Corona-Pandemie: LSB wendet sich an Wirtschaftsminister und Staatskanzlei

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt seine verbandspolitischen Bemühungen fort, damit die Belange von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden in den weiteren Regelungen von Bund und Land während der Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt werden. In zwei Schreiben hat sich der LSB heute gegenüber dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für den Zugang für Sportvereine und -Verbände zur sog. Novemberhilfe des Bundes und gegenüber der Niedersächsischen Staatskanzlei für die Berücksichtigung der Belange des Vereinssport in der neuen Corona-Verordnung ab 1. Dezember 2020 eingesetzt.

Novemberhilfe des Bundes

Die 9.500 Sportvereine und -verbände in Niedersachsen sind Steuerzahler, Arbeitgeber, Auftraggeber und Marktteilnehmer. Der LSB bittet den Wirtschaftsminister daher, sich dafür einzusetzen,

  • dass Sportvereine und -verbände alle Umsätze (außer denen des ideellen Tätigkeitsbereiches) in einen Antrag einbringen können und
  • dass Sportvereine bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt Anträge stellen können.

„Sportvereine und -verbände dürfen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit trotz ihrer vielfältigen unternehmerischen Tätigkeiten nur in begrenztem Umfang Rücklagen bilden. Diese wurden im ersten Lockdown überwiegend verbraucht. Die erneuten schließungsbedingten Umsatzausfälle im November können daher für viele von Ihnen existenzgefährdend werden. Deshalb müssen sie uneingeschränkten Zugang zur Novemberhilfe erhalten!“, heißt es in den Schreiben.

Zur Begründung stellt der LSB u.a. heraus:

Sportvereine sind Arbeitgeber und Steuerzahler! Zugang für Sportvereine zur Novemberhilfe des Bundes sichern!

Die 9.500 Sportvereine und -verbände in Niedersachsen

  • sind Arbeitgeber für viele Tausend Trainerinnen, Trainer und sonstige Angestellte,
  • leisten als Arbeitgeber ihren finanziellen Beitrag für die Sozialversicherungssysteme,
  • sind Auftraggeber für eine Vielzahl von Selbständigen und Honorarkräften,
  • sind in ihren unternehmerischen Tätigkeitsbereichen steuerpflichtig,
  • besitzen vielfach eine vergleichbare Kostenstruktur wie KMUen,
  • sind Teil der wirtschaftlichen Infrastruktur in den jeweiligen Kommunen und Regionen,
  • haben in der Krise vergleichbare Probleme wie andere Unternehmen.

Corona-Verordnung ab Dezember

Im Vorfeld der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien zur Beratung der bundesweit ab 1. Dezember geltenden Corona-Verordnung in der kommenden Woche hat der LSB Staatssekretär Dr. Jörg Mielke auf die Bedeutung des organisierten Sports in den Vereinen für die physische und psychosoziale Gesundheit der Menschen hingewiesen. Der Sport, heißt es in einem Schreiben, sei in der Lage, konkrete Angebote zu unterbreiten, die auch bei hohen Inzidenzwerten verantwortbar sind, um die positiven Effekte des Sports auch tatsächlich zu erzielen. Innerhalb der Sportorganisation gebe es umfangreiche Infektionsschutz- und Hygienekonzepte, die eingesetzt wurden und werden!

Der LSB regt daher an, auf die geplante die Beschränkung auf bis zu zehn Personen für die Sportausübung im Freien zu verzichten. Insbesondere für Kinder und Jugendliche muss es möglich sein, dass Sport auch in Gruppen ausgeübt wird. Die Personenzahl solle daher auf bis zu 30 Personen erhöht werden, damit zum Beispiel auf Fußballplätzen ein Trainingsbetrieb von Mannschaften unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich sei.

Nicht zwingend notwendig ist aus LSB-Sicht zudem die aktuell vorgeschlagene konkrete Festlegung von mindestens 9 m² pro Person für eine Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten.

 

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