Neue Corona-Verordnung des Landes gilt bis 15. November – Das ist für Sportvereine wichtig!

Hintergrund Vektor erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am 9. Oktober in Kraft und gilt bis zum 15. November. Hier sind die wichtigsten Regelungen für unsere Sportvereine zusammengefasst:

Abstandsgebot

Es gilt weiterhin ein Abstandsgebot von mindestens  1,5 Metern zu anderen Personen in  der Öffentlichkeit oder in Einrichtungen mit Besuchs- und Kundenverkehr.

Ausnahme vom Abstandsgebot

Bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.

Mund-Nasen-Bedeckung

In geschlossenen Räumen die für Besuchs – oder Kundenverkehr zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Betreiber*innen und verantwortliche Personen haben in den von ihnen zu verantwortenden Bereich auf die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hinzuweisen und auf die Einhaltung dieser Pflicht hinzuwirken.

Hygienekonzept

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Einrichtung mit Kunden und Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzt ein Hygienekonzept voraus.

Datenerhebung und Dokumentation

Im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder die Teilnahme oder der Besuch einer Veranstaltung hat die Veranstalterin oder der Veranstalter einer sportlichen Betätigung personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Person zu erheben.

Veranstaltungen mit sitzendem Publikum

Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Räumen sind mit nicht mehr als 500 Besucher*innen zulässig, wenn das Abstandsgebot (1,5 Meter) eingehalten und Sitzplätze eingenommen werden.

Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauer*innen bedürfen der vorherigen Zulassung.

Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum

Sportveranstaltungen an denen die Zuschauer*innen mindestens zeitweise stehend teilnehmen, sind mit jeweils nicht mehr als 50 Zuschauer*innen zulässig, wenn alle Zuschauer*innen das Abstandsgebot einhalten.

Die vollständige Verordnung gibt es hier: Corona-Verordnung 9 10 2020

image_pdfpdf-Dokument erstellenimage_printDruckversion