Corona-Sonderprogramm der Landesregierung für Sportorganisationen: Antragsfrist bis 30. September

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB), Prof. Wolf-Rüdiger Umbach, haben den Beschluss des Landtags zum 2. Nachtragshaushalt begrüßt. In diesem sind auch zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen vorgesehen.

Pistorius: „Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten.“

Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den LSB, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele innerhalb der Sportorganisation waren bzw. sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.

Prof. Dr. Umbach: „Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Sportvereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Gemeinnützige Sportorganisationen können Online-Anträge im LSB-Intranet stellen :https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp

(Quelle: LSB-Homepage)




Video „Wie melde ich einen Sportunfall?“

Das neue Video „Wie melde ich einen Sportunfall?“ auf dem YouTube-Kanal des LandesSportBundes Niedersachsen zeigt bei welchen Institutionen der Unfall gemeldet werden muss und wo die nötigen Informationen zu finden sind:

Quelle: LSB Niedersachsen




Engagement-Handbuch für Handballvereine

Der Deutsche Handballbund hat in Kooperation mit der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland ein digitales Engagement-Handbuch entwickelt.

Ziel des Werkes ist es, mit Hilfe von Beispielvideos, Checklisten und weiteren Konzeptideen das ehrenamtliche Engagement in Handballvereinen zu fördern. Hierbei werden interessierten Handballvereinen acht Schritte der Engagement-Arbeit audiovisuell vorgestellt.

„Die ehrenamtliche Arbeit ist nicht nur im Handball eine fundamentale Basis und damit eine der zentralen Säulen im Leistungs- und Breitensport“, sagt Mark Schober, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Handballbundes. „Mit dem digitalen Engagement-Handbuch bieten wir der HandballFamilie eine starke Grundlage, um die Engagement-Arbeit im eigenen Verein weiter zu forcieren, zu strukturieren und im Idealfall systematisch auszubauen.“

Das Handbuch ist ab sofort als PDF kostenfrei nach vorheriger Registrierung via dhb.de/engagementhandbuch verfügbar und richtet sich an Handballvereine und -abteilungen. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erhalten Interessierte nach Prüfung des Deutschen Handballbundes eine Mail mit ihrem persönlichen Zugang zum Engagement-Handbuch.

Aktion Vereinsförderpreis Engagementförderung 2020 startet

Passend zur Veröffentlichung des neuen Engagement-Handbuchs haben der Deutsche Handballbund und der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. außerdem den Vereinsförderpreis Engagementförderung 2020 ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion fördern der DHB und FDDH Ideen, die bereits in der Engagementförderung in der Vereinsarbeit im Handball umgesetzt werden. Ziel ist es, noch mehr Menschen für das Ehrenamt zu begeistern. Unterstützt wird die Aktion außerdem von NIGRIN, Premium-Partner des Deutschen Handballbundes.

Unter allen Einsendungen werden Prämien zwischen mindestens 250 Euro und maximal 1.000 Euro sowie 19 Tombola-Boxen ausgeschüttet. Darüber hinaus kann eine Trainerfortbildung für den eigenen Verein gewonnen werden. Die Verteilung der Prämien und Zahl der Preisträger richten sich nach der Zahl und Qualität der Einsendungen. Außerdem werden die Konzepte und Ideen der Gewinner*innen anderen Handballvereinen als Best-Practice-Modelle zur Verfügung gestellt.

Einsendeschluss für die Bewerbungen, die postalisch oder per E-Mail an Tim Nimmesgern (tim.nimmesgern@dhb.de) gesendet werden können, ist der 18. Oktober 2020. Im Nachgang wird eine Jury, die sich aus Engagierten im Jugendbereich des Deutschen Handballbundes zusammensetzt, die Gewinner*innen ermitteln.

Alle Informationen sowie die Teilnahmebedingungen sind unter dhb.de/vereinsfoerderpreis zu finden.

Quelle: Deutscher Handball Bund




Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für Vereine

Geldmünzen fallen auf den TischSportvereine können vom „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ profitieren

Für Sportstätten, die in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen, kann über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten eine Förderung beantragt werden. Gefördert wird die bauliche Sanierung und der Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch der Neubau von Sportstätten. 2020 beteiligt sich der Bund mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Kommunen mit 10 v. H. an den förderungsfähigen Kosten. Die Antragstellung muss durch die Kommune als Zuwendungsempfänger bis zum 11.09.2020 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung erfolgen.

Die Fördermittel des Landes können zusammen mit dem Eigenanteil der Kommune auch an Vereine weitergeleitet werden. Damit ist eine 100%ige Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen über den Investitionspakt möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: LSB Niedersachsen




Corona-Sonderprogramm: Anträge ab heute möglich

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht an den Start – Anträge können heute ab 9 Uhr online im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen gestellt werden.

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB), Prof. Wolf-Rüdiger Umbach, haben den Beschluss des Landtags zum 2. Nachtragshaushalt begrüßt. In diesem sind auch zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen vorgesehen.

Pistorius: „Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten.“

Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den LSB, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele innerhalb der Sportorganisation waren bzw. sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.

Prof. Dr. Umbach: „Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Sportvereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LSB haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung verständigt. Ab dem 10. August können gemeinnützige Sportorganisationen ausschließlich Online-Anträge im LSB-Intranet stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Der LSB hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde über die Details des Antragsverfahrens informiert.

Minister Pistorius und LSB-Präsident Prof. Dr. Umbach betonen, dass ein verständliches und verwaltungsarmes Antragsverfahren entwickelt wurde, welches den Ehrenamtlichen nur wenig Bearbeitungszeit abverlangt.

Quelle: LSB-Niedersachsen
https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/corona-sonderprogramm-fuer-sportorganisationen-antraege-heute-ab-9-uhr-moeglich/




Einladung zum SpardaLeuchtfeuer: 200.000 Euro für Sportvereine!

Die Sparda-Bank lädt zur Beteiligung am SpardaLeuchtfeuer 2020 ein!

Ob Integration, Inklusion oder Fair Play – Sport verbindet Menschen. Deshalb fördert die Sparda-Bank Sportvereine in NRW und Niedersachsen mit insgesamt 200.000 Euro.

Das Besondere am SpardaLeuchtfeuer: Jeder kann per SMS-Abstimmung kostenlos mitentscheiden, welche 50 Vereine mit Publikumspreisen zwischen 1.000 und 6.000 Euro gefördert werden. Unabhängig vom Ergebnis der Publikumswahl erhalten zudem 20 Vereine einen regionalen Jurypreis über je 2.500 Euro.

Alle Informationen zum SpardaLeuchtfeuer

Die Abstimmung läuft vom 15. September bis zum 8. Oktober 2020. Bewerbungen sind bis 24. September möglich. Bei Rückfragen steht das Wettbewerbsteam gerne telefonisch unter 0221 677 746 83 oder per E-Mail an hilfe@spardaleuchtfeuer.de zur Verfügung.




Corona-Sonderprogramm: Vereine können Anträge stellen!

Am 15. Juli 2020 hat der Niedersächsische Landtag den 2. Nachtragshaushalt 2020 über 8,4 Milliarden Euro verabschiedet, mit denen Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise gesichert werden soll. Darin enthalten ist auch das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen mit einem Volumen von 7 Mio. Euro.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben sich inzwischen über die Verfahrensdetails für die Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen“ verständigt, die am 5. August 2020 veröffentlicht worden ist.

Über das Antragsverfahren hat der LSB alle Vereine in einer Rundmail informiert!

(Quelle: LSB-Rundmail)




August-Ausgabe des LSB-Magazins jetzt online!

Wissenswertes aus der Welt des Sports in Niedersachsen erfahren Sie jetzt aus der August-Ausgabe des LSB-Magazins, das ab sofort als Online-Ausgabe zur Verfügung steht.




Neue Corona-Verordnung: Sportausübung ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig!

Hintergrund Vektor erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com

Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die seit dem 01. August 2020 in Kraft ist. Bisher war die Personenanzahl auf 30 beschränkt.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst

Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft.

(Quelle: LSB-Homepage)

 




Gemeinsam helfen hilft – Vereine in außergewöhnlichen Zeiten

Die Corona-Krise stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Auch Vereine und soziale Projekte, die sich zum Beispiel für Menschen in Not einsetzen, sind betroffen.

Die gute Nachricht: Viele Menschen möchten jetzt helfen und einen Beitrag für Andere leisten. Darum haben die Sparkassen gemeinsam mit betterplace.org, Deutschlands größter Spendenplattform, WirWunder.de gestartet.

Auf dieser Plattform werden Vereine und soziale Projekte sichtbar und erhalten konkrete Hilfe.  Die Sparkasse übernimmt übrigens die Transaktionskosten der Spendenplattform von 2,5 % pro Spende für die Vereine, sodass das gespendete Geld zu 100 % beim Verein ankommt! Hierzu muss einfach ein formloser Antrag bei der Sparkasse eingereicht werden.

Gemeinsam helfen hilft – und jedes Engagement zählt!

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Sparkasse: www.sparkasse-osnabrueck.de/gemeinsamhelfenhilft