Gebührenfreiheit für die Eintragung in das Transparenzregister beantragen!

Der DOSB hat darüber informiert, dass Sportvereine Befreiung von Eintragungsgebühren in das Transparenzregister beantragen können. Das Transparenzregister ist eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften dort einzutragen sind.  Sportvereine sind juristische Personen des Privatrechts. Die Eintragung muss aber nicht durch die Vereine selber erfolgen! Um die Eintragungsgebühren für 2020 zu umgehen, können Vereine ein formloses Schreiben mit der Bitte um die Befreiung von Gebühren zur Eintragung an das Transparenzregister stellen. Das Schreiben sollte eingescannt auf offiziellem Vereinspapier zusammen mit dem Freistellungsbescheid und dem Vereinsregisterauszug an das Transparenzregister gemailt werden:

gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

Der absendende Verein bekommt dann eine Bestätigungsmail. Mehr muss  zunächst nicht veranlasst werden.

Ungeklärt bleibt, ob der Antrag ggfs. jährlich neu gestellt werden muss. Wir werden unsere Vereine in dieser Angelegenheit weiter auf dem Laufenden halten.