Online Beratungsformate für Vereine, Landesfachverbände und Sportbünde

Die Beratungsformate Vereinscheck, Erstgespräch, Fachberatung und  Zertifizierung Engagementfreundlicher Sportverein / – Verband gibt es auch als online-Version. Der Vereins-/Verbandcheck als online-Videomeeting dauert ca. 90 Minuten. Mit dem Beratungsteam werden die Grundlagen der Vereins-/Verbandsarbeit besprochen. Mehr Informationen und Anmeldung 

Darüber hinaus halten StadtSportBund und Kreissportbund in der Sportregion Osnabrück ein umfassendes Beratungsangebot für die angeschlossenen Vereine bereit.

Mehr Informationen zu den Beratungsangeboten in der Sportregion!




Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich – bis zu 500 Zuschauer erlaubt

Pistorius: „Wenn Teilnehmende der Trainingsgruppe nachverfolgt werden können, können wir das verantworten“

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere für die Sportausübung vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In den vergangenen Wochen haben wir Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschränkungen gelockert. Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgte die Öffnung der Sporthallen – immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vernünftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den nächsten und großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme.“

Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein.

Pistorius: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden können, können wir die Sportausübung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fußball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem „echten Gegenüber“ so richtig Spaß und Sinn. Auch die Wassersportler können sich freuen, dass in Gruppengröße wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vernünftig und rücksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.“

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Hintergrund:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn

1.         diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2.         ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

3.         Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

4.         beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 3. Juli 2020




4. Video-Vereinssprechstunde – Stadtwerke bieten Vereinen die Überlassung der Schwimmhalle Moskau-Bad für den Trainingsbetrieb an!

Auch die 4. Video-Vereinssprechstunde, die der StadtSportBund (SSB) gestern zur Wiederaufnahme des Bäderbetriebs ausrichtete, stieß auf eine große Resonanz bei den Vereinen. 25 Teilnehmende aus 14 Vereinen informierten sich aus erster Hand zu den Anstrengungen der Stadtwerke Osnabrück, einen Bäderbetrieb unter Corona-Bedingungen zu organisieren.

Dazu stand Gerhild Neumann (Leiterin des Bäderbetriebs der Stadtwerke Osnabrück) als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie gab Hinweise zu den aktuellen Hygieneregeln und einen generellen Überblick über die Planungen zur Wiederinbetriebnahme der Bäder.

Einschränkungen für alle Nutzergruppen sind dabei unvermeidbar. So wurden die zulässigen Besucherzahlen der Bäder teils drastisch eingeschränkt. Das führt dazu, dass die Vereine bis zu den Sommerferien hinein keinen Möglichkeit haben, das Sportbecken des Nettebades zu belegen. Damit bleiben die Trainingsmöglichkeiten der Schwimmer weiterhin erheblich begrenzt. Zudem führen die Abstandregelungen dazu, dass die DLRG Osnabrück zunächst nicht plant, den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, weil Rettungsschwimmen ohne Körperkontakt kaum möglich ist.

Um den Schwimmern dennoch Trainingsmöglichkeiten zu bieten, unterbreitete Frau Neumann das Angebot, die Schwimmhalle des Moskau-Bades bis zum Ende der Sommerferien für den Trainingsbetrieb der Schwimmvereine zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um tägliche Nutzungszeiten von etwa zehn Stunden für die gesamt Wasserfläche.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Nils Wehmeier (Stadtschwimmverband) hat sich bereit erklärt, ein Hygiene- und Belegungskonzept für das Bad zu erstellen und mit den Osnabrücker Bädern abzustimmen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass bei einem überwiegend ehrenamtlichen Einsatz der Übungsleitenden, die Kernzeiten ab dem späten Nachmittag besonders nachgefragt werden und eine Belegung an Vormittagen eher weniger nachgefragt werden dürfte.

Immerhin ist mit dem Angebot der Stadtwerke eine Basis geschaffen worden, um den Bedürfnissen der Vereine zu mindestens in Teilen gerecht zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die Infektionszahlen weiterhin sinken um in den nächsten Monaten den Trainingsbetrieb in den Osnabrücker Hallenbäder weiter zu normalisieren.




Neues SSB-Förderprogramm – Förderung von Sportangeboten während der Corona-Pandemie!

Nachdem das Sporttreiben  auf privaten und öffentlichen Sportanlagen im Freien wieder erlaubt ist, kann jetzt auch in geschlossenen Sporträumen und in Schwimmhallen unter Einhaltung bestimmter Regeln Sport im Verein durchgeführt werden.

Die Osnabrücker Sportvereine haben seit Beginn der Corona-Pandemie  kreative Ideen entwickelt, um auch während des Lockdowns für ihre Mitglieder da zu sein. Jetzt stehen sie vor der Herausforderung, die Sportangebote den strengen Hygienebedingungen und Verhaltensregeln anzupassen. Damit das gelingen kann, hat der Vorstand des StadtSportBundes beschlossen, seine Vereine mit einem Förderprogramm zu unterstützen, und um somit den Wiedereinstig in den Sportbetrieb zu erleichtern. Gefördert werden Outdoor- und Indoor-Angebote auf  Sportanlagen, die der Gesundheits- und Bewegungsförderung sowie der Integration dienen.

Die Angebote müssen neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden oder bereits bestehende Angebote müssen konzeptionell den Hygiene- und Abstandsbedingungen angepasst worden sein.  Abrechenbar sind Anschaffungskosten des Vereins für Sportmaterial (EP max. 100 Euro), Desinfektions- und Absperrmaterial sowie Honorare (max. 25 Euro/LE).

Gefördert werden max. 4 Anträge pro Vereine mit jeweils bis zu 250 Euro.  Die Förderung ist rückwirkend ab dem 6. Mai möglich und bis zum 30.09.2020 befristet.

Für Fragen rund um das neue Förderprogramm berät sie SSB-Geschäftsführer Ralf Dammermann (T. 0541 9825913). Der Förderantrag sowie weitere Informationen zum Programm stehen auf der SSB-Homepage zum Download bereit.




VereinsBERATUNGEN

ProzessberatungDer organisierte Sport steht vor zunehmend großen Herausforderungen. Fast alle Vereine stützen sich dabei auf ein insgesamt kleiner werdendes Potential an ehrenamtlichen Mitarbeitern. Viele Vereine sind Arbeitgeber, generieren Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und stehen vor administrativen Aufgaben die sich daraus ergeben. Andere möchten ihre Satzung überarbeiten, leider fehlt es aber an Fachexpertise. Neue Projekte sollen ins Leben gerufen werden, es fehlt aber an know how, um diese auch tatsächlich umzusetzen. Gleichzeitig sollen neue Sportangebote für eine immer anspruchsvollere Mitgliedschaft  ins Programm aufgenommen werden und die Organisationsstruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Es ist aber unklar wie dieses geschehen kann.

Diesen Herausforderungen können ehrenamtlich geführte Vereine i.d.R. kaum gerecht werden. Deshalb bietet der SSB ein umfassendes Paket an Beratungsleistungen an.

Wenn ein Verein um Beratung oder Unterstützung bittet, versuchen wir ein passgenaues Format anzubieten. Egal, ob es um die Vermittlung von Expertenwissen geht oder um die Begleitung und Unterstützung bei Entwicklungsprozessen: wir stimmen das Vorgehen mit dem Verein  ab und legen gemeinsam die Schritte fest, mit denen der Verein bestmöglich  beraten und unterstützt werden kann.

Einen Überblick über unsere Beratungsleitungen finden Sie hier. Kosten sind mit der Inanspruchnahme von Beratungen nicht verbunden. Die Finanzierung ist durch Zuschüsse des LSB und des SSB garantiert.

Wenn Sie diese Zeile lesen und feststellen, dass Ihr Verein keinen Beratungsbedarf hat, können Sie sich glücklich schätzen. Sollten Sie sich aber angesprochen fühlen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Einzige, was Sie investieren müssen, ist Zeit!

ralf.dammermann@ssb-osnabrueck.de




Treffpunkt Beratung

Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V.Der Treffpunkt Beratung ist ein für die Teilnehmenden kostenloses Veranstaltungsformat der Sportregion Osnabrück Stadt und Land. Ziel der Infoveranstaltungen ist es, Wissenswertes rund um das Vereinsleben in kompakter Form zu vermitteln. In den ersten Veranstaltungen ging es dabei insbesondere um die Herausforderungen die sich ein Verein als Arbeitgeber bzw. ein Trainer oder Übungsleiter als Angestellter oder Freiberufler zu stellen hat.

Zum Jahresende stand die Intensivierung der Jugendarbeit in unseren Vereinen durch die Gründung von J-Teams im Vordergrund. Bereits am 1. März ist ein weiterer Treffpunkt Beratung in Planung. Dann geht es um die Vorstellung der vielfältigen Beratungsformate und deren Finanzierung für die Vereine in der Sportregion.




Treffpunkt Beratung: Wertvolle Tips für Beschäftigte im Sportverein!

LSB-Logo LSB Logo lang eps Sportregion Ems Vechte

Über Wissenswertes zur Beschäfigung im Sportverein referierte am gestrigen Abend der stellvertretende SSB-Vorsitzende und Unternehmensberater Holger Gerdes im Rahmen der Vortragsreihe „Treffpunkt Beratung“.

Anhand praktischer Beispiele stellte Holger Gerdes in dem einstündigen Kurzseminar  vor, wie sich Gestaltungsspielräume ausschöpgfen lassen und auf welche Fallstricke Vereinsvorstände und Beschäftigte achten sollten.

Hier die Präsentation des Seminars zum Download.