Presseinformation des Landessportbundes Niedersachsen

In der nachfolgenden Presseinformation nimmt das LSB-Präsidium Stellung zu seinen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Conrona-Krise. Unter anderem informiert es, dass Vereine unter bestimmten Bedingungen Fördermöglichkeiten über die N-Bank in Anspruch nehmen können:

LSB-Präsidium: „Wir danken den Sportvereinen für umsichtiges Verhalten“

„Wir danken unseren Mitgliedsvereinen, den Landesfachverbänden und den Sportbünden als Gliederungen des LSB für ihren umsichtigen Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie auch für die Sportfamilie. Präsidium und Vorstand sind auf Landes- und Bundesebene aktiv, damit finanzielle Hilfestellungen für in Not geratene Sportvereine und Verbände gewährt werden. Diese zentrale Botschaft geht von der 36. Sitzung des Präsidiums des Lan-desSportBundes (LSB) Niedersachsen aus, die am 25. März 2020 als Videokonferenz statt-gefunden hat. Schwerpunkt der Sitzung war der Austausch über die bislang erfolgten Maß-nahmen des LSB zur Unterstützung der Sportorganisation und die Festlegung weiterer Schritte.

LSB nimmt Stellung

Der LSB hat sich in zwei Stellungnahmen gegenüber dem Bund und dem Land dafür einge-setzt, dass die Sportorganisation bei den Hilfsmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie berücksichtigt wird:

An die Vorsitzenden und Sprecher der Landesgruppen im Deutschen Bundestag von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen hat er eine Stellungnahme zum Eckpunktepa-pier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen abgegeben.

An den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen Minister für Wirt-schaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport hat er eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haus-haltsgesetzes 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) in Niedersachsen abgegeben, damit auch Sportorganisationen bei den Hilfsangeboten des Landes, die über die NBank abgewi-ckelt werden, antragsberechtigt sind.

Anträge bei NBank

Das LSB-Präsidium empfiehlt Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden, die Beschäftigungsverhältnisse haben, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und

in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten, Anträge im Rahmen der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ bei der NBank zu stellen. Über die kurzfristig parallel zur Verfügung stehende Möglichkeit von Zuschüssen für „Kleinstunternehmer*innen bis max. 10 Beschäftigte, Angehörige der freien Berufe und Soloselbständige“ durch den Bund informieren wir schnellstmöglich auf unserer Website, sobald das Verfahren feststeht.

LINK: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Vereins-Befragung

Das Präsidium hat sich zudem für die Durchführung einer zweistufigen Vereinsumfrage zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisation in Niedersachsen ausgesprochen. In der kommenden Woche soll eine kurze quantitative Ver-einsumfrage an Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde gerichtet werden, um für den Monat April die finanziellen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie konkret zu ermit-teln. Im zweiten Schritt soll für den Monat Mai auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse eine zweite qualitative Vereinsumfrage gestartet werden, aus der Rückschlüsse auf die län-gerfristigen Folgen der Corona-Pandemie abgeleitet und konkrete Schlüsse für die Bereit-stellung von finanziellen Unterstützungsleistungen gezogen werden können.

Das Präsidium wird sich über erste Ergebnisse der Befragung auf seiner 37. Sitzung am 24. April austauschen.