StadtSportBund öffnet Geschäftsstelle für Publikumsverkehr ab 3. Juni!

Im Zuge der allgemeinen Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird auch der StadtSportBund (SSB) sein Konzept anpassen.

Ab dem 3. Juni ist die Geschäftsstelle des SSB auch für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geöffnet. Die Mitarbeiter*innen stehen  von  montags bis donnerstags von 8:30 – 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 14:00 Uhr für den Publikumsverkehr zur Verfügung.

Besucher müssen sich allerdings am Eingang registrieren und eine Handdesinfektion durchführen. Zudem können die Geschäftsräume nur mit Mund- Nasenschutz betreten werden.




Vereinsbefragung: Wirtschaftliche Konsequenzen der Corona-Krise

 

Auch wenn noch nicht abschätzbar ist, wie lange die Akutphase der Corona-Krise dauern wird, ist uns schon jetzt bewusst, dass sie auch wirtschaftliche Konsequenzen für unsere Sportvereine haben wird. Um die Folgen für die Sportorganisation einschätzen und ggfs. Unterstützung organisieren zu können, hat der LSB am 1. April eine zweistufige „Vereinsumfrage zu Auswirkungen der Corona-Krise“ gestartet. Die Teilnahme ist bis zum 20. April möglich. Das LSB-Präsidium wird sich auf seiner Sitzung am 24. April die Ergebnisse erörtern und ggfs. Beschlussfassungen treffen. Bereits am 22. April wird sich das LSB-Präsidium mit Sportminister Boris Pistorius über die Ergebnisse der Umfrage und mögliche Konsequenzen austauschen.

Zwischenzeitlich haben wir Kontakt zum LSB aufgenommen, damit dieser uns über die Erkenntnisse der Befragung der Osnabrücker Vereine informiert. Denn mit den Auswirkungen wollen wir auch an die Politik und Verwaltung in Osnabrück herantreten, um auf die Situation unserer Vereine aufmerksam zu machen. Deshalb unsere dringende Bitte:

Bitte beteiligt euch an die Vereinsumfrage, die euch der LSB per Mail zu gestellt hat. Die Ergebnisse sind wichtig für die Gespräche auf Landesebene aber auch für unsere Gespräche mit der Politik und Verwaltung in Osnabrück!




Presseinformation des Landessportbundes Niedersachsen

In der nachfolgenden Presseinformation nimmt das LSB-Präsidium Stellung zu seinen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Conrona-Krise. Unter anderem informiert es, dass Vereine unter bestimmten Bedingungen Fördermöglichkeiten über die N-Bank in Anspruch nehmen können:

LSB-Präsidium: „Wir danken den Sportvereinen für umsichtiges Verhalten“

„Wir danken unseren Mitgliedsvereinen, den Landesfachverbänden und den Sportbünden als Gliederungen des LSB für ihren umsichtigen Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie auch für die Sportfamilie. Präsidium und Vorstand sind auf Landes- und Bundesebene aktiv, damit finanzielle Hilfestellungen für in Not geratene Sportvereine und Verbände gewährt werden. Diese zentrale Botschaft geht von der 36. Sitzung des Präsidiums des Lan-desSportBundes (LSB) Niedersachsen aus, die am 25. März 2020 als Videokonferenz statt-gefunden hat. Schwerpunkt der Sitzung war der Austausch über die bislang erfolgten Maß-nahmen des LSB zur Unterstützung der Sportorganisation und die Festlegung weiterer Schritte.

LSB nimmt Stellung

Der LSB hat sich in zwei Stellungnahmen gegenüber dem Bund und dem Land dafür einge-setzt, dass die Sportorganisation bei den Hilfsmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie berücksichtigt wird:

An die Vorsitzenden und Sprecher der Landesgruppen im Deutschen Bundestag von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen hat er eine Stellungnahme zum Eckpunktepa-pier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen abgegeben.

An den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen Minister für Wirt-schaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport hat er eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haus-haltsgesetzes 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) in Niedersachsen abgegeben, damit auch Sportorganisationen bei den Hilfsangeboten des Landes, die über die NBank abgewi-ckelt werden, antragsberechtigt sind.

Anträge bei NBank

Das LSB-Präsidium empfiehlt Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden, die Beschäftigungsverhältnisse haben, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und

in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten, Anträge im Rahmen der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ bei der NBank zu stellen. Über die kurzfristig parallel zur Verfügung stehende Möglichkeit von Zuschüssen für „Kleinstunternehmer*innen bis max. 10 Beschäftigte, Angehörige der freien Berufe und Soloselbständige“ durch den Bund informieren wir schnellstmöglich auf unserer Website, sobald das Verfahren feststeht.

LINK: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Vereins-Befragung

Das Präsidium hat sich zudem für die Durchführung einer zweistufigen Vereinsumfrage zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisation in Niedersachsen ausgesprochen. In der kommenden Woche soll eine kurze quantitative Ver-einsumfrage an Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde gerichtet werden, um für den Monat April die finanziellen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie konkret zu ermit-teln. Im zweiten Schritt soll für den Monat Mai auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse eine zweite qualitative Vereinsumfrage gestartet werden, aus der Rückschlüsse auf die län-gerfristigen Folgen der Corona-Pandemie abgeleitet und konkrete Schlüsse für die Bereit-stellung von finanziellen Unterstützungsleistungen gezogen werden können.

Das Präsidium wird sich über erste Ergebnisse der Befragung auf seiner 37. Sitzung am 24. April austauschen.




Fragen unserer Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Krise!

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise erreichen uns vermehrt Fragen unserer Vereine. Wie verhält es sich z.B. mit den Mitgliedsbeiträgen. Kann die Zahlung der Beiträge eingestellt werden wenn der Sportbetreib ausfallen muss? Was ist zu beachten, wenn die Jahreshauptversammlung abgesagt werden muss, obwohl diese lt. Satzung z.B. im ersten Vierteljahr eine Jahres stattfinden muss. Viele Vereine beschäftigt auch die Frage, ob Übungsleitern das Honorar weiter gezahlt werden muss, wenn kein Sport stattfinden kann oder wie mit den Beschäftigten im Verein umzugehen ist.

Antworten auf diese Fragen gibt es im VIBBS.

VIBSS ist ein Gemeinschaftsprojekt des LandesSportBund Niedersachsen mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und anderen beteiligten Partnern.




Neuer BuFDi beim Stadtsportbund

Hallo, mein Name ist Stefan Laumann und ich bin der neue BuFDi beim Stadtsportbund Osnabrück.

Ich bin 19 Jahre alt und komme aus Schledehausen. Nach meinem bestandenen Abitur in diesem Sommer trete ich nun mein BFD an.

Ich spiele in Schledehausen im Herrenbereich Fußball und Volleyball seit jeweils 15 und zwei Jahren.

Meine Aufgaben beim Stadtsportbund sind die Mitarbeit bei Projekten der Sportjugend oder auch die Betreuung der Hüpfburg, welche man für Veranstaltungen buchen kann. Dazu kommen noch Aufgaben im Bereich von Bildung und allgemeine organisatorische Tätigkeiten. Dies bezieht sich auf die Betreuung der Facebook-Seite der Sportjugend, aber auch auf Verwaltungstätigkeiten im Büro. Im praktischen Bereich kommt es zu einer Koorperation mit dem TUS Haste, bei dem ich als Übungsleiter tätig sein werde.

Nun freue ich mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und auf ein erfolgreiches Jahr.




Wir ziehen um – Neue Büros im früheren NAAFI-Gebäude!

Aufgrund des Umzugs unserer Geschäftsstelle in der Woche vom 1. bis 5. Juli, sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Die neue „Übergangsgeschäftsstelle“ befindet sich rechts neben dem Kaserneneingang im früheren NAAFI-Gebäude.

Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung!

Ihr SSB-Team




StadtSportBund – SSB-Vorstand berichtet dem Hauptausschuss!

IMG_0001Am letzten Donnerstag trafen sich die Vertreter des Hauptausschusses im StadtSportBund (SSB) in der VereinsSporthalle Limberg, um sich über die aktuellen Aktivitäten des SSB-Vorstandes zu informieren und den Haushalt zu beschließen. Der Hauptausschuss bildet das wichtigste SSB-Gremium zwischen den Sporttagen. Neben dem SSB-Vorstand sind auch die Vertreter der Fachverbände sowie eine gesetzte Anzahl der Vertreter kleiner, mittlerer und großer Vereine im Hauptausschuss vertreten. In seinem Bericht blickte der SSB-Vorsitzende Ralph Bode auf die Schwerpunkte der Arbeit des SSB-Vorstandes zurück.

Dabei ging er u.a. auf die Mitgliederentwicklung ein. Dabei hat der SSB auch durch den Wechsel des Osnabrücker Golfclubs zum Kreissportbund (KSB) leider mehr Abgänge als Zugänge zu verzeichnen. In seinen weiteren Ausführungen berichtete er unter anderem über die gute Arbeit mit dem KSB in der gemeinsamen Sportregion und der gelungenen Initiative „Soziale Talente“ der Sportjugend. Die Initiative verfolgt das Ziel, das soziale Engagement von Jugendlichen zu fördern und wertzuschätzen.

In seinem Kassenbericht stellte SSB-Geschäftsführer Ralf Dammermann einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2018 vor. Neben einem Sonderprogramm zur Förderung der Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 30.000 Euro wurde die VereinsSporthalle mit einem barrierefreien WC ausgestattet. Hierfür konnte der SSB eine  Förderung der Aktion Mensch einwerben.

Wie der abgeschlossene Haushalt wurde auch der Haushaltsplan für 2019 einstimmig genehmigt. Mit den geplanten Einnahmen und Ausgaben wird der SSB in diesem Jahr die Schallmauer von 1 Million Euro durchbrechen.

Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehört es auch, außerordentliche Mitglieder aufzunehmen. Einstimmig wurde dabei die Aufnahme des Vereins BaKoS-Die Osnabrücker Ballschule in den Stadtsportbund beschlossen.




Neue Steuervordrucke für gemeinnützige Organisationen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es nur noch einen einheitlichen Steuererklärungsvordruck KSt 1 für alle Körperschaften. Die Differenzierung nach unterschiedlichen Körperschaften erfolgt nur noch über die Anlagen, informierte kürzlich der LSB Niedersachsen.

Während es bis 2016 eine Vielzahl von spezifischen Steuererklärungsvordrucken für Körper­schaften gab (z.B. die Vordrucke Gern 1 – Erklärung – und Gem 1A – Anlage Sportvereine für steuerbegünstigte Körperschaften), gibt es ab 2017 nur noch einen einheitlichen Steuer­erklärungsvordruck für sämtliche Körperschaften (Vordruck KSt 1). Die Differenzierung zwi­schen verschiedenen Körperschaften erfolgt ab 2017 nur noch über die beizufügenden Anlagen. So muss ein gemeinnütziger Verein ohne umfangreiche wirtschaftliche Tätigkeiten ne­ben dem Vordruck KSt 1 grundsätzlich nur die Anlage Gem abgeben, die im Wesentlichen dem bekannten Vordruck Gem 1 entspricht. Für Sportvereine entfällt die zusätzliche Anlage Gem 1A. Nur wenn wegen umfangreicher wirtschaftlicher Betätigungen regelmäßig Steuern anfallen, muss ein gemeinnütziger Verein ab 2017 zusätzlich die Anlagen GK und ZVE ein­ reichen. Allerdings musste ein Verein in diesem Fall auch bisher schon eine zusätzliche Kör­perschaftsteuererklärung (KSt 1B – Körperschaftsteuererklärung) abgeben.

Das Niedersächsische Finanzministerium (MF) weist darauf hin, dass mit der Umgestaltung der Steuererklärungsvordrucke keine Ausweitung der Erklärungspflichten für gemeinnützige Vereine verbunden  ist.

Hier das Merkblatt. Zu den neuen Steuervordrucken geht es hier:

http://www.lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/gemeinnuetzigkeit/gemeinnuetzigkeit-67849.html




Eintrittskarten für den VfL Osnabrück gewinnen!

Die „AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen“ verlost 25 x 2 Karten für das Spiel des VfL Osnabrück gegen den SV Meppen am 26. Januar 2019. Teilnahme- und Gewinnspielbedingungen finden Sie unter: osnabrueck.aok.de

AOK Gewinnspiel




Geschäftsstelle geschlossen!

Am Mittwoch, den 12. September 2018 findet der Sportivationstag, das Sportevent für Kinder und Jugendliche mit und ohne geistiger Behinderung im Sportpark Illoshöhe statt. Aus diesem Grunde bleibt unsere Geschäftsstelle an diesem Tag geschlossen! Am Donnerstag sind wir dann wieder zu den gewohnten Bürozeiten zu erreichen.