Schulung zur neuen Förderrichtlinie des SSB

QualifixSeit dem 01.01.2018 gilt die neue Richtlinie des SSB über die Verwendung von Fördermitteln der Stadt Osnabrück. Um die Neuerungen unseren Vereinen nochmals näher zu bringen, bieten wir am 20. September ein Qualifix-Seminar zur neuen Richtlinie an, bei dem die Fördermöglichkeiten für Osnabrücker Sportvereine in allen Einzelheiten dargestellt und erläutert werden.

Anmeldungen werden noch entgegengenommen.

9008 – Die neue Förderrichtlinie des StadtSportBundes
Termin : Donnerstag, 20. September 2018, 18:30 bis 22:00 Uhr
Ort : Osnabrück
Referent: Ralf Dammermann (SSB Osnabrück)
Kosten: 10,00 Euro
Anmeldeschluss: 10. September 2018
4 LE Anerkennung zum “Vereinsmanager C ”
Der StadtSportBund hat seit dem 01.01.2018 eine neue Sportförderrichtlinie. Wir stellen sie noch einmal vor und erörtern die Zuschussmöglichkeiten, die sich unseren Vereinen damit bieten.
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150 Teilnehmende über Datenschutz informiert

Viele Teilnehmende bei unseren Seminaren zum Datenschutz.

Viele Teilnehmende bei unseren Seminaren zum Datenschutz.

Die seit dem 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung hat für viel Verunsicherung gesorgt. Um diese auszuräumen hat die Sportregion Osnabrück Stadt und Land zwei Schulungen mit der Vereinsdatenschutz-Expertin Annegret Buchholtz durchgeführt. Die Resonanz unserer Vereine war noch größer als erwartet: insgesamt 150 Vereinsvertreter und -vertreterinnen haben sich zu diesem wichtigen Thema informiert.

Der SSB hat zusätzlich alle wichtigen Informationen zum Download zusammengestellt:
http://www.ssb-osnabrueck.de/service-fuer-vereine/datenschutz-grundverordnung-neu-ab-mai-2018/




Lotto-Sport-Stiftung und Stadtwerke informieren über Fördermöglichkeiten!

Info.Lotto_Sport.kleinDer Einladung der Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. folgten am gestrigen Abend 80 Vertreter aus Sportvereinen in die VereinsSporthalle Limberg. Die große Resonanz zeigte, wie groß das Interesse der Vereinsvertreter ist, mehr über die finanziellen Hilfen der Lotto-Sport-Stiftung und der Stadtwerke zu erfahren.

Zunächst informierte Jens Peter Bruns von den Osnabrücker Stadtwerken über die neue Crowdfunding-Plattform, auf der seit März bereits 20 Projekte eingestellt wurden. Das Prinzip der Plattform ist relativ einfach. Vereine entwickeln Ideen und sammeln innerhalb von 30 Tagen Spenden zwischen 5 Euro und 100 Euro. Die Stadtwerke verdoppeln den Betrag. Im Idealfall können durch Spenden und Unterstützung der Stadtwerke 3.000 Euro bereitgestellt werden, um Vereinsideen zu realisieren.

Anschließend berichtete Dr. Sønke Burmester, Geschäftsführer der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung, über die Vielfalt der Stiftungslandschaft in Deutschland und Niedersachsen. Es folgte ein Überblick über die Fördermöglichkeiten der Lotto-Sport-Stiftung. So unterstützt diese z.B.  den Kauf von Vereinsbussen mit 25% der Kosten, max. 5.000 €. Außerdem gibt es eine breite Förderpalette, um Integration von Geflüchteten oder sozial Benachteiligten in die Sportvereine zu unterstützen. Den Fördermöglichkeiten sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, wenn die Projektidee die Gremien der Stiftung überzeugt und es sich nicht um Bauvorhaben handelt.

Dr. Burmester empfahl den Vereinsvertretern deshalb möglichst frühzeitig den direkten Kontakt zu Mitarbeitern der Stiftung zu suchen, weil durch eine intensive Begleitung bereits in der Antragsphase die Wahrscheinlichkeit einer Förderung erheblich steigt.

Präsentation: Lotto-Sport-Stiftung

Präsentation: Stadtwerke Osnabrück




Datenschutz im Verein – Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft!

Ab 25. Mai gilt auch für Sportvereine die neue Datenschutz-Grundverordnung. Der LandesSportBund Niedersachsen hat im LSB_022009Portal LSB-VIBSS im Bereich Vereinsmanagement Informationsmaterialien und Musterschreiben zum Download bereitgestellt. VIBSS steht für Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungs-System und ist ein Dienstleistungsnetzwerk für Mitarbeiter im Vereinsmanagement und in der Sportpraxis.

Um unsere Vereine mit den Bestimmungen der Verordnung vertraut zu machen, bieten wir in der Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. Qualifizierungslehrgänge zum Thema an. Dort soll z.B. geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist oder wie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen ist. Geplant sind zwei Qualifix-Seminare am 23. Mai und 20. Juni jeweils um 18:30 Uhr in der VereinsSporthalle Limberg. Die Ausschreibung mit Hinweis zum Anmeldeverfahren erhalten alle Vereine der Sportregion in den nächsten Tagen.




Informationsveranstaltung der Niedersächsischen LOTTO-SPORT-STIFTUNG vor Ort

Lotto-Sport-Stiftung_Logo_mit_Claim_CMYKAm Donnerstag, dem 03.05.2018, führt die Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. gemeinsam mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung eine Informationsveranstaltung in der VereinsSporthalle Limberg, Am Limberg 1, 49088 Osnabrück durch.

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert seit 2009 in ganz Niedersachsen Projekte des Sports sowie zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dabei ist ihr eine Beratung von möglichen Antragstellern und künftigen Kooperationspartnern sehr wichtig.

Im Rahmen der Veranstaltung wird über die Aktivitäten der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung sowie über die vielseitigen Fördermöglichkeiten informiert. Zudem werden Projektbeispiele vorgestellt.

Außerdem werden die Stadtwerke Osnabrück ihre neue Crowdfunding-Plattform für die Region Osnabrück vorstellen. Mit dem Crowdfunding sollen gemeinnützige Projekte mit Unterstützung der Stadtwerke realisiert werden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen. Bitte nutzen Sie hierfür das beigefügte Anmeldeformular oder senden Sie uns eine  Mail mit den Kontaktdaten des Anmelders sowie den Namen und Verein der angemeldeten Personen. Anmeldeschluss ist der 27. April.

 




Vortrag des Finanzexperten Ulrich Goetze zum aktuellen Vereins-(Steuer)recht

IMG_0075_750x500Am 15. Februar kommt wieder der Finanzexperte Ulrich Goetze zu uns nach Osnabrück mit einem aktuellen Vortrag. Das Vereins(Steuer)Recht ist kompliziert und für jeden (ehrenamtlichen) Vereinsvorstand eine Herausforderung. Doch wer die Rahmenbedingungen kennt, kann die Vorteile der Gemeinnützigkeit für seinen Verein nutzen. Seien es steuerliche Privilegien oder auch Vorteile mit Blick auf die Sozialversicherung. Andererseits gilt: Wer die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet, gefährdet die Gemeinnützigkeit seines Vereins und schadet im schlimmsten Fall sich persönlich.

In unserem Seminar greift der Steuerberater und Vereinsexperte Ulrich Goetze wieder aktuelle und brisante Themen rund um das Vereins(Steuer)Recht auf. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Geschäftsstellen, Vorsitzende und Kassenwarte erhalten wertvolle Informationen und profitieren von seiner Fachkompetenz.

Auswahl der Inhalte:   

  • Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung
  • Grundlagen der Gemeinnützigkeit
    • Sparten – Gruppen – Mannschaften
    • Grundlagen der Vereinsbuchhaltung
    • Durchführung von Veranstaltungen
  • Betriebsprüfung Finanzamt und Deutsche Rentenversicherung
    • Prüfungsschwerpunkte: Umsatzsteuer, Sponsoring, tauschähnliche Umsätze, Spenden, Beschäftigungsverhältnisse
  • Darstellung der Jahresrechnung
  • Überlassung von Vereinsanlagen

8946 – Aktuelles Vereinsrecht 2018: Gemeinnützigkeit – Steuern – Recht im Verein
Termin : Donnerstag, 15. Februar 2018, 18:30 bis 22:00 Uhr
Ort : Osnabrück
Referent: Ulrich Goetze (Wunstorf)
Kosten: 25,00 Euro (für Teilnehmende aus Sportvereinen des LSB Niedersachsen)
Kosten für externe Interessenten: 50,00 Euro
Anmeldeschluss: 01. Februar 2018
Anmeldung zum Ausdrucken für Sportvereine
Anmeldung zum Ausdrucken für externe Interessenten

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Im neuen Jahr tritt neue SSB-Sportförderrichtlinie in Kraft!

foerderrichtlinie_c-oeZum 1. Januar des kommenden Jahres tritt die neue Richtlinie in Kraft.  Die Richtlinie regelt die Verwendung städtischer Sportfördermittel, für die der SSB von der Stadt bereits 1998 die Befugnis erhalten hat, eigene Förderungsmodalitäten festzulegen.

Nachdem die Förderrichtlinie seitdem im Wesentlichen unverändert blieb, sah der SSB-Vorstand jetzt die Notwendigkeit, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Dabei sollten folgende Ziele erreicht werden:

  1. Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen.
  2. Zielgerichteter Einsatz der Fördermittel mit einem größtmöglichen Mehrwert für die Vereine.
  3. Die administrative Abwicklung möglichst einfach und rechtssicher zu gestalten.

Bewährtes bleibt

Auch zukünftig werden hauptberufliche Sportlehrkräfte gefördert und nebenberufliche Übungsleiter bezuschusst. Auch Zuschüsse für Fahrtkosten zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften werden gewährt sowie anteilige Kosten für Nutzer städtischer Hallenbäder finanziert. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen gibt es zu diesen Förderungen nicht. Abweichende Regelungen gibt es aber hinsichtlich der Formulare und Nachweise.

Neue Fördermöglichkeiten

Neue Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich der Inklusion. Dort können Vereine zukünftig z.B. Maßnahmen zur Umsetzung barrierefreier Kommunikation bezuschussen lassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit,  Assistenzbedarfe (z.B. Gebärdendolmetscher bei Jahreshauptversammlungen) zu fördern.

Daneben wird zukünftig auch die Förderung von Freiwilligendienstleistenden im Sport möglich sein. Der SSB fördert eine Einsatzstelle pro Verein mit max. 600 € im Jahr, um das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen durch den unterstützenden Einsatz von Freiwilligendienstleistenden zu erhalten sowie jungen Menschen zu ermöglichen, sich im Sport freiwillig zu engagieren.

Der SSB legt großen Wert darauf, dass die Vereine auch in der Zukunft Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ausrichten können. Hierzu zählen Meisterschaften ab Landesebene und sportliche Großveranstaltungen die dazu geeignet sind, die Angebote und Aktivitäten der Osnabrücker Sportvereine einem großen Publikum vorzustellen. Zukünftig ist der Ausgleich eines nachgewiesenen Defizits mit bis zu 2.000 € möglich.

Förderung durch Kombination von LSB- und SSB-Zuschüssen

Besonders attraktiv für die Vereine ist zukünftig die Möglichkeit,  bestimmte Vorhaben durch Mittel des Landessportbundes und des SSB zu kombinieren. Bei geschickter Antragstellung können Projekte mit einem Volumen von 2.000 € bis zu 20.000 € realisiert werden, ohne eigene Mittel aufzuwenden. Dabei müssen aber sowohl die Fördervoraussetzungen des LSB als auch die SSB-Richtlinien eingehalten werden.

Hier geht es z. B. um Projekte und Prozesse zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Menschen in der zweiten Lebenshälfte, Kinder – und Jugendliche mit mangelnder Bewegungserfahrung sowie um Familien und familiäre Lebensgemeinschaften. Kombiniert geht es hier um Förderungen bis zu 10.000 €

Auch Projekte und Prozesse zur Stärkung des Ehrenamtes und Bürgerschaftlichen Engagements können gefördert werden. Darunter fallen Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Freiwilligenmanagement oder die Gründung von J-Teams und Mentoring-Programme. Je nachdem ob es sich um Mikro- oder Makroprojekte handelt, ist eine Gesamtförderung bis zu 20.000 € möglich.

Um die Leistungsfähigkeit der Sportvereine nachhaltig zu sichern und um Rahmenbedingungen für Vereinsentwicklung zu stärken, bezuschusst der SSB verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Kooperation mit dem LSB. Darunter zählen z.B. Fachberatungen, Beratungen in Entwicklungsprozessen oder Engagementberatungen. Unterm Strich zahlen die Vereine für diese Leistungen nichts.

Attraktive Fördermöglichkeiten gibt es auch, wenn Menschen mit Migrationshintergrund und/oder sozialer Benachteiligung in die Strukturen des Vereinssports eingebunden werden sollen. Durch die Kombination von LSB und SSB-Fördermöglichkeiten können hier Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden, ohne dass ein Verein eigene Mittel aufwenden muss.

Gleiches gilt für Projekte im sportpraktischen oder überfachlichen Bereich in der Jugendarbeit. In Verbindung mit LSB-Mittel können so Vorhaben insgesamt mit 2.000 € gefördert werden.

Die neue SSB-Sportförderrichtlinie steht ab sofort zum Download auf der SSB-Homepage bereit. Versehen ist diese mit Links zu den zugehörigen Formularen des SSB und LSB.

Für Rückfragen und weiteren Informationen zur Richtlinie steht Ralf Dammermann zur Verfügung T. 0541 9825913 oder Ralf Dammermann.




Niedersachsen wählt

Es war offensichtlich ein gutes Omen, als unser SSB-Vorsitzender Ralph Bode und sein Stellvertreter Holger Gerdes beim Jahresempfang des niedersächsischen Sports im September dem erfolgreichen Leichtathleten Fabian Dammermann (LG Osnabrück) alles Gute wünschten. Jetzt steht Fabian, der bis Ende Juli ein FSJ im Sport absolvierte, als Niedersachsens Leichtathlet des Jahres zur Wahl. Wir laden alle Osnabrücker Sportfreunde herzlich ein, zu helfen, dass dieser Titel erstmals an einen Osnabrücker geht.

 

Fabians Nominierung ist der Lohn für eine auch im Nachhinein fast unglaubliche Saison. Als Neunzehnjähriger erreichte er im ersten Männerjahr alle Ziele – und mehr. Im Januar Wahl zu Niedersachsens Jugendleichtathleten des Jahres 2016. Im Februar stürmt Fabian fast direkt ins 400 m-Männerfinale der Hallen-DM (zwei Hundertstel fehlten), platziert sich auf Rang sechs der Deutschen Bestenliste. Im April als erster Osnabrücker seit 1966 Start in der A-Nationalmannschaft (4 x 400 m-B-Finale bei der Staffel-WM auf den Bahamas). Im Juni Deutscher U23-Vizemeister über 400 m  und im Juli Vierter mit der deutschen 4 x 400 m-Staffel bei der U23-EM. Auf geht’s – Fabian wählen! Unter www.nlv-la.de (dann Button oben links) oder direkt auf  http://www.nlv-la.de/index.php?siteid=278.

 

Fotoshooting beim LSB am 8.9.2017

Fotoshooting beim LSB am 8.9.2017




Qualifix-Seminar zu den neuen Sportförderrichtlinien des SSB

QualifixAb dem 01.01. nächsten Jahres treten die neuen Sportförderrichtlinien des StadtSportBundes Osnabrück in Kraft. Am 30. November stellen wir sie in einem Qualifix-Seminar vor und erörtern die Zuschussmöglichkeiten, die sie bieten.

8953 – Neue Sportförderrichtlinien des SSB – NEU!!!
Termin : Donnerstag, 30. November 2017, 18:30 bis 22:00 Uhr
Ort : Osnabrück
Referent: Ralf Dammermann (SSB Osnabrück)
Kosten: 10,00 Euro
Anmeldeschluss: 22. November 2017
4 LE Anerkennung zum “Vereinsmanager C ”
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Freie Trainingszeiten im VereinsSportzentrum Limberg

gegenwärtig kann der StadtSportBund diverse freie Trainingzeiten im VereinsSportzentrum Limberg anbieten:

KunstrasenplatzKR_Platz.klein

Mo. 16:00 – 18:00 Uhr

Mi. 16:00 – 20:00 Uhr

Fr. 16:00 – 19:00 Uhr

Es kann der ganz Platz oder auch der halbe Platz angemietet werden. Die Kosten belaufen sich dabei auf 7,50 €/Std. bzw. 3,75 €/Std. für Vereine aus dem StadtSportBund.

Wir schließen Nutzungsverträge ab, die jeweils  auf das Winterhalbjahr bezogen sind und in den Folgejahren automatisch in Kraft treten.

MehrzweckraumMehrzweckraum.klein

Mo. 16:00 – 19-00 Uhr

Mi. 18:00 – 22:00 Uhr

Fr. 20:00 – 22:00 Uhr

Der Mehrzweckraum in der VereinsSporthalle hat eine Größe von ca. 280 m². Der Raum ist mit Parkettboden ausgelegt und mit rollbaren Spiegeln, einer Musikanlage, Steppern und Petzi-Bällen ausgestattet.

Die Nutzungsgebühren betragen 3,50 € für Vereine aus dem StadtSportBund.

Squash-CourtsSquash_Court.klein

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr

Die. 18:00 – 20:00 Uhr

Do. 15:00 – 16:00 Uhr

Fr. 17:00 – 18:00 Uhr

Wir verfügen über 2 moderne Squash-Courts. Die Nutzungsgebühr für Vereine aus dem StadtSportBund beträgt 2 €/Std. und Court.

Judo-CourtJudo-Court.klein

Mo. 16:00 – 22:00 Uhr

Die. 20:00 – 22:00 Uhr

Mi. 16:00 – 22:00 Uhr

Do. 16:00 – 22:00 Uhr

Fr. 16:00 – 22:00 Uhr

Unser Judo Court ist ein umgebauter Squash-Court. Der Raum hat eine Größe von 67 m² und ist vollständig mit Judo-Matten ausgelegt. Nie Nutzungsgebühr für Vereine aus dem StadtSportBund beträgt 3 €/Std.

Für weitere Informationen steht Ralf Dammermann zur Verfügung

T. 0541 9825913

ralf.dammermann@ssb-osnabrueck.de