Jahressteuergesetz 2020: LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe: „Wir erwarten endlich Erleichterungen für Sportvereine“

Der LandesSportBund Niedersachsen begrüßt zwei Entscheidungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeitsrechts, mit denen ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen besser honoriert wir. „Die vom Bundesrat beschlossenen steuerrechtlichen Erleichterungen für das Jahressteuergesetz 2020 sind angesichts der Corona-Krise notwendig. Wir bedauern sehr, dass der Antrag des Nds. Finanzministers keine Mehrheit erhalten hat, die strengen Maßstäbe der zeitnahen Mittelverwendung für Sportvereine mit jährlichen Einnahmen bis 45.000 Euro aufzuheben. Das wäre ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und auch ein Anreiz zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen gewesen“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. Er rief die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages auf, angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisation den Beschlüssen zuzustimmen.

Der Vorstandsvorsitzende des LandesSportBundes Niedersachsen, Reinhard Rawe, reagierte mit diesem Statement auf Mitteilungen des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers und des Bundesrates, dass sich der Finanzausschuss des Bundesrates auf Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes verständigt und diese in die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 eingebracht hat:

Der Bundesrat hatte am 9. Oktober 2020 beschlossen,

  • die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3000 Euro und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro zu erhöhen. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
  • den Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro zu erhöhen.

Der Niedersächsische Finanzminister hatte zudem beantragt:

  • Zukünftig sollen zudem kleinere Vereine mit jährlichen Einnahmen von 45.000 Euro oder weniger nicht den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen. Die Regelung trägt für die zahllosen kleineren Vereine zu einem sehr sinnvollen Bürokratieabbau bei – und auch die zuständigen Finanzämter werden entlastet.
  • Erstmalig sollen Holdingstrukturen im Gemeinnützigkeitsrecht und damit auch moderne Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich ermöglicht werden

Der LSB hat sich ebenso wie der DOSB in der Vergangenheit mehrfach für steuerrechtliche Erleichterungen zur Unterstützung des gemeinnützigen Sports bei den Finanzministern eingesetzt – zuletzt im Herbst 2019 – bislang aber vergeblich.

Zum weiteren Verfahren teilt der Bundesrat in seiner Pressemitteilung mit:

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor – dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

(Quelle: LSB-Homepage)

 




Corona-Sonderprogramm: Antragsfrist bis 15. November verlängert

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird um sechs Wochen verlängert – Anträge können bis zum 15. November online beim LandesSportBund Niedersachsen gestellt werden

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen und -vereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie geändert. Eine Antragstellung beim Innenministerium ist dadurch bis zum 15.11.2020 möglich.
Pistorius: „Unsere Sportvereine sind gerade in Pandemiezeiten enorm wichtig für den Zu-sammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie tragen mit umfangreichen Angeboten ein Stück weit zur Normalität in Ausnahmezeiten bei. Natürlich haben sie angesichts der Pandemielage zum Teil auch weiterhin Bedarf an bestimmten Billigkeitsleistungen. Darauf reagieren wir mit der Verlängerung der Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm. So haben niedersächsische Sportorganisationen einen größtmöglichen Zeitraum für ihre Anträge, um finanzielle Notlagen abzuwenden.“
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der CO-VID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LandesSportBund Niedersachsen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Zum Antragsportal im LSB-Intranet

(Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 2. Oktober 2020)




Neuer Praktikant verstärkt die SSB-Geschäftsstelle

Ich bin Jakob Küthe, 16 Jahre alt und ich absolviere mein Jahrespraktikum für das Schuljahr 2020/2021 beim SSB, wo ich von mittwochs und donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr arbeite, freitags bin ich von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr beim SSB. Währenddessen mache ich mein Fachabitur mit der Fachrichtung Wirtschaft an der Berufsbildenden Schule Bersenbrück.

In meiner Freizeit spiele ich gerne Fußball und verbringe Zeit mit meinen Freunden. Mich interessiert der Sport im Allgemeinen besonders, weil ich schon im Kindesalter angefangen habe Sportarten wie beispielsweise Fußball zu spielen.

Ich möchte beim Stadtsportbund lernen wie man im Büro arbeitet, aber auch wie man große Sportveranstaltungen organisiert etc. Letztes Jahr habe ich mein zweiwöchiges Schulpraktikum beim Nachwuchsleistungszentrum des VfL Osnabrücks absolviert, da mir dieses Praktikum sehr viel Spaß bereitet hat habe ich mich beim Stadtsportbund beworben um ein weiteres Mal im Sport tätig zu sein.




Sportplatzwelt Online-Kongress – Sonderpreis für SSB-Mitglieder!

Wie finanziere ich meinen Kunstrasen? Wie stelle ich mich digital auf? Ist eSports eine Option für meinen Verein? Der Corona-Jahresabschluss steht an, was muss ich beachten? Auf diese und viele weitere Fragen bekommen Sie Antworten. Am 29. und 30. September veranstaltet das etablierte Fachmedium Sportplatzwelt den „Sportplatzwelt Online-Kongress“. Ab jeweils 14.00 Uhr geben verschiedene Keynotes und Diskussionsrunden mit Top-Speakern aus dem Breitensport Einblicke in digitale Trends und behandeln aktuelle Themen für Sportvereine.

Der erste Tag (29. September) steht im ganz im Zeichen der Sportstätten-Infrastruktur. In fünf verschiedenen Foren erhalten Sie Einblicke in aktuelle Vorzeige-Projekte und bekommen Ideen, wie auch Ihre Sportanlagen auf den neusten Stand gebracht werden können. Freuen Sie sich auf folgende Fachforen:

▪ Hygienekonzepte während und nach der Corona-Krise

▪ Nachhaltigkeit – Ressourcenschonendes Sportstättenmanagement

▪ Lebenszyklus Kunstrasen: Von der Planung bis zum Recycling

▪ Der Weg zur LED-Beleuchtung: Neubau und Umrüstung von Flutlichtanlagen

▪ Sportstätten der Zukunft: Was ist nötig? Was ist möglich?

Am zweiten Tag (30. September) stehen das Vereins- und Verbandsmanagement im Fokus. Die Foren beschäftigen sich mit den aktuellen Fragestellungen während Corona zeigen aber auch die zukünftigen Chancen für Sportvereine im Rahmen der Digitalisierung auf. Freuen Sie sich auf folgende Fachforen:

▪ Umsatzperspektiven: Einnahmepotenziale neben dem klassischen Sportbetrieb

▪ Die Krise als Chance – Learnings aus anderen Bereichen. Was bringt meine Organisation nach vorne?

▪ Zukunft des Sports – Klassische Sportarten und eSport: Wo geht die Reise hin?

▪ Sportrecht und Finanzen – Umsatzsteuersenkung, Jahresabschluss und Datenschutz unter „Corona-Bedingungen“

▪ Digitaler Sportverein: Von der Website bis zum CRM-System

▪ Personal und Karriere: Perspektiven im Breitensport

Ticket- Sonderpreis für Mitglieder des Stadtsportbund e.V.

Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Osnabrück profitieren im Rahmen der Partnerschaft mit Sportplatzwelt von einem Ticketrabatt in Höhe von 20 %. Sichern Sie sich mit dem Code Osnabrück20 schon für 39,92 Euro inkl. MwSt. ihren Zugang zur digitalen Wissensplattform für Sportvereine. Hier gelangen Sie zum Shop:

https://stadionwelt-shop.de/epages/e730ee4f-3e9f-47b7-a4d0-10dbd5daeba3.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/e730ee4f-3e9f-47b7-a4d0-10dbd5daeba3/Products/SOK1




Video „Wie melde ich einen Sportunfall?“

Das neue Video „Wie melde ich einen Sportunfall?“ auf dem YouTube-Kanal des LandesSportBundes Niedersachsen zeigt bei welchen Institutionen der Unfall gemeldet werden muss und wo die nötigen Informationen zu finden sind:

Quelle: LSB Niedersachsen




Das Online-Portal der GEMA löst Post, Fax und E-Mail ab!

DIE GEMA baut den Service auf ihrem Online-Portal aus. Ab Ende 2020 können dort auch Reklamationen, Angemessenheitsanträge und Kündigungen eingereicht werden. Bereits jetzt können Mitglieder dort Veranstaltungen anmelden, Rechnungen einsehen und herunterladen, Setlists (Musikfolgen) einreichen und ihre Daten ändern.

Mit dem Online-Portal der GEMA wird die Beantragung und Abwicklung von Veranstaltungen vereinfacht, was eine erhebliche Erleichterung für un sere Vereine darstellt.

Zum Online-Portal




Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für Vereine

Geldmünzen fallen auf den TischSportvereine können vom „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ profitieren

Für Sportstätten, die in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen, kann über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten eine Förderung beantragt werden. Gefördert wird die bauliche Sanierung und der Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch der Neubau von Sportstätten. 2020 beteiligt sich der Bund mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Kommunen mit 10 v. H. an den förderungsfähigen Kosten. Die Antragstellung muss durch die Kommune als Zuwendungsempfänger bis zum 11.09.2020 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung erfolgen.

Die Fördermittel des Landes können zusammen mit dem Eigenanteil der Kommune auch an Vereine weitergeleitet werden. Damit ist eine 100%ige Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen über den Investitionspakt möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: LSB Niedersachsen




SSB-Geschäftsstelle bleibt in den Sommerferien geöffnet!

Anders als in den Vorjahren wird die Geschäftsstelle des StadtSportBundes in diesem Jahr keine Sommerpause einlegen. Aufgrund der Urlaubzeit werden die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle aber in der Zeit vom 27 Juli. bis zum 21. August angepasst:

  • Montag bis Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 9:00 – 14:00 Uhr

Nach telefonischer Absprache sind Besuche darüber hinaus natürlich auch zu anderen Zeiten möglich!

Das VereinsSportzentrum Limberg bleibt vom 27. Juli bis zum 21. August geschlossen. Mit Vereinen, die in der Sommerpause weiter trainieren wollen, werden Sondervereinbarungen geschlossen.




LSB und MI stellen ersten gemeinsamen Sportbericht vor

Bei einem Pressegespräch im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport haben Sportminister Boris Pistorius und der stellv. LSB-Vorstandsvorsitzende Norbert Engelhardt (in Vertretung des LSB-Präsidenten Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach den ersten gemeinsamen Sportbericht 2019 des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen und des Ministeriums für Inneres und Sport vorgestellt.

Gemeinsame Presseinformation vom 7. Juli 2020 Wortlaut:

„Wir machen Sport. Niedersachsen.“ – Erster gemeinsamer Sportbericht 2019

Niedersachsen ist ein echtes Sportland! Neben den Erfolgen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler wird das auch durch das große Interesse am Breitensport deutlich. Rund 2,6 Millionen Menschen sind in Niedersachsen in mehr als 9.400 Vereinen organisiert und treiben aktiv Sport.

Die Förderung des Sports ist wegen seiner hohen gesellschaftlichen Bedeutung als Staatsziel in der Niedersächsischen Verfassung verankert. Um dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung gerecht zu werden, ist die Förderung des organisierten Sports in Niedersachsen seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. Seit 2013 ist sie im Niedersächsischen Sportfördergesetz (NSportFG) festgeschrieben – ein in dieser Form bundesweit einmaliges Gesetz. Im Jahr 2018/2019 ist das Sportfördergesetz evaluiert worden.

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius: „Der Evaluationsbericht 2019 hat gezeigt, dass das Sportfördergesetz einen sehr guten Rahmen für die Abgabe der Steuermittel an den niedersächsischen Sport setzt. Der jetzt veröffentlichte Sportbericht knüpft an die Evaluationsergebnisse an und legt erstmals dar, was diese Mittel im niedersächsischen Sport und damit für die über zwei Millionen Sportlerinnen und Sportler aller Altersgruppen konkret in unserem Land bewirken. Er stellt außerdem Sportlerinnen und Sportler und auch Ehrenamtliche vor, die Niedersachsens Sport in verschiedenen Funktionen und durch herausragende Leistungen zu etwas Außergewöhnlichem machen. Von der Sanierung von Sportstätten bis hin zum Leistungssport, von Übungsleitenden im Breitensport bis hin zu Maßnahmen im Bereich der Integration und Inklusion – der Sport in unserem Bundesland ist vielfältig und bereichert unsere Gesellschaft in ganz besonderer Weise.

2019 wurde der organisierte Sport in Niedersachsen mit 32,5 Millionen Euro Finanzhilfe plus weiteren 3,8 Millionen Euro aus Mehreinnahmen der Glücksspielabgabe unterstützt – der jetzt vorgestellte Bericht zeigt: Das ist wirklich gut angelegtes Geld!“

Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach: „Die Evaluation hat aus unserer Sicht gute Ergebnisse gebracht, und besonders gefreut hat den LSB die Tatsache, dass die Sportorganisation selbst in einem ausgesprochen hohen Maß sehr zufrieden war. Der LSB dankt den rund 670.000 ehrenamtlich Engagierten, ohne die diese Leistungen für das Gemeinwohl und den Sport in Niedersachsen nicht möglich wären. Der erste Sportbericht ist ein geeignetes Mittel, um die Wirkung der Maßnahmen darzustellen. Unser Dank gilt dem Land, das die in der Evaluation angesprochene Erhöhung der Sportförderung aufgegriffen hat.“

Hintergrund:

In § 7 des Niedersächsischen Sportfördergesetzes findet sich der Hinweis: „Nach Ablauf von fünf Jahren seit Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Landesregierung seine Anwendung und Auswirkungen. Sie berichtet über das Ergebnis dem Landtag.“ Diese Evaluierung hat 2018/19 stattgefunden. In dem Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes vom Februar 2019 wird u.a. empfohlen, „zukünftig die Ausreichung der Finanzhilfemittel gemäß NSportFG und weiterer Mittel des Landes, die mittelbar und unmittelbar dem Sport zugutekommen als periodisch anzufertigenden Sportförderbericht des Landes zu veröffentlichen.“

DOWNLOAD: „Wir machen Sport. Niedersachsen.“ – Erster gemeinsamer Sportbericht 2019

(Quelle: LSB-Homepage)




Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisation in Niedersachsen!

Die Corona-Krise, durch die der Sportbetrieb seit Wochen stark eingeschränkt ist, wird erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für unsere Sportvereine haben. Das finanzielle Ausmaß dieser Auswirkungen ist derzeit noch immer nicht vollständig absehbar. Es ist aber zu befürchten, dass Sportvereine vor großen, teilweise auch vor existenziellen Herausforderungen stehen werden.

Der LSB führt eine zweistufige Vereinsumfrage durch, um auf Basis valider Daten die bereits begonnenen politischen Gespräche mit dem Ziel der Einrichtung eines Sonderförderprogrammes des Landes Niedersachsen weiterführen zu können. Hierzu wird die Unterstützung möglichst vieler Sportvereine benötigt.

In der vorliegenden Online-Vereinsumfrage B geht es darum, eine Einschätzung des durch die Corona-Pandemie entstehenden finanziellen Schadens für die Monate April bis Juni 2020 zu erhalten. Die Vereinsumfrage B ergänzt die Vereinsumfrage A, an der sich im April landeweit 3.844 Sportvereine und auch viele Osnabrücker Sportvereine beteiligt haben.

Der LSB hat jetzt alle Sportvereine mit einer E-Mail angeschrieben und um Teilnahme an der Online-Befragung gebeten. Der Vorstand des StadtSportBundes unterstützt das Anliegen, mit der Befragung den finanziellen Schaden für unsere Vereine zu beziffern, um auf dieser Basis ein passgenaues Förderprogramme für die durch die Corona-Pandemie geschädigten Vereine zu entwickeln.