Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich – bis zu 500 Zuschauer erlaubt

Pistorius: „Wenn Teilnehmende der Trainingsgruppe nachverfolgt werden können, können wir das verantworten“

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere für die Sportausübung vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In den vergangenen Wochen haben wir Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschränkungen gelockert. Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgte die Öffnung der Sporthallen – immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vernünftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den nächsten und großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme.“

Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein.

Pistorius: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden können, können wir die Sportausübung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fußball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem „echten Gegenüber“ so richtig Spaß und Sinn. Auch die Wassersportler können sich freuen, dass in Gruppengröße wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vernünftig und rücksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.“

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Hintergrund:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn

1.         diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2.         ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

3.         Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

4.         beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 3. Juli 2020




4. Video-Vereinssprechstunde – Stadtwerke bieten Vereinen die Überlassung der Schwimmhalle Moskau-Bad für den Trainingsbetrieb an!

Auch die 4. Video-Vereinssprechstunde, die der StadtSportBund (SSB) gestern zur Wiederaufnahme des Bäderbetriebs ausrichtete, stieß auf eine große Resonanz bei den Vereinen. 25 Teilnehmende aus 14 Vereinen informierten sich aus erster Hand zu den Anstrengungen der Stadtwerke Osnabrück, einen Bäderbetrieb unter Corona-Bedingungen zu organisieren.

Dazu stand Gerhild Neumann (Leiterin des Bäderbetriebs der Stadtwerke Osnabrück) als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie gab Hinweise zu den aktuellen Hygieneregeln und einen generellen Überblick über die Planungen zur Wiederinbetriebnahme der Bäder.

Einschränkungen für alle Nutzergruppen sind dabei unvermeidbar. So wurden die zulässigen Besucherzahlen der Bäder teils drastisch eingeschränkt. Das führt dazu, dass die Vereine bis zu den Sommerferien hinein keinen Möglichkeit haben, das Sportbecken des Nettebades zu belegen. Damit bleiben die Trainingsmöglichkeiten der Schwimmer weiterhin erheblich begrenzt. Zudem führen die Abstandregelungen dazu, dass die DLRG Osnabrück zunächst nicht plant, den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, weil Rettungsschwimmen ohne Körperkontakt kaum möglich ist.

Um den Schwimmern dennoch Trainingsmöglichkeiten zu bieten, unterbreitete Frau Neumann das Angebot, die Schwimmhalle des Moskau-Bades bis zum Ende der Sommerferien für den Trainingsbetrieb der Schwimmvereine zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um tägliche Nutzungszeiten von etwa zehn Stunden für die gesamt Wasserfläche.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Nils Wehmeier (Stadtschwimmverband) hat sich bereit erklärt, ein Hygiene- und Belegungskonzept für das Bad zu erstellen und mit den Osnabrücker Bädern abzustimmen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass bei einem überwiegend ehrenamtlichen Einsatz der Übungsleitenden, die Kernzeiten ab dem späten Nachmittag besonders nachgefragt werden und eine Belegung an Vormittagen eher weniger nachgefragt werden dürfte.

Immerhin ist mit dem Angebot der Stadtwerke eine Basis geschaffen worden, um den Bedürfnissen der Vereine zu mindestens in Teilen gerecht zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die Infektionszahlen weiterhin sinken um in den nächsten Monaten den Trainingsbetrieb in den Osnabrücker Hallenbäder weiter zu normalisieren.




Einladung zur 4. Video-Vereinssprechstunde zur Wiederaufnahme des Bäderbetriebs

die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihres Stufenplans mit Wirkung zum 8. Juni verfügt, dass nun auch der Betrieb und die Nutzung von Hallenbädern unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen zulässig ist. Der Bäderbetrieb der Stadtwerke Osnabrück erstellt momentan Konzepte, um die Wiederaufnahme des Bäderbetriebs unter Einhaltung aller Vorgaben zu gewährleisten.

Auf welche Veränderungen sich die Badnutzer einzustellen haben, darüber möchte der SSB in einer weiteren Video-Vereinssprechstunde informieren, die sich in erster Linie an die Vereine im StadtSportbund richtet, die auch Nutzer der Osnabrücker Bäder sind. Frau Neumann (Leiterin Bäderbetrieb Stadtwerke Osnabrück AG) hat zugesagt, über den aktuellen Sachstand zu berichten und um Fragen zu beantworten. Darüber hinaus wird der SSB über wissenswerte Neuigkeiten aus dem SSB/LSB informieren.

4. Video-Vereinssprechstunde (Nutzer Osnabrücker Bäder)

Donnerstag, den 11. Juni 14:00 Uhr

 Aufgrund des kurzfristigen Termins ist es leider nicht möglich, zu späterer Uhrzeit zur Videokonferenz einzuladen. Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.




Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gültig ab 8. Juni

Ab heute gelten weitere Erleichterungen für das Sporttreiben unter Corona-Bedingungen:

Neu ist, dass die Sport-oder Trainingsgruppen auch außerhalb von Sportanlagen beliebig groß sein dürfen, wenn diese von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet und der Mindestabstand von zwe iMetern zu Personen,die nicht dem gleichen Hausstand angehören,eingehalten werden.

Die Umkleiden und Duschräume dürfen ab sofort wieder genutzt werden. Hier sollte weiterhin besonders auf die Hygiene-und Abstandsregeln  (zwei Meter) geachtet werden.

Ab jetzt können alle Bäder, wie Frei-, Hallen-und Spaßbäder wieder öffnen. Die Voraussetzungen sind in § 2 o der Verordnung geregelt. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, zu gewährleisten.

Die vollständigen Informationen zur Verordnung gibt es hier:

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/

 




3. Video-Vereinssprechstunde – Stadt bereitet Wiedereröffnung der Sporthallen für Vereine vor!

Die gestrige 3. Video-Vereinssprechstunde zum Thema „Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den städtischen Sporthallen“, die der StadtSportBund (SSB) am gestrigen Abend durchführte, war mit 28 Teilnehmenden aus 22 Vereinen wiederum gut besucht. Erneut stand Jörg Schirmbeck (Fachdienst Sport der Stadt Osnabrück) als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wiedereröffnung städtischer Sporthallen zur Verfügung.

Zunächst aber informierte Ralf Dammermann (SSB-Geschäftsführer) über Neuigkeiten und Wissenswertem aus SSB und LSB. So wird der SSB den verschobenen Stadtsporttag am 25. Juni unter Einhaltung der Hygienevorschriften in der VereinSporthalle Limberg durchführen. Dabei wird auf Grußworte und Ehrungen verzichtet, so dass sich die Tagesordnung auf den parlamentarischen Teil beschränkt. Zudem gab er einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand zur Beantragung der Zuschüsse für Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Die Beantragung de Fördermittel ist im Intranet noch bis zum 31. Mai möglich. Überdies informierte er noch einmal über das LSB-Förderprogramm: Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien. Ralf Dammermann ermunterte die Vereinsvertreter weitere Anträge an den LSB zu stellen.

Hinsichtlich der Situation in den Sporthallen und Fitnessstudios gab es kein einheitliches Bild. Während Vereine mit eigenen Sporthallen den Trainingsbetrieb bereits wieder aufgenommen haben, werden die meisten städtischen Hallen aller Voraussicht nach am 3. Juni geöffnet. Jörg Schirmbeck berichtete, dass die Öffnung letztlich davon abhängt, ob jede Halle kurzfristig hergerichtet werden kann. Das betreffe die Reinigung der Hallen aber auch deren Verfügbarkeit, weil einige Schulen den Regelunterricht in Sporthallen verlegt haben bzw. Schulmaterial in Sporthallen ausgelagert wurde.

Aus den Vereinen gab es Fragen zur Umsetzung der Hygienebedingungen. Hier sei es klar, dass die hallenbelegenden Sportvereine für die Umsetzung der Hygieneregeln in den Sporthallen selber verantwortlich sind. Dieses betreffe z.B. die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel, Einhaltung der Abstandsregelungen, etc. Die Umkleiden in den Sporthallen bleiben geschlossen bzw. werden durch Absperrungen von den WC`s getrennt. Für kontaktlose Trainingsformen sind die Empfehlungen der Sportfachverbände hilfreich.

Jörg Schirmbeck bat um Rückmeldung, falls Vereine noch nicht beabsichtigen, mit allen Angeboten am 3. Juni zu starten. Nach übereinstimmender Auffassung mache das z.B. kein Sinn, wenn Kleinkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen die Abstandsregelungen nicht verstehen und einhalten können oder für Sportgruppen mit Menschen, denen ein erhöhtes Infektionsrisiko droht. Sollten Vereine Hallenstunden noch nicht nutzen wollen, wird die Stadt Osnabrück diese Stunden auch nicht berechnen. Hierüber sollte der Fachdienst Sport vorweg von den Vereinen informiert werden.

Ralf Dammermann verwies auf das umfangreiche Informationspaket des Landessportbundes. So sei u.a. der Wegweiser  „Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie“ mit seinen umfangreichen Checklisten gut geeignet um sicherzustellen, um den Trainingsbetreib gut vorbereitet aufzunehmen.




Einladung zur 3. Video-Vereinssprechstunde zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sporthallen und Fitnessstudios!

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihres Stufenplans mit Wirkung zum 25. Mai verfügt, dass nun auch der Betrieb und die Nutzung privater und öffentlicher Sporthallen und Fitnessstudios zur Ausübung von kontaktlosem Sport (Abstandsregelung 2m) zulässig ist. Daraufhin haben wir gestern die VereinsSporthalle Limberg  geöffnet und die ersten Sportgruppen haben ihr Training bereits wieder aufgenommen. Auch die Stadt Osnabrück bereitet sich auf die Wiederaufnahme des Sportbetriebs vor. Am 2. Juni wird es in den städtischen Sporthallen wieder losgehen.

Auf welche Veränderungen sich die Hallennutzer einzustellen haben, darüber möchten wir euch in einer weiteren Video-Vereinssprechstunde informieren. Wir freuen uns, das sich Jörg Schirmbeck (Fachdienstleiter Sport der Stadt Osnabrück) erneut zur Verfügung gestellt hat, um für Fragen zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus werden wir euch auch über wissenswerte Neuigkeiten aus dem SSB/LSB informieren. Wir möchten darum bitten, uns Fragestellungen vorweg zu senden, die einer größeren Recherche bedürfen.

  1. Video-Vereinssprechstunde

Donnerstag, den 28. Mai um 16:30 Uhr

Aufgrund des kurzfristigen Termins ist es leider nicht möglich, zu späterer Uhrzeit zur Videokonferenz einzuladen, weil die nachfolgenden Zoom-Zeiten bereits verplant sind.

Den Link zur Zoom-Konferenz stellen wir nach Anmeldung per Mail an Heiko Brüning zur Verfügung.




VereinsSporthalle Limberg ist geöffnet!

Nach der aktuellen Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist ab heute (25.Mai) auch der Betrieb und die Nutzung privater und öffentlicher Sporthallen und Fitnessstudios zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Personen gewahrt bleibt. Somit ist ab heute auch die VereinsSporthalle Limberg wieder für den Sportbetrieb geöffnet. Da Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben müssen, haben die Sportler in Sportkleidung zum Training zu kommen. Die Verantwortung liegt dafür beim Verein bzw. bei den Sporttreibenden.

Leitfaden für Trainer*innen/Übungsleiter*innen

Die Sporthallen der Stadt osnabrück werden voraussichtlich am 2. Juni für den Sportbetrieb geöffnet.




FAQ’s zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen bereit – Leitfäden für Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Vereine zum downloaden

Nachdem gestern die FAQ’s zur aktuellen Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Staatskanzlei freigegeben wurden, stehen nun auch ein Wegweiser für Sportvereine und ein Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen zur Nutzung bereit.

FAQs zur aktuellen Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Wegweiser Vereine

Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen

Alle aktuellen Infos und Hilfestellungen rund um Corona findet ihr auch, wenn ihr den Container „Corona-Infos auf einen Blick“ auf unserer Homepage anklickt.

 

 

Beitragsgrafik erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com.




Kurzfilm zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs

seit einigen Tagen sind die Außensportanlagen auch in Osnabrück wieder geöffnet. Die Durchführung von Sportangebote unter Einhaltung von Hygienebestimmungen ist möglich und führt Schritt für Schritt zu einer Corona-Normalität mit der wir auf unbestimmte Zeit leben müssen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat jetzt einen Kurzfilm produziert, in dem beschrieben wird, wie unter Einhaltung der aktuellen Verordnung das Sporttreiben möglich ist:

Video zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs




Osnabrücker Ruder-Verein als „Engagementfreundlicher Sportverein“ ausgezeichnet!

Über eine Urkunde, ein Türschild und einen Scheck über 1.000 Euro freute sich Dr. Jochen Kruse (stellv. Vorsitzenden des Osnabrücker Ruder-Vereins),  als der SSB-Vorsitzende Ralph Bode, stellvertretend für den Landessportbund Niedersachsen (LSB), dem ORV offiziell die Auszeichnung „Engagementfreundlicher Sportverein“ in Silber verlieh.

Mit der Zertifizierung „Engagementfreundlicher Sportverein“ möchten LSB und StadtSportBund Sportvereine dazu ermutigen sich auf den Weg zu machen, besonders gute Rahmenbedingungen für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte zu entwickeln und sich diese Qualität mit einem ZERTIFIKAT bescheinigen zu lassen.

Nach einem Zertifizierungsverfahren durch den LSB reichte es für den ORV gleich zur zweithöchsten Auszeichnung in Silber.  Hierzu möchte der StadtSportbund dem ORV und seinen tollen Engagierten von Herzen gratulieren.

Sportvereine die Interesse daran haben, sich auch um eine Auszeichnung als „Engagementfreundlicher Sportverein“ zu bewerben, können sich hier über die Regularien informieren:

Engagementfreundlicher Sportverein