Letzter Abgabetermin: Abrechnungsunterlagen Förderung Inklusion im und durch Sport – Ziffer 3
Letzte Vorlagemöglichkeit fehlender Abrechnungsunterlagen für die Förderung der Inklusion durch und im Sport – Zielgruppenorientierte Förderung – gem. 4.5.3 SSB-Sportförderrichtlinie:
Förderung der Inklusion durch und im Sport
Ziel ist es, die aktive, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen zu fördern. Damit sollen die Akzeptanz der Menschen mit Behinderung als Teil der Gesellschaft, die Anerkennung der Vielfalt der Menschen sowie die Achtung der menschlichen Würde und der individuellen Autonomie verbessert werden.
Förderfähig sind:
- Leistungen für Assistenzbedarfe für die aktive und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen an der Gremienarbeit innerhalb der ehrenamtlichen Strukturen in den Sportvereinen sowie an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung des SSB.
- Veranstaltungen im Themenfeld „Sport, Inklusion und Vielfalt“
- Zielgruppenorientierte Förderung
Für Maßnahmen nach Ziffer 1 und 2, welche die Fördervoraussetzungen des LSB erfüllen und von ihm bewilligt werden, wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Ausgaben, max. 350 € für Leistungen für Assistenzbedarfe, max. 1.000 € für Veranstaltungen gewährt.
Für die Antragsabwicklung zu Ziffer 1 und 2 sind die vom LSB vorgegebenen Formulare zu verwenden. Für die Beantragung ist eine Kopie des LSB-Antrages vorzulegen; für die Mittelabrechnung sind Kopien des LSB-Zuwendungsbescheides und des beim LSB eingereichten Verwendungsnachweises vorzulegen.
Die Antragsabwicklung nach Ziffer 3 erfolgt auf folgenden Grundlagen
- Anzahl der bei der letzten LSB-Bestandserhebung dem Behinderten-Sportverband oder dem Gehörlosen-Sportverband gemeldeten Mitglieder und
- Anzahl der im Rehabilitationssport und Funktionstraining betreuten NTB-Mitglieder, die von den betreffenden Vereinen auf einem ihnen vom SSB zugesandten Formular angegeben werden muss.
Der SSB ermittelt daraus Vereinskontingente, (Jugendliche werden zu 50% höher bewertet als Erwachsene).
Bis zum 30. Oktober sind die ermittelten Vereinskontingente durch Ausgaben gemäß SSB-Formular zu belegen.
Anerkannt werden Ausgaben für:
- ÜL-Aus- und Fortbildung
- Materialien für die Umsetzung von Maßnahmen der Inklusion im Sport (z. B. Sportgeräte)
- Umsetzung barrierefreier Kommunikation.