Neue Regelungen für den Sport nach der Corona-Verordnung vom 22.09.

Heute treten neue Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. Die Verordnung ist bis zum 10. November befristet. Zukünftig sind die Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus von Warnstufen abhängig. Unabhängig von den Warnstufen können Veranstalter:innen oder Betreiber:innen einer Einrichtung den Zutritt auf Personen beschränken, die einen Impfnachweis oder Genesungsnachweis vorlegen (2-G-Regelung).

An den in Osnabrück geltenden Regelungen (3-G-Regelung) ändert sich aktuell nichts. Neuerdings sind allerdings alle davon ausgenommen, die unter 18 Jahre alt sind.

Übersicht der aktuellen Verordnung für den Sport

image_pdfpdf-Dokument erstellenimage_printDruckversion