Sportbetrieb ist untersagt!

Die Stadt Osnabrück hat in einer Mitteilung verfügt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt ist. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball-und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze. Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Fachbereichs Schule und Sport zugelassen werden.

Begründet wird die Maßnahme damit, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen regelmäßig eine räumliche Nähe der Sporttreibenden und zum Teil deren körperlichen Kontakt zur Folge hat. Dies hat eine erhebliche Infektionsgefahr zur Folge.

Von der Verfügung ist auch das vom StadtSportBund betriebene VereinsSportzentrum Limberg betroffen!

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Osnabrück.