Die Niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung zum 12.12.2021 noch einmal angepasst. In der aktuell geltenden Warnstufe 2 sind für den Sport in der Zeit vom 1. bis 23 Dezember folgende Regelungen vorgesehen:
- 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in: Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person | 2G im Außenbereich
- FFP2–Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen
- Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
- 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl
Für die Zeit vom 24. 12.2021 bis zum 02.01.2022 gilt die Weihnachts- und Neujahrsruhe mit folgende Regelungen für den Sport:
- 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und
Außenbereich – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person - FFP2–Maskenpflicht außer beim Sporttreiben
- Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
- 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl
Regelungen für den Sport nach der Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 12.12.2021