Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für Vereine

Geldmünzen fallen auf den TischSportvereine können vom „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ profitieren

Für Sportstätten, die in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen, kann über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten eine Förderung beantragt werden. Gefördert wird die bauliche Sanierung und der Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch der Neubau von Sportstätten. 2020 beteiligt sich der Bund mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Kommunen mit 10 v. H. an den förderungsfähigen Kosten. Die Antragstellung muss durch die Kommune als Zuwendungsempfänger bis zum 11.09.2020 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung erfolgen.

Die Fördermittel des Landes können zusammen mit dem Eigenanteil der Kommune auch an Vereine weitergeleitet werden. Damit ist eine 100%ige Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen über den Investitionspakt möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: LSB Niedersachsen