LSB fördert Energieberatungen bis zu 2.500 €

csm_Grafik_Energieverbrauch_Sporthalle_300pdi_Rz_Maren_BiekerKL_103516e2b7In Osnabrück gibt es eine Vielzahl von vereinseigenen Sporthallen, Vereinsheimen, Werkstätten etc. Viele dieser Gebäude haben hohe Modernisierungspotentiale in Bezug auf den Energieverbrauch. Oft fehlt es in den Vereinen jedoch an dem Know-how und den finanziellen Mitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen, die gleichermaßen aus ökologischen wie ökonomischen Aspekten sinnvoll sind.  Daher ist eine professionelle und auf die individuellen Anforderungen und Gebäude zugeschnittene Beratung vor Beginn einer Sanierung besonders wichtig.

Der Landessportbund Niedersachsen e.V. stellt deshalb bis zu 2.500 € für eine vom Fachmann erstellte Energieberatung zur Verfügung. Eigenmittel des beantragenden Vereins sind nicht erforderlich!

Sportvereine, die eine Förderung erhalten wollen, richten ihre Anträge direkt an den LSB.

Es gelten folgende Fördervoraussetzungen:

  • Das zu untersuchende Gebäude befindet sich im Eigentum des Sportvereins oder es bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung. (s. Anlage; Durchführungsbestimmung)
  • Bei der Antragstellung sind die vom LSB vorgegebenen Formblätter zu verwenden. (s. Anlage; Anmeldebogen)
  • Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit, der nicht älter als fünf Jahre ist, Voraussetzung.
  • Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Fördermittelzusage.
  • Der Antragsteller muss schriftlich dokumentieren, dass mindestens drei Beratungsbüros aus der Liste Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes in Osnabrück und Umgebung zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. (s. Anlage; Anschreiben Energieberater)
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