Treffpunkt Beratung ONLINE: „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“

In diesen Monaten stellen sich viele Vereinsvorstände die Frage, ob und falls ja, wie Mitgliederversammlungen unter der aktuellen Corona-Verordnung  durchgeführt werden dürfen. Denn zum einen gibt es die Bestimmungen in den Vereinssatzungen, zum anderen gibt es aber auch vom Gesetzgeber beschlossene Erleichterungen.

Im Rahmen seines Beratungsformats Treffpunkt Beratung ONLINE lädt der StadtSportBund die Vereine der gesamten Sportregion ein, um darüber zu informieren, worauf bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung unter Corona-Bedingungen zu achten ist und welche Satzungsergänzungen in Zukunft empfehlenswert sind. Als Experte wird der Vereinsberater Dietmar Fischer informieren und Fragen beantworten.

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“

Montag, den 30.11.2020; 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Fragen zum Thema können bereits jetzt paer E-Mail an den StadtSportBund Osnabrück  gestellt werden. Dietmar Fischer wird die Fragen im Online-Meeting rechtssicher beantworten!

Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden.




LSB-Vereins-Dialog 2020: Welche Unterstützung brauchen Mitgliedsvereine?

In drei online-Konferenzen diskutiert der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen in dieser Woche mit Vertretern von Mitgliedsvereinen Unterstützungsbedarfe für die Zeit ab Dezember 2020 bis Mitte 2021. Die Beteiligten repräsientieren die drei Größengruppen der Sportvereine (bis zu 500 Mitglieder, 500 bis 1500 Mitglieder und mehr als 1500 Mitglieder). Ermittelt werden sollen bedarfsgerechte Angebote und finanzielle Förderprogramme für die nächsten Monate. Berücksichtigt werden in dem online-Dialog auch die bisherigen Angebote des LSB, der Sportbünde und Landesfachverbände. Die Ergebnisse der Dialogreihe sollen eingehen in einen geplanten LSB-Stufenplan für Unterstützungsleistungen und Fördermaßnahmen in der Corona-Zeit bis Mitte 2021. Das LSB-Präsidium wird darüber auf seiner Sitzung am 2. Dezember beraten und die weiteren strategischen Schritte festlegen. Kontakt

 




Neue Corona-Regeln – Fragen und Antworten (Stand: 04.11.2020)!

Das Land Niedersachsen hat am 30.10.2020 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, 02.11.2020, gilt. Mit der neuen Verordnung wird das Ergebnis des Bund-Länder-Beschlusses über weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens umgesetzt. Die neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf den Sport. Die Stadt Osnabrück hat alle städtischen Sporthallen geschlossen. Auch die VereinsSporthalle Limberg ist bis zum 30. November für den Vereinssport nicht mehr im Betrieb.

Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben. Dennoch muss auch der Sportbetrieb in diesen schwierigen Zeiten wieder heruntergefahren werden, um Begegnungen und Kontakte zu reduzieren.

Durch folgende FAQs sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bezug auf die sportliche Betätigung beantwortet werden.

Ergänzungen erfolgten hisichlich der Durchführung von Bildungsveranstaltungen und der Durchführung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport:

Freizeit- und Amateursport

Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?

Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist eingeschränkt möglich. Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet. Die Ausübung von Individualsport ist hingegen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?

Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.

Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?

Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt. Auch, wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.

Wo ist die Ausübung von Individualsport möglich?

Die Ausübung von Individualsport ist sowohl im öffentlichen Raum als auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Dies bedeutet, dass sowohl in geschlossenen Räumen (z. B. in der Turnhalle) als auch unter freiem Himmel Individualsport betrieben werden kann.

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?

Was die der Individualsporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird und zu anderen Individualsporttreibenden der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. So kann beispielsweise auf einer Sportanlage Weitsprung betrieben und zeitgleich das Kugelstoßen trainiert werden, sofern zwischen Kugelstoßern und Weitspringern der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

Muss bei der Ausübung von Individualsport das Abstandsgebot eingehalten werden oder ist auch Individualsport mit Kontakt möglich?

Bei der Ausübung von Individualsport muss zu einer weiteren Person bzw. zu Personen des eigenen Haushaltes kein Mindestabstand eingehalten werden. Daher kann auch Individualsport mit Kontakt, wie beispielsweise Kampfsport, betrieben werden. Es ist jedoch nicht zulässig, die Paarungen zu wechseln.

Dürfen im Individualsport auch Punktspiele und Wettkämpfe veranstaltet werden?

Neben dem Trainingsbetrieb dürfen im Individualsport auch Wettkämpfe stattfinden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sportausübung maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstands erfolgen darf. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zulässig.

Müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen über ein Hygienekonzept verfügen?

Ja. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die

1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,

2. der Wahrung des Abstandsgebots dienen,

3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,

4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,

5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und

6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

Sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei Freizeit- und Amateursportveranstaltungen erlaubt?

Nein, bei Veranstaltungen, die der Unterhaltung diesen, also auch bei Sportveranstaltungen jeder Art sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. (§ 7 Absatz 1 Satz 2, der auch für § 8 entsprechend gilt, siehe § 8 Absatz 1 Satz 2)

Spitzen- und Profisport

Was gilt für den Spitzen- und Profisport?

Die Ausübung von Spitzen und Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich kann der Trainings- und Wettkampfbetrieb stattfinden, egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel. Dies gilt sowohl für Individual- als auch für Mannschaftssportarten mit oder ohne Kontakt. Es muss jedoch ein Hygienekonzept vorliegen, welches insbesondere sicherstellt, dass

1. durch geeignete Maßnahmen die Gefahr einer Infektion der Sportlerinnen und Sportler mit dem Corona-Virus auf ein noch zu vertretendes Minimum vermindert ist,

2. die Sportlerinnen und Sportler regelmäßig vor der nicht kontaktfreien Sportausübung auf das Corona-Virus von medizinischem Personal getestet werden,

3. Corona-Tests in ausreichender Menge vorhanden sind und nicht zulasten der Verfügbarkeit im Gesundheitswesen gehen,

4. bei einem erkennbaren Mangel der Verfügbarkeit von Corona-Tests oder der Laborkapazität die Sportausübung mit Kontakt eingestellt wird,

5. die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

Die Kosten für die aufgrund des Hygienekonzepts erforderlichen Maßnahmen hat die verantwortliche Organisation zu tragen.

Wer ist Spitzensportlerin und Spitzensportler bzw. Profisportlerin und Profisportler?

Das sind Sportlerinnen und Sportler, die einem olympischen oder paralympischen Kader, d. h. einem Olympiakader, einem Perspektivkader oder einem Nachwuchskader 1 oder 2, angehören und die an einem Bundesstützpunkt, einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren. Dazu zählen auch Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben. Wirtschaftlich selbständige, vereins- und verbandsungebundene Sportlerinnen oder Sportler, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben, ohne einem Bundeskader anzugehören, fallen ebenfalls in diese Gruppe.

Sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen erlaubt?

Nein.

Allgemeines rund ums Sporttreiben

Dürfen Bildungsveranstaltungen im Sport stattfinden?

Bildungsveranstaltungen im Sport dürfen grundsätzlich stattfinden. Sofern es sich um Veranstaltungen im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt, muss hier das Abstandsgebot nicht unbedingt eingehalten werden. Bitte versuchen Sie aber, das dennoch zu tun. Ansonsten gilt stets, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern grundsätzlich einzuhalten ist und sportpraktische Einheiten nur alleine, zu zweit, oder mit Personen des eigenen Hausstands durchgeführt werden können.

Ist die Ausübung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport erlaubt?

Bei ärztlich verordnetem Rehabilitationssport handelt es sich nicht um Freizeit- und Amateursport im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 7.
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport unterfällt vielmehr der medizinisch notwendigen Versorgung.
Die Ausübung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport ist daher entsprechend § 10 Absatz 1 Nr. 9 a) gestattet. Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist jedoch auch hier zu beachten.

Muss während der Sportausübung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

Nein.

Darf man sich anlässlich der Sportausübung etwas zu Essen und zu Trinken mitbringen?

Trinken sollten Sie insbesondere bei längeren sportlichen Betätigungen unbedingt. Bitte Getränke und etwaige Speisen selber mitbringen. Die Gastronomie auf der Sportanlage ist geschlossen, wobei der Außer-Haus-Verkauf zulässig bleibt. Die Speisen und Getränke dürfen dann jedoch nicht auf der Sportanlage verzehrt werden (§ 10 Absatz 1 Ziffer 2).

Wer öffnet die Sportanlage?

Die Anlage wird vom jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber geöffnet. Das sind in der Regel Vereine oder Kommunen. Durch die Verordnung gibt es keine Verpflichtung zur Öffnung einer Sportanlage. Darauf kann auch verzichtet werden, beispielsweise wenn der Betrieb personell oder wirtschaftlich nicht möglich ist.

Was ist innerhalb der Sportanlage geöffnet?

Die eigentlichen Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.

Was ist mit Sportmaterial und Geräteräumen?

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen unter Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern am besten einzeln betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden.

Sind Schwimmbäder und Fitnessstudios geöffnet?

Nein.

Dürfen Vorstands- und Gremiensitzungen sowie Mitgliederversammlungen stattfinden?

Ja, Vorstands- und Gremiensitzungen sowie auch Mitgliederversammlungen dürfen abgehalten werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden grundsätzlich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.




Peter Niemeyer ist ein Vereinsheld!

Peter Niemeyer ist eine große Stütze in der DLRG Ortsgruppe Osnabrück. Er ist seit über 40 Jahren im Erwachsenenschwimmen tätig, zunächst als Helfer und später als Leiter im Anfängerschwimmen für Erwachsene. Seit 2007 ist er zudem Mitglied im Vorstand. Peter ist immer zur Stelle und unterstützend Tätig wenn Not am Mann ist, z.B. als Unterstützung bei Jugendfahrten, am Beckenrand oder auch beim Bau unseres DLRG-Heims.
Wir danken Peter für sein Engagement in unserer Ortsgruppe.

Für sein tolles Engagement wurde Peter Niemeyer vom SSB-Vorsitzenden Ralph Bode im Rahmen einer Vereinsveranstaltung als Vereinsheld ausgezeichnet. Eine Auszeichnung, über die sich Peter Niemeyer sichtlich gefreut hat!




Neue Corona-Verordnung des Landes gilt bis 15. November – Das ist für Sportvereine wichtig!

Hintergrund Vektor erstellt von YusufSangdes – de.freepik.com

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am 9. Oktober in Kraft und gilt bis zum 15. November. Hier sind die wichtigsten Regelungen für unsere Sportvereine zusammengefasst:

Abstandsgebot

Es gilt weiterhin ein Abstandsgebot von mindestens  1,5 Metern zu anderen Personen in  der Öffentlichkeit oder in Einrichtungen mit Besuchs- und Kundenverkehr.

Ausnahme vom Abstandsgebot

Bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.

Mund-Nasen-Bedeckung

In geschlossenen Räumen die für Besuchs – oder Kundenverkehr zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Betreiber*innen und verantwortliche Personen haben in den von ihnen zu verantwortenden Bereich auf die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hinzuweisen und auf die Einhaltung dieser Pflicht hinzuwirken.

Hygienekonzept

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Einrichtung mit Kunden und Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzt ein Hygienekonzept voraus.

Datenerhebung und Dokumentation

Im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder die Teilnahme oder der Besuch einer Veranstaltung hat die Veranstalterin oder der Veranstalter einer sportlichen Betätigung personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Person zu erheben.

Veranstaltungen mit sitzendem Publikum

Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Räumen sind mit nicht mehr als 500 Besucher*innen zulässig, wenn das Abstandsgebot (1,5 Meter) eingehalten und Sitzplätze eingenommen werden.

Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauer*innen bedürfen der vorherigen Zulassung.

Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum

Sportveranstaltungen an denen die Zuschauer*innen mindestens zeitweise stehend teilnehmen, sind mit jeweils nicht mehr als 50 Zuschauer*innen zulässig, wenn alle Zuschauer*innen das Abstandsgebot einhalten.

Die vollständige Verordnung gibt es hier: Corona-Verordnung 9 10 2020




Gib Engagement ein Gesicht! Nominierung für „Vereinshelden 2020“

Noch bis zum 31. Dezember 2020 können Menschen aus Sportvereinen ihren Vereinshelden oder ihre Vereinsheldin nominieren. Die Nominierten erhalten neben einer Urkunde eine Einladung zu einem exklusiven „Engagement-Dankeschön-Event 2021“.

Der Vorstand des StadtSportBundes möchte seine Mitglieder ermutigen, sich an der Vereinshelden-Kampagne 2020 zu beteiligen und geeignete Kandidaten*innen zu nominieren. Es gibt viele Vereinshelden in unseren Sportvereinen die es für ihr ehrenamtliches oder freiwilliges Engagement verdient hätten, als Vereinsheld ausgezeichnet zu werden. Zum Voting-Portal




Fokus Ehrenamt – Wie gewinnen und motivieren wir Engagierte?

In Ihrem Verein gibt es nicht ausreichend Engagierte? Und auch sonst fehlen Leute die mit anpacken und mithelfen?

In der Sportregion Osnabrück möchten mit Ihnen erste Ansätze zur Lösung entwickeln. Denn durch eine Strategie in der Arbeit mit Freiwilligen und Engagierten ist es leichter die Freiwilligen zu binden und neue Engagierte zu gewinnen. Mit der Veranstaltung „Fokus Ehrenam – Wie gewinnen und motivieren wir Engagierte?“ bieten wir die Möglichkeit, eine engagementfreundliche Kultur im Verein zu entwickeln, um es den Fr eiwilligen attraktiver zu machen, sich zu engagieren.

Das Seminar richtet sich an Engagierte aus Vereinen, die sich mit dem Thema Freiwilligenmanagement auseinandersetzen wollen, um eine Strategie in der Einbindung von Engagierten zu entwickeln.

Mit einem kleinen Team aus Ihrem Verein unter Einbindung der Vorstandsmitglieder soll der Blick auf Ihr Freiwilligenmanagement gerichtet werden.

Fokus Ehrenamt – Wie gewinnen und motivieren wir Engagierte?

am 12. November 2020 von 18:00 – 21:30 Uhr in der VereinsSporthalle Limberg in Osnabrück.

Inhalte:

  • Vorstellung der Herausforderungen des Ehrenamtes im Sport
  • Einführung in strategisches Freiwilligenmanagement und dessen Nutzen
  • Vermittlung der wichtigsten Schritte des Freiwilligenmanagements in Sportvereinen
  • Vorstellung der notwendigen Rahmenbedingungen für ein gelungenes Freiwilligenmanagement

Kosten: 25 € pro Team (im Teilnahmebeitrag sind Verpflegung und Seminarskript enthalten).

Eine Anmeldung ist bis zum 28. Oktober möglich:

 




Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport – StadtSportBund ist dabei!

Mehrere Flyer mit zwei Daumen hoch davor.

Die sich aneinander vorbei bewegenden Daumen sind die Vokabel/Gebärde für „Sport“.Die Sportorganisation in Niedersachsen steht am Beginn einer neuen Ära: Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN), dem Gehörlosen Sportverband Niedersachsen (GSN) und Special Olympics Niedersachsen (SO NDS) einen „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ erarbeitet. Die beteiligten Verbände wollen bis 2030 die Inklusionsprozesse in Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden nachhaltig weiterentwickeln. Ziel soll sein, dass Menschen mit Behinderung sowohl als Teilnehmende im Sportbetrieb, im Ehrenamt oder in einer hauptberuflichen Tätigkeit gleichberechtigt an den Leistungen des Sports partizipieren können. Das LSB-Präsidium hat das Konzept auf seiner März- Sitzung 2020 bestätigt. Der Masterplan hat ein Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro.

Akteure und Impulsgeber

Der Masterplan setzt den Prozess fort, den LSB und BSN 2013 begonnen haben und baut auf die seitdem eingeleiteten Maßnahmen auf. Er ist das Produkt intensiver Dialogprozesse und speist sich aus vielen (sport-) fachlichen Diskursen. Der Masterplan ist Ausdruck des gemeinsamen Willens und Anspruchs, selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen Die Sportverbände und der LSB verstehen sich dabei als Akteure und Impulsgeber. Sie eint die Überzeugung, dass die Sportorganisation ihre Verantwortung für Inklusion nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt. Und das setzt strukturelles gemeinsames Handeln voraus. Der Masterplan enthält 31 Ziele für elf Handlungsfelder: Verbandskultur, Angebote, Strukturen, Qualifikation, Barrierefreiheit, Kooperationen, Lobbyarbeit, Kommunikation, Service, Ressourcen, Wissenschaft.

Statements

„Die Haupterrungenschaft dieses Masterplans ist das Signal der Führungskräfte, strukturell zusammenarbeiten zu wollen. Er ist ein wichtiger Baustein, damit wir unser Versprechen „Sport für alle“ anzubieten, auch einlösen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe. Für die Umsetzung will er auch externe Förderer gewinnen.

Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen: „Die Beteiligung der Behindertensportverbände ist Ausdruck unserer gemeinsamen Überzeugung, dass wir die Expertise von Menschen mit Behinderung einbeziehen wollen- von Beginn an also auf Partizipation setzen. Wir setzen ein bundesweites Zeichen.“(Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen)

Peter Fiebiger, Präsident des Gehörlosen Sportverbandes Niedersachsen: „Wir sind stolz, dass wir an der Konzepterarbeitung mitgewirkt haben. Nun beginnt die Umsetzungsphase.“

Vera Neugebauer, Präsidentin von Special Olympics Niedersachsen: „Special Olympics Niedersachsen findet sich im Masterplan mit seinem Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, vollständig wieder.“

Auch der StadtSportBund Osnabrück wird sich an der Umsetzung des Masterplans beteiligen. Dazu wird der Vorstand 2021 ein umfassendes Strategiekonzept erarbeit. In einem ersten Schritt hat der SSB-Vorstand beschlossen, Inklusion als Querschnittsaufgabe zu begreifen und in allen Handlungsfeldern darauf hinzuwirken, Inklusionsprozesse in Gang zu setzen. Ansprechpartnerin im SSB-Vorstand für alle Fragen zum Thema Inklusion ist Jutta Schlochtermeyer.




Startschuss für dritte Ausgabe der Aktion „Ehrenamt überrascht“ in der Sportregion!

Aller guten Dinge sind drei, denn ab jetzt heißt es in der Sportregion Osnabrück Stadt und Land wieder “Ehrenamt überrascht”. Wie schon in den vergangenen beiden Jahren dürfte es auf den Sportplätzen und in den Sporthallen viele erstaunte Gesichter, Gänsehautmomente und sogar die ein oder andere Freudenträne geben. Spannung ist also angebracht!

Aufgrund der großen Resonanz stehen für diesen Durchgang 50 Geschenkpakete zur Verfügung, die an “Unverzichtbare” gehen. Wichtiger als der Inhalt ist allerdings die Überraschung und die damit verbundene Wertschätzung.

Vereine können eine engagierte Person vorschlagen, die einfach mal ein “Dankeschön” verdient hat. Das Nominierungsformular gibt es auf der KSB-Homepage und der SSB-Homepage.




Sportplatzwelt Online-Kongress – Sonderpreis für SSB-Mitglieder!

Wie finanziere ich meinen Kunstrasen? Wie stelle ich mich digital auf? Ist eSports eine Option für meinen Verein? Der Corona-Jahresabschluss steht an, was muss ich beachten? Auf diese und viele weitere Fragen bekommen Sie Antworten. Am 29. und 30. September veranstaltet das etablierte Fachmedium Sportplatzwelt den „Sportplatzwelt Online-Kongress“. Ab jeweils 14.00 Uhr geben verschiedene Keynotes und Diskussionsrunden mit Top-Speakern aus dem Breitensport Einblicke in digitale Trends und behandeln aktuelle Themen für Sportvereine.

Der erste Tag (29. September) steht im ganz im Zeichen der Sportstätten-Infrastruktur. In fünf verschiedenen Foren erhalten Sie Einblicke in aktuelle Vorzeige-Projekte und bekommen Ideen, wie auch Ihre Sportanlagen auf den neusten Stand gebracht werden können. Freuen Sie sich auf folgende Fachforen:

▪ Hygienekonzepte während und nach der Corona-Krise

▪ Nachhaltigkeit – Ressourcenschonendes Sportstättenmanagement

▪ Lebenszyklus Kunstrasen: Von der Planung bis zum Recycling

▪ Der Weg zur LED-Beleuchtung: Neubau und Umrüstung von Flutlichtanlagen

▪ Sportstätten der Zukunft: Was ist nötig? Was ist möglich?

Am zweiten Tag (30. September) stehen das Vereins- und Verbandsmanagement im Fokus. Die Foren beschäftigen sich mit den aktuellen Fragestellungen während Corona zeigen aber auch die zukünftigen Chancen für Sportvereine im Rahmen der Digitalisierung auf. Freuen Sie sich auf folgende Fachforen:

▪ Umsatzperspektiven: Einnahmepotenziale neben dem klassischen Sportbetrieb

▪ Die Krise als Chance – Learnings aus anderen Bereichen. Was bringt meine Organisation nach vorne?

▪ Zukunft des Sports – Klassische Sportarten und eSport: Wo geht die Reise hin?

▪ Sportrecht und Finanzen – Umsatzsteuersenkung, Jahresabschluss und Datenschutz unter „Corona-Bedingungen“

▪ Digitaler Sportverein: Von der Website bis zum CRM-System

▪ Personal und Karriere: Perspektiven im Breitensport

Ticket- Sonderpreis für Mitglieder des Stadtsportbund e.V.

Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Osnabrück profitieren im Rahmen der Partnerschaft mit Sportplatzwelt von einem Ticketrabatt in Höhe von 20 %. Sichern Sie sich mit dem Code Osnabrück20 schon für 39,92 Euro inkl. MwSt. ihren Zugang zur digitalen Wissensplattform für Sportvereine. Hier gelangen Sie zum Shop:

https://stadionwelt-shop.de/epages/e730ee4f-3e9f-47b7-a4d0-10dbd5daeba3.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/e730ee4f-3e9f-47b7-a4d0-10dbd5daeba3/Products/SOK1