Die Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021 ist online

Die Corona-Verordnung vom 22. Januar 2021, die vom 25. Januar bis 14. Februar gültig ist, steht jetzt zum Download bereit. Für Sportvereine ergeben sich daraus keine, über die bisher gültige Verornung hinausgehende Einschränkungen.

Weiterhin gilt:

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Sportanlage mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzen ein Hygienekonzept nach entsprechenden Vorgaben voraus.

Zulässig bleiben Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen ausgeübt wird.

Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen,  die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021