaktnachverfolgung zu behalten und die Balance zwischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden zu wahren.

Beteiligung

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, dass es sich bei dem Stufenplan derzeit um einen Entwurf handle. Man wolle auf die unterschiedlichen Stimmen im Land hören, sagte Weil. Deshalb seien die Landtagsfraktionen unterrichtet worden. Auch werde der Plan an die Verbände und Akteure im Land verschickt. Zudem wolle man für eine abschließende Entscheidung die Bund-Länder-Gespräche abwarten und in die Entscheidung einfließen lassen, sagte Weil. Voraussichtlich werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 10. Februar das nächste Mal mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten.

Der LandesSportBund Niedersachsen ist ebenfalls für eine Stellungnahme angefragt, die bis zum 5. Februar erfolgen soll.

Sechs-Stufen-Plan 2.0

Sechs-Stufen-Plan 2.0 Begründungen

Sechs-Stufen-Plan 2.0 Auszug zum Sport

 




Corona-Sonderprogramm 2021: Anträge ab 1. Februar möglich

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde / Antragstellung vom 1. Februar bis 15. November 2021

Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen und so unsere vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen zu erhalten.“ Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Minister Pistorius begründet die finanzielle Unterstützung auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen, denn sie sind von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor. Ich werde mich daneben weiter dafür einsetzen, dass wir einen verlässlichen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs entwickeln, sobald die Umstände es zulassen. Gerade für die Kinder wird es wichtig sein, über den Sport wieder Anschluss zu bekommen und zu etwas mehr Normalität zurückzukehren. So lange das nicht geht, danke ich allen wiederholt für die große Disziplin und Geduld in diesem Zusammenhang, die so wichtig ist, damit wir alle möglichst gut durch diese schwere Zeit kommen.“

„Beitrag zur Zukunftssicherung“

Der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, zeigte sich sehr erfreut, dass das Land die Initiative des LSB aus dem Herbst 2020 aufgegriffen und die im Vorjahr nicht verausgabten Mitteln nun erneut zur Verfügung stellt. „Wir sehen darin einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung unserer Mitgliedsvereine, der Landesfachverbände und Sportbünde.“

LINK zur Richtlinie für das Corona-Sonderprogramm

Pressemitteilung MI vom 27. Januar 2021




Die Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021 ist online

Die Corona-Verordnung vom 22. Januar 2021, die vom 25. Januar bis 14. Februar gültig ist, steht jetzt zum Download bereit. Für Sportvereine ergeben sich daraus keine, über die bisher gültige Verornung hinausgehende Einschränkungen.

Weiterhin gilt:

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Sportanlage mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzen ein Hygienekonzept nach entsprechenden Vorgaben voraus.

Zulässig bleiben Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen ausgeübt wird.

Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen,  die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021

 




Übersetzungen der aktuellen Verhaltensregeln zum Schutz vor Corona

Seit dem 11. Januar 2021 gelten in Niedersachsen verschärfte Verhaltensregeln im Zuge der COVID-19-Pandemie. Damit sich möglichst alle Menschen an die Regeln halten können, hat

die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung diese Regeln  noch einmal zusammengestellt und sie zwecks schnellerer Verbreitung in folgende Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Spanisch, Arabisch und Persisch.

Damit können auch Menschen, für die Deutsch eine Fremdspache ist, die Regeln verstehen und anwenden.

Die übersetzten Verhaltensregeln

(Quelle: Homepage der Nds.-Lotto-Sport-Stiftung)




Corona: Unterstützungsprogramme für Sportvereine

Die Corona-Pandemie ist ein großer wirtschaftlicher Einschnitt für unsere Sportvereine. Um die Verein zu unterstützen gibt es verschiedene Förderprogramm des Landes bzw. des Landessportbundes. Nachfolgend einige Links zu Fördermöglichkeiten die auch für die Sportvereine in Osnabrück von Interesse sein können:

Darlehn von der NBank ohne Sicherheit mit Tilgungsaussetzung auch zur Deckung von Betriebskosten:

https://www.nbank.de/Service/News/Schnellkredit-gemeinn%C3%BCtzige-Organisation.jsp

Digitalbonus von der NBank mit 70% Zuschuss für Ausbau, Erneuerung der Digitaltechnik:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp

Förderung Nds. Lotto-Sport-Stiftung bis 1.000 € für digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs :

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-und-lotto-sport-stiftung

LSB Förderprogramm „Aktiv durch den Winter“ bis zu 600 € für Sportgeräte, Hygieneartikel:

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-foerderprogramm




#SportBleibtStark

„SportBleibtStark“ ist das Gemeinschaftsportal für Ehrenamtliche, Engagierte und Aktive in Sportvereinen, Landesfachverbänden, Sportbünden der Sportjugend und des LandessportBundes Niedersachsen während der Lockdown-Phase im Winter 2020/21. Hier finden Sie online-Sportangebote zum Mitmachen und Nachmachen, Praxisbeispiele, Videos aus Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden, Förderprogramme, Beratungs- und Qualifizierungsangebote sowie Infos rund um die Corona-Verordnung des Landes.

Unter anderem sind hier auch die Sportvideos des StadtSportBundes Osnabrück zu finden.

SportBleibtStark




Novemberhilfe: Zugang auch für den Sport

Sportvereine und –verbände können einen Antrag für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ des Bundes stellen. Das hat Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen mitgeteilt. Der LSB hatte sich für einen Zugang zu dieser Corona-Wirtschaftshilfe gegenüber dem Minister eingesetzt. Soloselbständige aus der Sportorganisation können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt einen Antrag stellen. Alle anderen müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Buchprüfer mit der Beantragung beauftragen.

Mehr Informationen auf

(Quelle: LSB-Homepage)




Eine Auszeit für die ganze Gesellschaft

Die Corona-Verordnung ab 12. Dezember 2020

Eine Auszeit für die ganze Gesellschaft!

Stephan Weil und Bernd Althusmann zu den heutigen Entscheidungen der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern

Besonders schwierige Zeiten verlangen besondere Entscheidungen. Heute Morgen um 10.00 Uhr haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin auf noch einmal einschneidendere Maßnahmen für die Zeit ab dem 16. Dezember 2020 über Weihnachten und Neujahr bis zum 10. Januar 2021 geeinigt.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich bedauere es sehr, dass wir zum zweiten Mal in diesem Jahr alles herunterfahren müssen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben.“

Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten.

Ministerpräsident Stephan Weil bedauert, mit diesen neuen Regelungen die Planungen vieler Menschen in Niedersachsen für Weihnachten noch weiter einschränken zu müssen: „Diese Entscheidungen haben wir uns nicht leichtgemacht. Auch uns ist die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes für viele Familien bewusst. Aber wir sind uns einig, dass wir es nicht riskieren dürfen, dass infolge des Weihnachtsfestes die Zahl der Infizierten weiter steigt. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte – gerade auf den Intensivstationen – am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist hoch. Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann ergänzt: „Die aktuellen Infektionszahlen belegen leider, dass die bisherigen Maßnahmen entgegen der Annahmen keine signifikante Senkung der Neuinfektionen und der Anzahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern brachten. Wir müssen das hochdynamische Infektionsgeschehen endlich in den Griff bekommen. Ein weiterhin ungebremster Anstieg hätte schwerwiegende, teils unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Wir müssen zwingend die Kontrolle über das Infektionsgeschehen behalten. Die vor uns liegenden Wochen werden jedem von uns etwas abverlangen – umso wichtiger ist es, dass es bis Januar eine bundesweit geregelte Perspektive für den weiteren Umgang mit der Pandemie gibt.“

Alle Gläubigen in Niedersachsen werden in den nächsten Wochen auch um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen auch in Niedersachsen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche führen, wie bei den eventuell dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen möglichst minimiert werden kann.

Auch für den Jahreswechsel müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden. Es wird auch in Niedersachsen an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Alle diejenigen, die noch Raketen oder Böller zu Hause liegen haben, bittet der Ministerpräsident herzlich, auf das Zünden zu verzichten. Stephan Weil: „‚Stille Nacht‘ – das ist leider auch für den Jahreswechsel das Motto!“ Im privaten Bereich dürfen sich auch an Silvester und am Neujahrstag nur bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Mit der Entscheidung, auch in Niedersachsen den gesamten Einzelhandel jenseits von lebensnotwendigen Bereichen vom 16. Dezember 2020 an bis zum 10. Januar 2021 komplett zu schließen, sind für die Kundinnen und Kunden, insbesondere aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Inhaber der betroffenen Geschäfte erhebliche Belastungen verbunden. Finanzielle Hilfen des Bundes werden bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe III. Insbesondere Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken (Details siehe Ziffer 5 des beigefügten Beschlusstextes).

Zur Schließung weiter Teile des Einzelhandels sagt Althusmann: „Als Wirtschaftsminister tut mir das erneute Herunterfahren in der Seele weh. Ich weiß um die besondere Bedeutung des Dezembers und auch der ersten Wochen des Januars, insbesondere für den Einzelhandel – ich kenne aber auch die Infektionszahlen und die damit verbundenen Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem. Der Bund hat mit etwa 11 Milliarden Euro umfassende Hilfen für die von der Schließung betroffenen Unternehmen angekündigt. Diese müssen der Wirtschaft schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Auch als Land unternehmen wir unser Möglichstes, um Unternehmen und Betriebe weiterhin zu unterstützen. Wenn wir jetzt Ruhe bewahren, können wir uns für das Frühjahr eine gute Perspektive erarbeiten.“

In diesem Zusammenhang ein dringender Appell von Ministerpräsident Stephan Weil an die Menschen in Niedersachsen: „Alle diejenigen, die bislang noch nicht alle Weihnachtgeschenke gekauft haben, bitten wir herzlich, möglichst auf Gutscheine auszuweichen oder aber Bestellungen im Einzelhandel vor Ort aufzugeben. Bitte verzichten Sie darauf, morgen und übermorgen zu versuchen, rasch noch all das einzukaufen, was sie noch nicht besorgen konnten.“

Obwohl viele Menschen bereits einen vorweihnachtlichen Termin bei ihrem Friseur gemacht haben, müssen auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege von Mittwoch, 16. Dezember 2020, an schließen. Ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Was die Schule anbelangt, hatte Niedersachsen es ja bereits ab dem morgigen Montag den Eltern freigestellt, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Stephan Weil: „Bitte machen Sie davon möglichst weitgehend Gebrauch. Die Schulen sollen in der nächsten Woche spürbar leerer werden.“ In den Kindertagesstätten wird ab Mittwoch entsprechend verfahren. Auch hier werden Eltern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, eine Betreuung der Kinder zu Hause zu ermöglichen.

Ministerpräsident Weil abschließend: „Wir sehen in ganz Deutschland und auch in Niedersachsen besonders ruhigen und stillen Feiertagen entgegen. Bitte machen Sie das Beste daraus und denken mit uns gemeinsam an all diejenigen, die schon jetzt mit den schweren Folgen des Coronavirus kämpfen oder die bereits um Angehörige oder Freunde trauern. Nur wenn wir uns alle an die neuen Regeln halten, können wir die Infektionszahlen wieder senken. Mein herzlicher Dank gilt insbesondere all denjenigen, die auch an Weihnachten und über den Jahreswechsel hinweg arbeiten müssen – insbesondere an das Personal in Kliniken und in Alten- und Pflegeheimen, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten oder in anderen lebensnotwendigen Bereichen.“




Neue Corona-Verordnung ist online!

Die ab 01.12.2020 gültige Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) ist jetzt online. Die bisher geltendenen Einschränkungen rund um den Vereinsport gelten auch weiterhin. Weiterhin können sportliche Betätigungen zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Trotzdem sollte dabei möglichst das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Vereinssport in der Corona-Zeit