Niedersächsische Corona-Verordnung vom 10. Juli zum Download

Das Niedersächsische Sozialministerium hat die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli 2020 online gestellt.  Die Verordnung wurde am 11. Juli 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nds. GVBl. 26/2020 (ab Seite 226)  veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.

Die strengen Kontakt- und Abstandsregel bleiben demnach erhalten – zumindest zeitweise gilt dies nicht für Fußballer, Handballer und Co.

In der derzeitigen Verordnung ist im entsprechenden Sportparagrafen noch von „festen Kleingruppen“ bis zu 30 Personen die Rede. Ab dem 13. Juli ist die Sportausübung möglich, wenn sie „in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontakdaten der Sportler dokumentiert werden“.

Download Niedersächsische Corona-Verordnung

(Quelle: LSB-Homepage)

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