FAQ’s für den Sport in Osnabrück ab Freitag!

Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?
Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist eingeschränkt und unter zwingender Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich, wobei zwischen der Sportausübung in geschlossenen Räumen und der Sportausübung im Freien zu unterscheiden ist.

Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
In geschlossenen Räumen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet. Eine Testpflicht besteht für die Sportlerinnen und Sportler nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen. Für die Nutzung der Sportanlage muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die Regelung der maximalen Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in oder auf der Sportanlage aufhalten dürfen.

Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Im Freien dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen Sport treiben. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Damit ist auch Mannschaftssport zulässig, Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften jedoch nicht. Eine Testpflicht besteht für die Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen und für die volljährigen Jugendlichen.

Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treiben. Eine Testpflicht besteht auch für die betreuenden Personen.

Was gilt für die vorgeschriebenen Testungen?
Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführt worden sein. Hierbei kann es sich um einen PCR-Test, einen PoC-Antigen-Test oder einen zugelassenen Selbsttest handeln. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Die entsprechenden Nachweise werden beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, empfohlen wird, dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch zu nehmen.

Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.

Auch eine vom Sportverein durchgeführte Testung – unter Aufsicht einer vom Verein beauftragten Person – ist zulässig. Diese kann eine entsprechende Bescheinigung (siehe unten) ausstellen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Kann ich mich weiterhin mit meiner Laufgruppe zum Joggen treffen?
Das kommt auf die Zusammensetzung Ihrer Laufgruppe an. In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 darf sich die Laufgruppe aus Personen eines Haushalts und zwei Personen aus einem anderen Haushalt zusammensetzen. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren dürfen auch in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen gemeinsam joggen gehen. Erwachsene können dann ‚zusammen‘ joggen, wenn sie dabei stets zwingend mindestens 2 m Abstand in alle Richtungen voneinander halten und allesamt negativ getestet sind.Vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mit eingerechnet.

Ist beim Tennis ein klassisches Doppelspiel möglich? Ja.

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?
Was die Sporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern.

Gemeinsames Sporttreiben mehrerer Sportler bzw. mehrere Paare in einer Halle ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei großen Abständen – wie beispielsweise in einer Tennishalle – denkbar. Notwendig ist in jedem Fall ein großer Abstand zu etwaigen weiteren Sporttreibenden, dass keinerlei Infektionsgefahr für gleichzeitig Mitsportreibende besteht.

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