Osnabrück lockert Corona-Regeln ab Freitag – Lockerungen auch im Sport!

Ab Freitag dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in einer festen Gruppe von bis zu 30 Personen unter freiem Himmel wieder Kontaktsport treiben. Voraussetzung ist, dass der Trainer oder die Trainerin negativ getestet ist. Auch Schulsport darf wieder stattfinden. Grundsätzlich ist für alle Personen kontaktfreier Sport im Freien mit Abstand und negativem Test gestattet.

Hier gibt es weitere Informationen: https://corona-os.de/node/506




Treffpunkt Beratung ONLINE:  Erfolgreiche Mitglieder-/Kundenkommunikation!

Insbesondere in der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Themen, die den Vereinsmitgliedern unter den Nägeln brennen. „Warum muss ich weiter Beitrag zahlen?“ „Wann kann ich endlich wieder zum Sport?“  Doch auch in „normalen“ Zeiten gibt es oft genug Anlässe, schwierige „Kunden“-Gespräche per Telefon oder persönlich zu meistern. In diesem Treffpunkt Beratung-ONLINE gibt es daher Hinweise, Tipps & Tricks aus der Vereinspraxis zu folgenden Themen:

  • Grundlagen der Kommunikation
  • zielführende Mitglieder-Kommunikation
  • richtig klären & erklären können
  • Netiquette – so reduzieren wir Spannungen
  • Gute Argumente für zentrale Themen
  • Auch vertrösten will gelernt sein
  • Tipps & Tricks

Als Referent und Ansprechpartner für Fragen der Teilnehmenden hat der StadtSportBund Osnabrück Patrick Busse eingeladen. Als Vereinspraktiker, Sport- und Vereinsmanager sowie Stressmanagement- und Resilienztrainer verfügt Patrick Busse über einen reichen Erfahrungsschatz aus Theorie und Praxis.

Treffpunkt Beratung ONLINE:

 Erfolgreiche Mitglieder-Kommunikation

Wie wir Gespräche mit Mitgliedern & Co auch in schwierigen Zeiten gut lösen

 Mittwoch, den 19.05.2021 ab 18:00 Uhr bis max. 19:30 Uhr

Der Zugang zum Teams-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!

 




Förderanträge stellen – Das 1×1 des Fördermanagements

Das Fortbildungsprogramm 2021 der Freiwilligen-Agentur geht weiter: Nächste Woche Donnerstag, am 06.05.2021 von 16 bis 18:30 Uhr, findet die Online-Veranstaltung „Förderanträge stellen – Das 1×1 des Fördermanagements“ statt:

Sie haben eine tolle Projektidee und benötigen finanzielle Unterstützung?

Die Förderlandschaft bietet über Stiftungen, Banken und anderen Fördermittelgebern eine breite Vielfalt an möglicher Unterstützung. Leider werden viele Förderanträge von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen abgelehnt, häufig wegen formaler oder auch inhaltlicher Probleme bzw. Fehler.

Der Workshop möchte Sie mithilfe von nützlichen Tipps und Hilfestellungen bei dem Prozess der Antragstellung unterstützen und Ihnen den Weg für eine Förderzusage ebnen.

In dem Workshop wird der Weg von der Projektidee, über die Fördermittel-Recherche, die Erarbeitung des Förderantrages bis hin zur Durchführung des Förderprojektes und der Abwicklung der Mittel erläutert.

Die Förder-Referentin Daniela Barlag vom Fördermanagement der Stadt Osnabrück kann Ihnen aufgrund der jahrelangen Praxiserfahrung hilfreiche Hinweise geben und Fragen beantworten.

Das Programm ist sowohl für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Einrichtungen als auch einzelne freiwillig tätige Bürger:innen vorgesehen. Gerne können Sie die Informationen auch an Ihrer Verteiler und Netzwerke weitergeben, damit noch mehr Menschen von diesen Angeboten profitieren können.

Sie sind herzlich dazu eingeladen, an dem kostenlosen Online-Seminar teilzunehmen. Die Anmeldungen für diese Veranstaltungen werden von der Volkshochschule Osnabrück unter folgendem Link entgegengenommen: https://bit.ly/3nyc6k9.




Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen – Fragestunde für Sportvereine

Der Landessportbund Niedersachsen (Abteilung Organisationsentwicklung) lädt am 12. Mai zu einer Online-Sprechstunde zum Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen ein.

Wer kann Anträge stellen?

Was ist förderfähig?

Für welche Monate können wir Anträge stellen?

Was ist zu beachten? Wie schnell bekommen wir Geld?

In der Online-Sprechstunde steht Natascha Rahnfeld-Wolters, Sachbearbeiterin des Corona-Sonderprogramms im LSB für Fragen zur Verfügung. Die Sprechstunde ist für 60 – 90 min geplant. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 Die Anmeldung erfolgt per E-Mail mit Namen und Funktion sowie Angaben zur Sportorganisation:

snordmeyer@lsb-niedersachsen.de

 Der Link zum Online-Meeting wird vor dem Termin an den angemeldeten Personenkreis per E-Mail verschickt. Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 50 begrenzt.




Tipps zur Mitglieder(rück)gewinnung und-bindung!

Wie können Mitglieder im Verein gehalten werden und wie können neue Mitglieder hinzugewonnen werden, das sind Fragestellungen, vor denen viele Vereine stehen. Denn gerade in Corona-Zeiten, ohne regelmäßige Sportangebote, verlassen viele Menschen ihren Sportverein. Mit dem gestrigen Treffpunkt Beratung-ONLINE des StadtSportBundes Osnabrück wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie dem entgegen gewirkt werden kann.

Hierzu gab Dirk Platta vom Niedersächsischen Turnerbund nützlich Tipps und Ratschläge. Er erläuterte die „Reise“ eines Mitglieds vom reinen Interessierten bis zur dauerhaften Mitgliedschaft. Dazwischen gibt es viele Möglichkeiten, um zum Teil mit einfachen Mitteln, die Zufriedenheit- und Vereinsbindung der Mitglieder zu stärken. Selbst Austritte lassen sich oft verhindern, wenn austrittswilligen Mitgliedern die Möglichkeit einer passiven Mitgliedschaft angeboten wird.

Weitere Beispiele aus der Vereinswelt verdeutlichten, dass es auch unter Corona-Bedingungen möglich ist, zu mindestens ein kleines Sportangebot vorzuhalten, in dem z.B. Sporthallen stundenweise an Familien aus einem Haushalt vermietet oder Outdoorsport angeboten wird.

Für die nächsten Monate ist es wichtig, auf die Zeit nach Corona vorbereitet zu sein und mit gezielten Aktionen um neue Mitglieder zu werben. So konnten die 21 Teilnehmenden aus der Sportregion doch einige nützliche Tipps mitnehmen, den durch die Corona-Pandemie bedingten Mitgliederverlusten entgegenzuwirken und nicht einfach hinzunehmen.




Treffpunkt Beratung-ONLINE: Mitglieder(rück)gewinnung!

Auch die Sportvereine in der Sportregion Osnabrück mussten im letzten Jahr einen erheblichen Mitgliederrückgang verkraften. Besonders hart traf es die Osnabrücker Vereine mit einem Mitgliederrückgang von 7,4 %. Mit der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um den Mitgliederverlust zu stoppen und nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs umzukehren, hat sich auch der Niedersächsische Turner-Bund beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Überlegungen und Erkenntnisse daraus sind sicherlich auch auf andere Sportarten übertragbar und sollen vorgestellt werden:

  1. Aktuelles rund um Corona & Sport
  2. Ergebnisse der NTB-Umfrage
  3. NTB-Kampagne
  4. Mitglieder(rück)gewinnung

Wir möchten euch hiermit zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE einladen, um euch die Möglichkeiten zur Mitglieder(rück)gewinnung zu erläutern und um eure Fragen zu beantworten. Als Experten haben wir Dirk Platta -Leiter Vereinsservice vom Niedersächsischen Turner-Bund e.V.– eingeladen:

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Mitglieder(rück)gewinnung“

Donnerstag, den 15.04.2021 ab 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Der Zugang zum Teams-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!

 




Treffpunkt Beratung-ONLINE: 37 Teilnehmer*innen informieren sich über Versicherungsschutz

Insgesamt 37 Teilnehmer*innen aus der Sportregion Osnabrück interessierten sich am gestrigen Abend für Neuerungen der ARAG Sportversicherung für die Sportvereine in Niedersachsen.  In seinem Beratungsformat Treffpunkt Beratung-ONLINE hatte der StadtSportBund Osnabrück damit offensichtlich die richtige Themenauswahl getroffen. Annegret Buchholz, Leiterin des Versicherungsbüros der ARAG berichtete über die wesentlichen Neuerungen des Versicherungsvertrages, den der LSB und der NFV mit der ARAG abgeschlossen haben.

Auf besonderes Interesse stieß dabei die neu in den Versicherungsvertrag aufgenommen D&O und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden mit bis zu 250 Tsd. Euro und tritt auch bei Schäden ein, die durch Beauftragte  zum Nachteil des eigenen Vereins entstehen.

Noch gezielter ist die D&O-Versicherung (Director & Officer). Diese sichert Vorstände und Geschäftsführer in den Vereinen vor Schadensansprüchen ihres Vereins und schütz damit vor Zugriff auf das Privatvermögen.

Von der ARAG gibt es in den nächsten Tagen konkrete Informationen zu den erweiterten Versicherungsleistungen auch schriftlich. Wir werden darüber berichten.




Treffpunkt Beratung ONLINE:  Upgrade in der Sportversicherung!

Bereits seit vielen Jahren bietet die ARAG-Sportversicherung den Sportler*innen und Sportvereinen in Niedersachsen Versicherungsschutz. Der zugrunde liegende Sportversicherungsvertrag zwischen dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) und dem Niedersächsischen Fußballverband (NFV) sowie  der ARAG-Sportversicherung wurde zum 01.01.2021 in einigen Punkten ergänzt:

  • Haftpflichtversicherung erweitert
  • In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert.
  • D&O und erweiterter Strafrechtsschutz sind neu im Vertrag.

Der StadtSportBund Osnabrück (SSB) lädt die Vereine der Sportregion Osnabrück  zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE ein, um die Einzelheiten der Änderungen zu erläutern und um die Fragen von den Vereinsvertretern zu beantworten. Als Expertin steht Annegret Buchholz (Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen) zur Verfügung:

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Upgrade in der Sportversicherung“

Mittwoch, den 17.02.2021; 18:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr

Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!




StadtSportBund klärt auf: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

In Corona-Zeiten gibt es viele Vereinsvorstände die überlegen, ob sie Ihren Mitgliedern Beiträge zurückzahlen, Beiträge nicht einziehen oder nur anteilig einziehen. Da hier teils irreführende Informationen im Umlauf sind, haben wir Dietmar Fischer (Vereinsberater und Experte für das VIBSS) gebeten, den Sachverhalt hinsichtlich Vereinsrecht und dem Gemeinnützigkeitsrecht zu überprüfen. Das Ergebnis findet ihr nachfolgend. Diese und weitere wichtige Informationen findet ihr in den FAQ’S des VIBSS unter der Rubrik Sport unter Corona-Bedingungen:

 https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Frage: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

Antwort:

Vereinsrecht

Viele Vorstände befürchten eine Austrittswelle in den Vereinen, weil die Mitglieder derzeit keine Angebote nutzen können. Damit Mitgliedschaften nicht gekündigt werden, erwägen Vorstände, den Beitrag zu reduzieren, den Beitragseinzug auszusetzen oder sogar Beiträge zurückzuerstatten und stellen sich die Frage, ob dies möglich ist. Dabei ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die Satzung weiterhin gilt und nicht außer Kraft gesetzt ist. Wenn der Vorstand für die Festsetzung des Beitrags zuständig ist und auch ein ggf. genehmigter Haushaltsansatz dem nicht entgegensteht, dann kann der Vorstand den Beitrag für die Zukunft neu festsetzen, eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist jedoch nicht möglich. Obliegt die Beitragsfestsetzung allerdings der Mitgliederversammlung, dann kann der Vorstand nicht von sich aus den Beitrag abändern oder den Einzug aussetzen. Ein solches eigenmächtiges Verhalten könnte einen Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflichten darstellen und zu einer persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen. Vielmehr sollte ein Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen einer virtuellen Versammlung oder des vereinfachten Umlaufverfahrens nach dem COVID-19-Abmilderungsgesetz herbeigeführt werden.

Denkbar wäre auch, dass der Vorstand einstweilen den Beitrag reduziert oder den Einzug aussetzt und die Mitglieder darüber informiert, dass es sich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die durch eine spätere Entscheidung der Mitgliederversammlung genehmigt werden könnte. Sollte die Mitgliederversammlung die Genehmigung verweigern, dann könnte der Beitragseinzug nachgeholt werden, so dass sich der Vorstand nicht dem Haftungsrisiko aussetzt.

Eine andere Frage ist Reduzierung, der Erlass oder die Rückerstattung des Beitrages im Einzelfall. Sind Mitglieder aufgrund individueller Umstände außerstande den Beitrag zu zahlen, dann kann der Vorstand Beitragspflichten in Härtefällen stunden,  ganz oder teilweise erlassen oder für einen begrenzen Zeitraum zurückzahlen, wenn die Satzung die gewählte Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Gemeinnützigkeitsrecht

Neben dem Vereinsrecht sind aber unbedingt auch die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurückzuerstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?“ in der Kategorie „Steuern & Gemeinnützigkeit“.

Frage: Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurück zu erstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?

Antwort:

Gemeinnützigkeitsrecht

Eine Rückzahlung von an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder bzw. die Befreiung dieser Mitglieder von der Beitragspflicht ist ausnahmsweise bis zum 31.12.2021 unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot des Vereins aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (z. B. aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).

Vereinsrecht

Neben der Gemeinnützigkeit sind aber unbedingt auch die vereinsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?“ in der Kategorie Vereinsrecht.




Corona-Sonderprogramm 2021: Anträge ab 1. Februar möglich

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde / Antragstellung vom 1. Februar bis 15. November 2021

Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen und so unsere vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen zu erhalten.“ Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Minister Pistorius begründet die finanzielle Unterstützung auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen, denn sie sind von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor. Ich werde mich daneben weiter dafür einsetzen, dass wir einen verlässlichen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs entwickeln, sobald die Umstände es zulassen. Gerade für die Kinder wird es wichtig sein, über den Sport wieder Anschluss zu bekommen und zu etwas mehr Normalität zurückzukehren. So lange das nicht geht, danke ich allen wiederholt für die große Disziplin und Geduld in diesem Zusammenhang, die so wichtig ist, damit wir alle möglichst gut durch diese schwere Zeit kommen.“

„Beitrag zur Zukunftssicherung“

Der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, zeigte sich sehr erfreut, dass das Land die Initiative des LSB aus dem Herbst 2020 aufgegriffen und die im Vorjahr nicht verausgabten Mitteln nun erneut zur Verfügung stellt. „Wir sehen darin einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung unserer Mitgliedsvereine, der Landesfachverbände und Sportbünde.“

LINK zur Richtlinie für das Corona-Sonderprogramm

Pressemitteilung MI vom 27. Januar 2021