Stadtrat beschließt Dringlichkeitsantrag – Sportvereine werden entlastet!

Am gestrigen Abend beschloss der Stadtrat einstimmig einen Dringlichkeitsantrag, der u.a. auch Unterstützungsmaßnahmen für Sportvereine vorsieht. Damit setzt die Stadt Osnabrück ein wichtiges Zeichen und lässt unsere Sportverein auch in der Corona-Krise nicht im Stich.

Zur Entlastungen für Sportvereine werden die folgenden Angebote umgesetzt:

  1. Auf Antrag können die zur Jahresmitte an die Stadt zu zahlende Pacht- oder Erbbauzinsen für vereinseigene Sportanlagen zinslos bis zum Jahresende gestundet werden.
  2. Die in den Haushalt eingestellten Sportfördermittel werden in voller Höhe für 2020 zur Verfügung gestellt und bei Bedarf vorrangig ausgeschöpft.
  3. Auf Antrag wird die Abrechnung der Entgelte für das Winterhalbjahr 2019/2020 um drei Monate verlängert.

Hier gehts zur Beschlussvorlage