Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gültig ab 8. Juni

Ab heute gelten weitere Erleichterungen für das Sporttreiben unter Corona-Bedingungen:

Neu ist, dass die Sport-oder Trainingsgruppen auch außerhalb von Sportanlagen beliebig groß sein dürfen, wenn diese von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet und der Mindestabstand von zwe iMetern zu Personen,die nicht dem gleichen Hausstand angehören,eingehalten werden.

Die Umkleiden und Duschräume dürfen ab sofort wieder genutzt werden. Hier sollte weiterhin besonders auf die Hygiene-und Abstandsregeln  (zwei Meter) geachtet werden.

Ab jetzt können alle Bäder, wie Frei-, Hallen-und Spaßbäder wieder öffnen. Die Voraussetzungen sind in § 2 o der Verordnung geregelt. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, zu gewährleisten.

Die vollständigen Informationen zur Verordnung gibt es hier:

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/