Neue Corona-Verordnung: Sportausübung ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig!
Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die seit dem 01. August 2020 in Kraft ist. Bisher war die Personenanzahl auf 30 beschränkt.
Weitere wichtige Änderungen im Überblick:
- Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
- Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
- Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst
Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.
(Quelle: LSB-Homepage)