Neue Corona-Verordnung: Sportausübung ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig!

Hintergrund Vektor erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com

Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die seit dem 01. August 2020 in Kraft ist. Bisher war die Personenanzahl auf 30 beschränkt.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst

Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.

(Quelle: LSB-Homepage)

 

image_pdfpdf-Dokument erstellenimage_printDruckversion