Die Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021 ist online

Die Corona-Verordnung vom 22. Januar 2021, die vom 25. Januar bis 14. Februar gültig ist, steht jetzt zum Download bereit. Für Sportvereine ergeben sich daraus keine, über die bisher gültige Verornung hinausgehende Einschränkungen.

Weiterhin gilt:

Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Sportanlage mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzen ein Hygienekonzept nach entsprechenden Vorgaben voraus.

Zulässig bleiben Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen ausgeübt wird.

Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen,  die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021

 




Corona-Pandemie: Laufende Sonderprogramme und Unterstützungsangebote für Sportvereine in Niedersachsen (Stand 21.01.2021)

Die Corona-Pandemie stellt unsere Sportvereine vor großen Herausforderungen. Insbesondere nach dem zweiten Lockdown stellt sich die wirtschaftliche Situation für die Sportvereine zunehmend schwierig dar. Es gibt allerding eine Vielzahl unterschiedlichster Förderprogramme, die den Vereinen das Überelben auch in der Corona-Pandemie sichern sollen.

Der Landessportbund Niedersachsen hat eine aktuelle Zusammenstellung größerer und kleinerer Förderprogramme erstellt. Dabei geht es um Hilfen des Landessprotbunde, des Landes Niedersachsen und auch vom Bund. Der Vorstand des  Stadtsportbundes möchte alle Vereine ermutigen, von den Unterstützungsprogrammen Gebrauch zu machen.

Corona Unterstützungsprogramme für Sportvereine 2021




Übersetzungen der aktuellen Verhaltensregeln zum Schutz vor Corona

Seit dem 11. Januar 2021 gelten in Niedersachsen verschärfte Verhaltensregeln im Zuge der COVID-19-Pandemie. Damit sich möglichst alle Menschen an die Regeln halten können, hat

die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung diese Regeln  noch einmal zusammengestellt und sie zwecks schnellerer Verbreitung in folgende Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Spanisch, Arabisch und Persisch.

Damit können auch Menschen, für die Deutsch eine Fremdspache ist, die Regeln verstehen und anwenden.

Die übersetzten Verhaltensregeln

(Quelle: Homepage der Nds.-Lotto-Sport-Stiftung)




Corona: Unterstützungsprogramme für Sportvereine

Die Corona-Pandemie ist ein großer wirtschaftlicher Einschnitt für unsere Sportvereine. Um die Verein zu unterstützen gibt es verschiedene Förderprogramm des Landes bzw. des Landessportbundes. Nachfolgend einige Links zu Fördermöglichkeiten die auch für die Sportvereine in Osnabrück von Interesse sein können:

Darlehn von der NBank ohne Sicherheit mit Tilgungsaussetzung auch zur Deckung von Betriebskosten:

https://www.nbank.de/Service/News/Schnellkredit-gemeinn%C3%BCtzige-Organisation.jsp

Digitalbonus von der NBank mit 70% Zuschuss für Ausbau, Erneuerung der Digitaltechnik:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp

Förderung Nds. Lotto-Sport-Stiftung bis 1.000 € für digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs :

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-und-lotto-sport-stiftung

LSB Förderprogramm „Aktiv durch den Winter“ bis zu 600 € für Sportgeräte, Hygieneartikel:

https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/lsb-foerderprogramm




#SportBleibtStark

„SportBleibtStark“ ist das Gemeinschaftsportal für Ehrenamtliche, Engagierte und Aktive in Sportvereinen, Landesfachverbänden, Sportbünden der Sportjugend und des LandessportBundes Niedersachsen während der Lockdown-Phase im Winter 2020/21. Hier finden Sie online-Sportangebote zum Mitmachen und Nachmachen, Praxisbeispiele, Videos aus Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden, Förderprogramme, Beratungs- und Qualifizierungsangebote sowie Infos rund um die Corona-Verordnung des Landes.

Unter anderem sind hier auch die Sportvideos des StadtSportBundes Osnabrück zu finden.

SportBleibtStark




Novemberhilfe: Zugang auch für den Sport

Sportvereine und –verbände können einen Antrag für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ des Bundes stellen. Das hat Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen mitgeteilt. Der LSB hatte sich für einen Zugang zu dieser Corona-Wirtschaftshilfe gegenüber dem Minister eingesetzt. Soloselbständige aus der Sportorganisation können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt einen Antrag stellen. Alle anderen müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Buchprüfer mit der Beantragung beauftragen.

Mehr Informationen auf

(Quelle: LSB-Homepage)




Eine Auszeit für die ganze Gesellschaft

Die Corona-Verordnung ab 12. Dezember 2020

Eine Auszeit für die ganze Gesellschaft!

Stephan Weil und Bernd Althusmann zu den heutigen Entscheidungen der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern

Besonders schwierige Zeiten verlangen besondere Entscheidungen. Heute Morgen um 10.00 Uhr haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin auf noch einmal einschneidendere Maßnahmen für die Zeit ab dem 16. Dezember 2020 über Weihnachten und Neujahr bis zum 10. Januar 2021 geeinigt.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich bedauere es sehr, dass wir zum zweiten Mal in diesem Jahr alles herunterfahren müssen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben.“

Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten.

Ministerpräsident Stephan Weil bedauert, mit diesen neuen Regelungen die Planungen vieler Menschen in Niedersachsen für Weihnachten noch weiter einschränken zu müssen: „Diese Entscheidungen haben wir uns nicht leichtgemacht. Auch uns ist die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes für viele Familien bewusst. Aber wir sind uns einig, dass wir es nicht riskieren dürfen, dass infolge des Weihnachtsfestes die Zahl der Infizierten weiter steigt. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte – gerade auf den Intensivstationen – am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist hoch. Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann ergänzt: „Die aktuellen Infektionszahlen belegen leider, dass die bisherigen Maßnahmen entgegen der Annahmen keine signifikante Senkung der Neuinfektionen und der Anzahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern brachten. Wir müssen das hochdynamische Infektionsgeschehen endlich in den Griff bekommen. Ein weiterhin ungebremster Anstieg hätte schwerwiegende, teils unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Wir müssen zwingend die Kontrolle über das Infektionsgeschehen behalten. Die vor uns liegenden Wochen werden jedem von uns etwas abverlangen – umso wichtiger ist es, dass es bis Januar eine bundesweit geregelte Perspektive für den weiteren Umgang mit der Pandemie gibt.“

Alle Gläubigen in Niedersachsen werden in den nächsten Wochen auch um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen auch in Niedersachsen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche führen, wie bei den eventuell dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen möglichst minimiert werden kann.

Auch für den Jahreswechsel müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden. Es wird auch in Niedersachsen an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Alle diejenigen, die noch Raketen oder Böller zu Hause liegen haben, bittet der Ministerpräsident herzlich, auf das Zünden zu verzichten. Stephan Weil: „‚Stille Nacht‘ – das ist leider auch für den Jahreswechsel das Motto!“ Im privaten Bereich dürfen sich auch an Silvester und am Neujahrstag nur bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Mit der Entscheidung, auch in Niedersachsen den gesamten Einzelhandel jenseits von lebensnotwendigen Bereichen vom 16. Dezember 2020 an bis zum 10. Januar 2021 komplett zu schließen, sind für die Kundinnen und Kunden, insbesondere aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Inhaber der betroffenen Geschäfte erhebliche Belastungen verbunden. Finanzielle Hilfen des Bundes werden bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe III. Insbesondere Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken (Details siehe Ziffer 5 des beigefügten Beschlusstextes).

Zur Schließung weiter Teile des Einzelhandels sagt Althusmann: „Als Wirtschaftsminister tut mir das erneute Herunterfahren in der Seele weh. Ich weiß um die besondere Bedeutung des Dezembers und auch der ersten Wochen des Januars, insbesondere für den Einzelhandel – ich kenne aber auch die Infektionszahlen und die damit verbundenen Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem. Der Bund hat mit etwa 11 Milliarden Euro umfassende Hilfen für die von der Schließung betroffenen Unternehmen angekündigt. Diese müssen der Wirtschaft schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Auch als Land unternehmen wir unser Möglichstes, um Unternehmen und Betriebe weiterhin zu unterstützen. Wenn wir jetzt Ruhe bewahren, können wir uns für das Frühjahr eine gute Perspektive erarbeiten.“

In diesem Zusammenhang ein dringender Appell von Ministerpräsident Stephan Weil an die Menschen in Niedersachsen: „Alle diejenigen, die bislang noch nicht alle Weihnachtgeschenke gekauft haben, bitten wir herzlich, möglichst auf Gutscheine auszuweichen oder aber Bestellungen im Einzelhandel vor Ort aufzugeben. Bitte verzichten Sie darauf, morgen und übermorgen zu versuchen, rasch noch all das einzukaufen, was sie noch nicht besorgen konnten.“

Obwohl viele Menschen bereits einen vorweihnachtlichen Termin bei ihrem Friseur gemacht haben, müssen auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege von Mittwoch, 16. Dezember 2020, an schließen. Ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Was die Schule anbelangt, hatte Niedersachsen es ja bereits ab dem morgigen Montag den Eltern freigestellt, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Stephan Weil: „Bitte machen Sie davon möglichst weitgehend Gebrauch. Die Schulen sollen in der nächsten Woche spürbar leerer werden.“ In den Kindertagesstätten wird ab Mittwoch entsprechend verfahren. Auch hier werden Eltern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, eine Betreuung der Kinder zu Hause zu ermöglichen.

Ministerpräsident Weil abschließend: „Wir sehen in ganz Deutschland und auch in Niedersachsen besonders ruhigen und stillen Feiertagen entgegen. Bitte machen Sie das Beste daraus und denken mit uns gemeinsam an all diejenigen, die schon jetzt mit den schweren Folgen des Coronavirus kämpfen oder die bereits um Angehörige oder Freunde trauern. Nur wenn wir uns alle an die neuen Regeln halten, können wir die Infektionszahlen wieder senken. Mein herzlicher Dank gilt insbesondere all denjenigen, die auch an Weihnachten und über den Jahreswechsel hinweg arbeiten müssen – insbesondere an das Personal in Kliniken und in Alten- und Pflegeheimen, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten oder in anderen lebensnotwendigen Bereichen.“




Treffpunkt Beratung-ONLINE – Großes Vereinsinteresse zum Thema „Mitgliederversammlungen in Corona-Zeiten!“

Auf großes Interesse stieß der vom StadtSportBund organisierte Treffpunkt Beratung-ONLINE zum Thema: „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen“.

Insgesamt 47 Teilnehmer*innen informierten sich bei Vereinsberater Dietmar Fischer über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Planung einer Mitgliederversammlung unter Corona-Bedingungen entstehen.  So interessierte die Vereinsvertreter*innen aus der gesamten Sportregion insbesondere, ob und unter welchen Bedingungen Mitgliederversammlungen verschoben oder abgesagt werden können. Auch Fragen zu Online-Mitgliederversammlungen und Hybrid-Veranstaltungen wurden angesprochen. Zudem gab Dietmar Fischer Hinweise darauf, welche Änderungen aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zukünftig in Vereinssatzungen zu empfehlen sind.

Um seine Vereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unter Corona-Bedingungen zu unterstützen, bietet der StadtSportBund die VereinsSporthalle Limberg als Tagungsraum an. Die VereinsSporthalle bietet alle räumlichen und technischen Voraussetzungen um eine Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Corona-Verordnung durchzuführen. Dabei setzt der SSB auf sein bewährtes Hygienekonzept. Unter diesen Rahmenbedingungen konnten bereits der Stadtsporttag und die Mitgliederversammlung des NFV-Osnabrück-Stadt erfolgreich unter Corona-Bedingungen durchgeführt werden.

 Interessierte Vereine wenden sich bitte an SSB-Geschäftsführer Ralf Dammermann.




Neue Corona-Verordnung ist online!

Die ab 01.12.2020 gültige Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) ist jetzt online. Die bisher geltendenen Einschränkungen rund um den Vereinsport gelten auch weiterhin. Weiterhin können sportliche Betätigungen zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Trotzdem sollte dabei möglichst das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Vereinssport in der Corona-Zeit




Online BarCamp – (un)möglicher Vereinssport für ÜL/T 02. Dezember

Grafische Darstellung des Barcamps

Der Landessportbund Niedersachsen veranstaltet am Mittwoch, dem 02. Dezember (17:00-20:00 Uhr), ein Online BarCamp für Trainer*innen & Übungsleiter*innen. Bitte teilen!!!!

Worum geht es?

Der Vereinssport in seiner klassischen Form leidet unter den derzeitigen Einschränkungen. Doch wir wollen aus „unmöglichem“ Sport „mögliche“ Alternativen entwickeln:

  • Wie geht ihr im Verein mit der Situation um?
  • Was bietet ihr den Mitgliedern?
  • Was probiert ihr aus?
  • Was davon funktioniert und was auch nicht?
  • …und wie machen das andere Vereine?

Wir wollen mit dem BarCamp eine Plattform für Austausch, Vernetzung und ein Voneinander-Lernen schaffen! Inhalte werden unabgesprochen und live von den Teilnehmenden beigesteuert.
Ergänzt wird das Format mit einem Impuls von Sports-Coach & Mentaltrainer Stefan Kloppe.

Link zur Anmeldung:

https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/15588?cHash=4d4c1205d20a626fd2eb91f7d1a99ca7

Was ist ein BarCamp:

Ein Mitmach-Format, bei dem Programm und Referierende vorab nicht feststehen. Bringe deine Vereinserfahrungen mit, teile sie und profitiere von den Erkenntnissen anderer. In parallel laufenden Austauschrunden wird gelingend voneinander gelernt.