LSB-Info zur Versammlungsstättenverordnung – Hinweise des LSB für Sportvereine

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen weist darauf hin, dass sich Sportvereine bei der Nutzung von Räumen bei Veranstaltung mit mehr als 200 Personen, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, zunächst bei der örtlich zuständigen Bauaufsicht erkundigen müssen, ob dies erlaubt ist. Hintergrund ist, dass die vom Nds. Landtag im November 2021 beschlossene Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und der damit verbundene Wegfall von § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung aktuell Kommunen in Unsicherheit lässt, was erlaubt ist und was nicht. Da von dieser Situation auch Sportvereine betroffen sind, die Räumlichkeiten vorübergehend nutzen wollen, die nicht als Versammlungsraum genehmigt sind, hat sich der LSB bereits im Sommer an das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gewandt und um Klärung gebeten. Die in einem Antwortschreiben an den LSB angekündigte Lösung ist uns bis heute nicht bekannt, eine entsprechende erneute Anfrage beim inzwischen für Bauen zuständigen Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung läuft derzeit.

(Quelle: LSB-Newsletter)