Treffpunkt Beratung ONLINE: Stadtsportbund Osnabrück informierte über Gesetzesänderungen für Sportvereine

Insgesamt 62 Teilnehmer*innen aus der gesamten Sportregion folgten gestern der Einladung  des Stadtsportbundes Osnabrück zur Infoveranstaltung Treffpunkt BERATUNG. Inhaltlich ging es in der als Zoom-Meeting durchgeführten Infoveranstaltung um wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für die Sportvereine der Region, die von Vereinsberater Dietmar Fischer vorgestellt und erläutert wurden.

Die Bundesregierung beschloss nämlich verschiedene Gesetzesänderungen, die zu Erleichterungen bei den Vereinen und auch bei Übungsleitenden sowie bei ehrenamtlich Engagierten führen. So wurde ab 2021 eine Anhebung der s.g. Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr beschlossen. Gleiches gilt für die s.g. Ehrenamtspauschale. Diese ist von bisher 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben worden.

Eine Anhebung gibt es auch bei der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die bisher gültige Grenze der Einnahmen  von 35.000 Euro wurde auf nunmehr 45.000 Euro angepasst.  Diese Regelung gilt bereits ab 2020. Ebenfalls rückwirkend ab 2020 gilt die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht soweit die jährlichen Einnahmen eines Vereins 45.000 Euro nicht übersteigen.

Auch hinsichtlich des Umgangs mit Kleinbetragsspenden gibt es eine Änderung. Zukünftig kann bei Spenden bis zu 300 Euro auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung verzichtet werden. Dietmar Fischer sprach allerding die Empfehlung aus, grundsätzlich Zuwendungsbescheide auszustellen. Das erleichtert die Nachweispflicht des Spenders erheblich.




Die Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021 ist online

Die Corona-Verordnung vom 22. Januar 2021, die vom 25. Januar bis 14. Februar gültig ist, steht jetzt zum Download bereit. Für Sportvereine ergeben sich daraus keine, über die bisher gültige Verornung hinausgehende Einschränkungen.

Weiterhin gilt:

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Sportanlage mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzen ein Hygienekonzept nach entsprechenden Vorgaben voraus.

Zulässig bleiben Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen ausgeübt wird.

Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen,  die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021

 




ARAG-Sportversicherung – erweiterter Versicherungsschutz seit 1. Januar

Der LandesSportBund Niedersachsen und der Niedersächsische Fußballverband haben zum 1. Januar 2021 umfangreiche Verbesserungen und Erweiterungen der Sportversicherung vorgenommen: D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, erweiterter Straf-Rechtsschutz und Erhöhung der Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung.

Zu Verträgen, die bei der ARAG bestehen, erhalten die Vereine automatisch eine Informtion. Das Versicherungsbüro ist unter www.ARAG-Sport.de zu erreichen.

Mehr Informationen




Treffpunkt Beratung ONLINE:  Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für Vereine!

Für gemeinnützige Sportvereine gibt es gleich zu Beginn des Jahres gute Nachrichten. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen
  • Die Änderungen treten grundsätzlich zum 01.01.2021 in Kraft. Die Anhebung der Besteuerungsgrenze und die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für kleine Vereine treten schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Wir möchten die Vereine der Sportregion Osnabrück hiermit zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE einladen, um die Änderungen zu erläutern und um Fragen zu beantworten. Als Referenten haben wir Dietmar Fischer eingeladen:

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für Vereine“

Dienstag, den 26.01.2021; 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Fragen zum Thema  können bereits jetzt an den StadtSportBund Osnabrück gesendet werden. Dietmar Fischer wird die Fragen im Online-Meeting beantworten.

Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter  info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden.




Corona: Unterstützungsprogramme für Sportvereine

Die Corona-Pandemie ist ein großer wirtschaftlicher Einschnitt für unsere Sportvereine. Um die Verein zu unterstützen gibt es verschiedene Förderprogramm des Landes bzw. des Landessportbundes. Nachfolgend einige Links zu Fördermöglichkeiten die auch für die Sportvereine in Osnabrück von Interesse sein können:

Darlehn von der NBank ohne Sicherheit mit Tilgungsaussetzung auch zur Deckung von Betriebskosten:

https://www.nbank.de/Service/News/Schnellkredit-gemeinn%C3%BCtzige-Organisation.jsp

Digitalbonus von der NBank mit 70% Zuschuss für Ausbau, Erneuerung der Digitaltechnik:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp

Förderung Nds. Lotto-Sport-Stiftung bis 1.000 € für digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs :

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-und-lotto-sport-stiftung

LSB Förderprogramm „Aktiv durch den Winter“ bis zu 600 € für Sportgeräte, Hygieneartikel:

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-foerderprogramm




Novemberhilfe: Zugang auch für den Sport

Sportvereine und –verbände können einen Antrag für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ des Bundes stellen. Das hat Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen mitgeteilt. Der LSB hatte sich für einen Zugang zu dieser Corona-Wirtschaftshilfe gegenüber dem Minister eingesetzt. Soloselbständige aus der Sportorganisation können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt einen Antrag stellen. Alle anderen müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Buchprüfer mit der Beantragung beauftragen.

Mehr Informationen auf

(Quelle: LSB-Homepage)




Gebührenfreiheit für die Eintragung in das Transparenzregister beantragen!

Der DOSB hat darüber informiert, dass Sportvereine Befreiung von Eintragungsgebühren in das Transparenzregister beantragen können. Das Transparenzregister ist eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften dort einzutragen sind.  Sportvereine sind juristische Personen des Privatrechts. Die Eintragung muss aber nicht durch die Vereine selber erfolgen! Um die Eintragungsgebühren für 2020 zu umgehen, können Vereine ein formloses Schreiben mit der Bitte um die Befreiung von Gebühren zur Eintragung an das Transparenzregister stellen. Das Schreiben sollte eingescannt auf offiziellem Vereinspapier zusammen mit dem Freistellungsbescheid und dem Vereinsregisterauszug an das Transparenzregister gemailt werden:

gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

Der absendende Verein bekommt dann eine Bestätigungsmail. Mehr muss  zunächst nicht veranlasst werden.

Ungeklärt bleibt, ob der Antrag ggfs. jährlich neu gestellt werden muss. Wir werden unsere Vereine in dieser Angelegenheit weiter auf dem Laufenden halten.




Treffpunkt Beratung-ONLINE – Großes Vereinsinteresse zum Thema „Mitgliederversammlungen in Corona-Zeiten!“

Auf großes Interesse stieß der vom StadtSportBund organisierte Treffpunkt Beratung-ONLINE zum Thema: „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“.

Insgesamt 47 Teilnehmer*innen informierten sich bei Vereinsberater Dietmar Fischer über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Planung einer Mitgliederversammlung unter Corona-Bedingungen entstehen.  So interessierte die Vereinsvertreter*innen aus der gesamten Sportregion insbesondere, ob und unter welchen Bedingungen Mitgliederversammlungen verschoben oder abgesagt werden können. Auch Fragen zu Online-Mitgliederversammlungen und Hybrid-Veranstaltungen wurden angesprochen. Zudem gab Dietmar Fischer Hinweise darauf, welche Änderungen aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zukünftig in Vereinssatzungen zu empfehlen sind.

Um seine Vereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen zu unterstützen, bietet der StadtSportBund die VereinsSporthalle Limberg als Tagungsraum an. Die VereinsSporthalle bietet alle räumlichen und technischen Voraussetzungen um eine Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Corona-Verordnung durchzuführen. Dabei setzt der SSB auf sein bewährtes Hygienekonzept. Unter diesen Rahmenbedingungen konnten bereits der Stadtsporttag und die Mitgliederversammlung des NFV-Osnabrück-Stadt erfolgreich unter Corona-Bedingungen durchgeführt werden.

 Interessierte Vereine wenden sich bitte an SSB-Geschäftsführer Ralf Dammermann.




Neue Corona-Verordnung ist online!

Die ab 01.12.2020 gültige Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) ist jetzt online. Die bisher geltendenen Einschränkungen rund um den Vereinsport gelten auch weiterhin. Weiterhin können sportliche Betätigungen zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Trotzdem sollte dabei möglichst das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Vereinssport in der Corona-Zeit




Treffpunkt Beratung ONLINE: „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“

In diesen Monaten stellen sich viele Vereinsvorstände die Frage, ob und falls ja, wie Mitgliederversammlungen unter der aktuellen Corona-Verordnung  durchgeführt werden dürfen. Denn zum einen gibt es die Bestimmungen in den Vereinssatzungen, zum anderen gibt es aber auch vom Gesetzgeber beschlossene Erleichterungen.

Im Rahmen seines Beratungsformats Treffpunkt Beratung ONLINE lädt der StadtSportBund die Vereine der gesamten Sportregion ein, um darüber zu informieren, worauf bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung unter Corona-Bedingungen zu achten ist und welche Satzungsergänzungen in Zukunft empfehlenswert sind. Als Experte wird der Vereinsberater Dietmar Fischer informieren und Fragen beantworten.

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“

Montag, den 30.11.2020; 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Fragen zum Thema können bereits jetzt paer E-Mail an den StadtSportBund Osnabrück  gestellt werden. Dietmar Fischer wird die Fragen im Online-Meeting rechtssicher beantworten!

Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden.