Digital fit werden – Anforderungen und Kompetenzen an das digitale Zeitalter am 27. April

Auch dieses Jahr bietet die Freiwilligen-Agentur Osnabrück wieder ein vielfältiges Fortbildungsprogramm für gemeinnützige Organisationen, Vereine und natürlich auch freiwillig tätige Bürger:innen an. Den Auftakt macht folgendes Online-Seminar:

Digital fit werden – Anforderungen und Kompetenzen an das digitale Zeitalter

Dienstag, 27.04.2021, 18 – 20:30 Uhr
Online-Veranstaltung

Digitalisierung – definitiv kein Hype, sondern Dauerzustand. Der digitale Wandel verändert nahezu alle Bereiche, sowohl beruflich als auch privat. Die Geschwindigkeit der Veränderung steigt gefühlt schneller, als wir es wahrnehmen können.

Im interaktiven Austausch lernen die Teilnehmenden, welche Anwendungs- und Lebensbereiche durch Digitalisierung sowie gesellschaftliche Trends verändert werden und wie Sie sich darauf einstellen können. Sie erfahren, welche Anforderungen und Kompetenzen notwendig sind, um sich im digitalen Zeitalter zurecht zu finden und dieses für sich nutzbar zu machen:

  • Müssen wir nun alle programmieren können? Digitale Technologien wie Virtual Reality, Künstliche Intelligenz & Co.
  • Digitales Mindset: Etablierung einer neuen Denkweise: agile und flexible Arbeitsweisen, Umgang mit Veränderungen im digitalen Wandel
  • Digital vernetztes Arbeiten, Kollaboration in virtuellen Teams, der digitale Arbeitsplatz
  • Die VUKA-Welt: Der Umgang mit volatilen, unsicheren, komplexen und ambivalenten Merkmalen und Informationen

Referent: Dipl.-Kfm. Martin Kater
(Projektkoordinator Digitales Lernen des Bildungsinstituts Osnabrück)

Auch Vertreter der Osnabrücker Sportvereine Sie sind herzlich dazu eingeladen am kostenlosen Online-Seminar teilzunehmen. Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule Osnabrück unter folgendem Link entgegengenommen: https://www.vhs-os.de/programm/programmuebergreifend.html?action%5B421%5D=course&courseId=507-C-21A7600&rowIndex=0 Für Fragen zur Veranstaltung steht die Freiwilligenagentur unter der E-Mailadresse freiwilligenagentur@osnabrueck.de und der Telefonnummer 0541 323 2507 zur Verfügung.




Treffpunkt Beratung-ONLINE: Mitglieder(rück)gewinnung!

Auch die Sportvereine in der Sportregion Osnabrück mussten im letzten Jahr einen erheblichen Mitgliederrückgang verkraften. Besonders hart traf es die Osnabrücker Vereine mit einem Mitgliederrückgang von 7,4 %. Mit der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um den Mitgliederverlust zu stoppen und nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs umzukehren, hat sich auch der Niedersächsische Turner-Bund beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Überlegungen und Erkenntnisse daraus sind sicherlich auch auf andere Sportarten übertragbar und sollen vorgestellt werden:

  1. Aktuelles rund um Corona & Sport
  2. Ergebnisse der NTB-Umfrage
  3. NTB-Kampagne
  4. Mitglieder(rück)gewinnung

Wir möchten euch hiermit zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE einladen, um euch die Möglichkeiten zur Mitglieder(rück)gewinnung zu erläutern und um eure Fragen zu beantworten. Als Experten haben wir Dirk Platta -Leiter Vereinsservice vom Niedersächsischen Turner-Bund e.V.– eingeladen:

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Mitglieder(rück)gewinnung“

Donnerstag, den 15.04.2021 ab 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Der Zugang zum Teams-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!

 




SPORTPLATZWELT ONLINE KONGRESS – Ticket Sonderpreis für Mitglieder des Stadtsportbundes Osnabrück e.V.

Sie planen ein Kunstrasenprojekt? Eine neue Software soll angeschafft werden? Oder Ihre Sporthalle soll mit einem nachhaltigen und digitalen Sportboden ausgestattet werden? Informationen zur Umsetzung, Förderung und Planung präsentieren die Experten der Branche am 22.04.2021 beim Sportplatzwelt Online Kongress.

Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches und informatives Programm von 9:30 bis18:00 Uhr mit den folgenden Fachforen:

09:30 | Kommunikation, Karriere und Co.
11:00 | Modernes Vereinsmanagement Gestärkt in die Zukunft
12:00 | Innovative Ausstattungs Trends
14:00 | Talk: Quo Vadis Breitensport
14:30 | Vereine & Kommunen: Herausforderungen & Potenziale
16:00 | Kunstrasen: Grundlagen & neue Technologien
17:30 | Recht & Finanzen

Alle Speaker und weitere Informationen zu den einzelnen Fachforen finden Sie im Programmheft unter folgendem Link: https://www.sportplatzwelt.de/ebooks/spw online kongress programmheft-2021/

Ticket-Sonderpreis für Mitglieder des Stadtsportbund Osnabrück e.V.,
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Osnabrück e.V. profitieren im Rahmen der Partnerschaft mit Sportplatzwelt von einem Ticketrabatt. Sichern Sie sich mit dem Code Osnabrück21 Ihr Kongressticket für 19,90 Euro statt regulär 29,90 Euro. Hier geht es direkt zum Ticketshop!




#1BarriereWeniger – Nur gemeinsam geht’s!

Wenn es um Teilhabe im Alltag geht, ist jede Barriere eine zu viel. Gemeinsam mit gemeinnützigem Projekt-Partner will die Aktion Mensch mit ihrer neuen Förderaktion #1BarriereWeniger genau dort ansetzen – direkt vor Ort. Gemeinsam mit einem Partner aus der Privatwirtschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Institution soll gemeinsam eine gute Idee entwickelt werden, um den Lebensalltag in der eigenen Umgebung für alle zugänglicher zu machen. Die Aktion Mensch unterstützt jedes Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro.

Ab 01.03.2021 können förderanträge zur Aktion #1BarriereWeniger gestellt werden.

Informationen zum Förderprogramm

 




Bilanz der Bestandserhebung: Große Verein verlieren, Mitgliedergewinne bei den Älteren!

Nachdem die Vereine in Osnabrück noch 2020 deutliche Mitgliedergewinne verzeichnen konnten, fiel das Ergebnis in diesem Jahr schlechter aus als im Landesdurchschnitt. Unterm Strich verloren die Vereine im StadtSportBund Osnabrück (SSB) 3.492 Vereinsmitglieder, was einem Verlust von 7,4% entspricht.

Damit bestätigte sich eine Tendenz, die schon seit einigen Monaten absehbar war. Die üblichen Vereinsaustritte konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen nicht durch Neueintritte ausgeglichen werden. Dieses traf Großvereine besonders deutlich. In diesem Vereinen ist die Bindung  der Mitglieder offensichtlich nicht so hoch wie bei kleineren Vereinen, in denen sich Mitglieder auch oft ehrenamtlich engagieren und stark mit ihrem Club identifizieren.  So verlor allen der Osnabrücker SC 14,5 % seiner Mitglieder. Alle anderen Vereine mit mehr als 2.000 Mitgliedern verloren 8,2 %. So büßten die 5 größten Vereine in der Stadt zusammen 2.074 Mitglieder ein. Die Osnabrücker Vereinslandschaft unterscheidet sich vom Landesdurchschnitt insbesondere dadurch, dass es hier eine große Anzahl von Großvereinen gibt

Mit Blick auf die Sportarten verzeichneten die Turner -9% sowie die Fußballer und Schwimmer einen Rückgang von -10%. Besonders starke Verluste mussten die Handballer mit -23% verkraften, Während es bei den Leichtathleten einen Zuwachs von 17% gab. Eine besondere Auswirkung hat die Corona-Krise auch bei den Mitgliedschaften der unter sechsjährigen Kinder. Bei dieser Altersklasse ist ein Rückgang von -16% zu verzeichnen. Während die im Verein gebliebenen in die nächste Altersklasse aufstiegen, kamen keine neuen Vereinseintritte hinzu. Eine große Vereinstreue bewiesen die über 60-jährigen Mitglieder. Bei dieser Altersklasse gab es sogar einen Gewinn von 3% zusätzlicher Mitglieder.

Wo es Verlierer gibt, gibt es aber auch Gewinner.   29 Vereine im SSB haben unter dem Strich Mitglieder gewonnen, 3 weitere Vereine mit insgesamt 359 Mitgliedern traten im letzten Jahr dem SSB bei, während 1 Verein dem SSB den Rücken kehrte. Zum 1. Januar gehörten also 112 Vereine dem SSB an.

In der Gesamtbetrachtung sind die Verluste im Osnabürcker Sport im Wesentlichen

auf die Corona-Krise zurückzuführen. Das macht Hoffnung darauf, dass die Menschen auch wieder in unsere Vereine eintreten werden, wenn der Lockdown beendet ist. Eine gute Nachricht gibt es bereits. Mit dem SV T3AM JORGE e.V. ist im Januar bereits ein neuer Verein mit 20 Mitgliedern in den StadtSportBund aufgenommen worden.

Statistik




Treffpunkt Beratung-ONLINE: 37 Teilnehmer*innen informieren sich über Versicherungsschutz

Insgesamt 37 Teilnehmer*innen aus der Sportregion Osnabrück interessierten sich am gestrigen Abend für Neuerungen der ARAG Sportversicherung für die Sportvereine in Niedersachsen.  In seinem Beratungsformat Treffpunkt Beratung-ONLINE hatte der StadtSportBund Osnabrück damit offensichtlich die richtige Themenauswahl getroffen. Annegret Buchholz, Leiterin des Versicherungsbüros der ARAG berichtete über die wesentlichen Neuerungen des Versicherungsvertrages, den der LSB und der NFV mit der ARAG abgeschlossen haben.

Auf besonderes Interesse stieß dabei die neu in den Versicherungsvertrag aufgenommen D&O und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden mit bis zu 250 Tsd. Euro und tritt auch bei Schäden ein, die durch Beauftragte  zum Nachteil des eigenen Vereins entstehen.

Noch gezielter ist die D&O-Versicherung (Director & Officer). Diese sichert Vorstände und Geschäftsführer in den Vereinen vor Schadensansprüchen ihres Vereins und schütz damit vor Zugriff auf das Privatvermögen.

Von der ARAG gibt es in den nächsten Tagen konkrete Informationen zu den erweiterten Versicherungsleistungen auch schriftlich. Wir werden darüber berichten.




Treffpunkt Beratung ONLINE:  Upgrade in der Sportversicherung!

Bereits seit vielen Jahren bietet die ARAG-Sportversicherung den Sportler*innen und Sportvereinen in Niedersachsen Versicherungsschutz. Der zugrunde liegende Sportversicherungsvertrag zwischen dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) und dem Niedersächsischen Fußballverband (NFV) sowie  der ARAG-Sportversicherung wurde zum 01.01.2021 in einigen Punkten ergänzt:

  • Haftpflichtversicherung erweitert
  • In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert.
  • D&O und erweiterter Strafrechtsschutz sind neu im Vertrag.

Der StadtSportBund Osnabrück (SSB) lädt die Vereine der Sportregion Osnabrück  zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE ein, um die Einzelheiten der Änderungen zu erläutern und um die Fragen von den Vereinsvertretern zu beantworten. Als Expertin steht Annegret Buchholz (Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen) zur Verfügung:

Treffpunkt Beratung ONLINE

„Upgrade in der Sportversicherung“

Mittwoch, den 17.02.2021; 18:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr

Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden. Die Teilnahme am Treffpunkt Beratung ist kostenlos!




StadtSportBund klärt auf: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

In Corona-Zeiten gibt es viele Vereinsvorstände die überlegen, ob sie Ihren Mitgliedern Beiträge zurückzahlen, Beiträge nicht einziehen oder nur anteilig einziehen. Da hier teils irreführende Informationen im Umlauf sind, haben wir Dietmar Fischer (Vereinsberater und Experte für das VIBSS) gebeten, den Sachverhalt hinsichtlich Vereinsrecht und dem Gemeinnützigkeitsrecht zu überprüfen. Das Ergebnis findet ihr nachfolgend. Diese und weitere wichtige Informationen findet ihr in den FAQ’S des VIBSS unter der Rubrik Sport unter Corona-Bedingungen:

 https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Frage: Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?

Antwort:

Vereinsrecht

Viele Vorstände befürchten eine Austrittswelle in den Vereinen, weil die Mitglieder derzeit keine Angebote nutzen können. Damit Mitgliedschaften nicht gekündigt werden, erwägen Vorstände, den Beitrag zu reduzieren, den Beitragseinzug auszusetzen oder sogar Beiträge zurückzuerstatten und stellen sich die Frage, ob dies möglich ist. Dabei ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die Satzung weiterhin gilt und nicht außer Kraft gesetzt ist. Wenn der Vorstand für die Festsetzung des Beitrags zuständig ist und auch ein ggf. genehmigter Haushaltsansatz dem nicht entgegensteht, dann kann der Vorstand den Beitrag für die Zukunft neu festsetzen, eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist jedoch nicht möglich. Obliegt die Beitragsfestsetzung allerdings der Mitgliederversammlung, dann kann der Vorstand nicht von sich aus den Beitrag abändern oder den Einzug aussetzen. Ein solches eigenmächtiges Verhalten könnte einen Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflichten darstellen und zu einer persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen. Vielmehr sollte ein Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen einer virtuellen Versammlung oder des vereinfachten Umlaufverfahrens nach dem COVID-19-Abmilderungsgesetz herbeigeführt werden.

Denkbar wäre auch, dass der Vorstand einstweilen den Beitrag reduziert oder den Einzug aussetzt und die Mitglieder darüber informiert, dass es sich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die durch eine spätere Entscheidung der Mitgliederversammlung genehmigt werden könnte. Sollte die Mitgliederversammlung die Genehmigung verweigern, dann könnte der Beitragseinzug nachgeholt werden, so dass sich der Vorstand nicht dem Haftungsrisiko aussetzt.

Eine andere Frage ist Reduzierung, der Erlass oder die Rückerstattung des Beitrages im Einzelfall. Sind Mitglieder aufgrund individueller Umstände außerstande den Beitrag zu zahlen, dann kann der Vorstand Beitragspflichten in Härtefällen stunden,  ganz oder teilweise erlassen oder für einen begrenzen Zeitraum zurückzahlen, wenn die Satzung die gewählte Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Gemeinnützigkeitsrecht

Neben dem Vereinsrecht sind aber unbedingt auch die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurückzuerstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?“ in der Kategorie „Steuern & Gemeinnützigkeit“.

Frage: Ist es gemeinnützigkeitsschädlich, bereits geleistete Mitgliedsbeiträge zurück zu erstatten oder auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten?

Antwort:

Gemeinnützigkeitsrecht

Eine Rückzahlung von an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder bzw. die Befreiung dieser Mitglieder von der Beitragspflicht ist ausnahmsweise bis zum 31.12.2021 unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot des Vereins aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (z. B. aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).

Vereinsrecht

Neben der Gemeinnützigkeit sind aber unbedingt auch die vereinsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten! Siehe hierzu unter der FAQ „Kann der Vorstand den Beitrag reduzieren, aussetzen oder zurück erstatten?“ in der Kategorie Vereinsrecht.




Treffpunkt Beratung ONLINE: Stadtsportbund Osnabrück informierte über Gesetzesänderungen für Sportvereine

Insgesamt 62 Teilnehmer*innen aus der gesamten Sportregion folgten gestern der Einladung  des Stadtsportbundes Osnabrück zur Infoveranstaltung Treffpunkt BERATUNG. Inhaltlich ging es in der als Zoom-Meeting durchgeführten Infoveranstaltung um wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für die Sportvereine der Region, die von Vereinsberater Dietmar Fischer vorgestellt und erläutert wurden.

Die Bundesregierung beschloss nämlich verschiedene Gesetzesänderungen, die zu Erleichterungen bei den Vereinen und auch bei Übungsleitenden sowie bei ehrenamtlich Engagierten führen. So wurde ab 2021 eine Anhebung der s.g. Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr beschlossen. Gleiches gilt für die s.g. Ehrenamtspauschale. Diese ist von bisher 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben worden.

Eine Anhebung gibt es auch bei der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die bisher gültige Grenze der Einnahmen  von 35.000 Euro wurde auf nunmehr 45.000 Euro angepasst.  Diese Regelung gilt bereits ab 2020. Ebenfalls rückwirkend ab 2020 gilt die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht soweit die jährlichen Einnahmen eines Vereins 45.000 Euro nicht übersteigen.

Auch hinsichtlich des Umgangs mit Kleinbetragsspenden gibt es eine Änderung. Zukünftig kann bei Spenden bis zu 300 Euro auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung verzichtet werden. Dietmar Fischer sprach allerding die Empfehlung aus, grundsätzlich Zuwendungsbescheide auszustellen. Das erleichtert die Nachweispflicht des Spenders erheblich.




Das Grüne Band 2021: Bewerben bis 31. März

Sportvereine aufgepasst! Bewerbt Euch jetzt für „Das Grüne Band 2021“ und gewinnt 5.000 Euro für Euren Verein.

„Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ von @Commerzbank und @Sportdeutschland würdigt Eure herausragende Nachwuchsarbeit im Leistungssport mit einem Pokal und 5.000 Euro! Vielleicht ist Euer Verein schon bald einer der 50 Preisträger.

WORAUF WARTET IHR? JETZT BEWERBEN! Bewerbungsfrist endet am 31. März.

Hier geht es zum Bewerbungsformular