LSB-Präsidium will bundesweit einheitlichen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb!

Das Präsidium des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen spricht sich für einen bundesweit einheitlichen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb nach verbindlichen Standards ab dem 6. Mai aus. „Die Mitgliedsvereine des LSB mit ihren vielfältigen Sportangeboten brauchen und erwarten klare, verbindliche sportartspezifische Übergangs-Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und wenn möglich eines begrenzten Wettkampfbetriebs als klare Leitfäden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gremiums nach der 37. Sitzung des Gremiums am 24. April 2020.

Der zu beobachtende Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und Handhabungen leider auch in Niedersachsen, könne Vereinsmitgliedern und Sporttreibenden nicht dauerhaft vermittelt werden und sei nicht hilfreich, um das Infektionsgeschehen weiter erfolgreich unter Kontrolle zu halten. Der LSB teile die Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung, dass sich Niedersachsen am Anfang eines neuen Kapitels des gemeinsamen Kampfes gegen die Corona-Pandemie befinde, aber leider noch nicht an seinem Ende. „Der LSB weiß um die Bedeutung des vereinsbasierten Sporttreibens als wichtigem Ausgleichsfaktor, um mit den Folgen der Corona-Krise umgehen zu können. Trotzdem rufen wir Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde als unsere Gliederungen zur Geschlossenheit auf.“ Einzelaktivitäten könnten die Glaubwürdigkeit der Sportorganisation gefährden. „Viel wichtiger ist es, gemeinsam solidarisch auch mit den Landesfachverbänden zu sein, die voraussichtlich nicht sofort wieder ihren Sportbetrieb aufnehmen können.“

Der LSB sehe auch den Sport in der Verantwortung, seinen Beitrag zu leisten, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. „Das geht nur auf der Basis des abgestuften Vorgehens des Deutschen Olympischen Sportbundes.“  Der LSB trage das DOSB-Konzept eines angepassten Spiel- und Sport, Trainings- und ggfs. Wettkampfbetriebes, das von der Sportministerkonferenz am 20. April als Grundlage für deren Empfehlung einer vorsichtigen und begrenzten Wiederzulassung des Sportbetriebs in den Vereinen genommen wurde.

Der DOSB hatte in Abstimmung mit Medizinern dazu zehn allgemeine Leitplanken entwickelt, die nach einer Abfrage bei den Spitzenverbänden um weitere sportartspezifische Übergangsregelungen für den Sport-, Spiel- und Wettkampfbetrieb ergänzt worden sind. „Am 25. April will sich der DOSB mit den Landessportbünden dazu abstimmen. Danach wollen wir gemeinsam das Angebot des Sports der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten übergeben“, heißt es in der Pressemitteilung zum geplanten weiteren Vorgehen. „Nach unseren guten Gesprächen mit dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport gehen wir zuversichtlich davon aus, dass unsere Auffassung mitgetragen wird. Wir setzen aber auch darauf, dass Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen am 30. April 2020 über das wertvolle Sporttreiben in Vereinen entscheiden und angepasste Sportangebote auf der Grundlage unseres national abgestimmten Positionspapieres möglich machen.“