Herzliche Glückwunsch zum Geburtstag!

Zum 50. Geburtstag der Frauenfußballerinnen der TSG Burg Gretesch gratuliert der StadtSportBund ganz herzlich. Frauenfußball in Osnabrück wird ist ganz eng mit der TSG Burg Gretesch verbunden. Schließlich war die TSG Burg Gretesch der zweite Osnabrücker Verein nach dem VfL Osnabrück, der eine Frauenfußballmannschaft gründete hat und bis heute erfolgreich dem Ball nachjagt.

Die TSG Burg Gretesch hat den Frauenfußball in der Stadt und der gesamten Region geprägt. Besonders die familiäre Atmosphäre im Sportpark Gretesch wird von allen Fans des Frauenfußballs sehr geschätzt. Herzlichen Glückwunsch und macht weiter so!




LSB bietet wöchentlich inklusive online-Sportangebote an

Ab dem 5. Mai, dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, bietet der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen zweimal wöchentlich online niedrigschwellige Sportangebote für Menschen mit Behinderung an: montags ab 17 Uhr und mittwochs ab 10 Uhr laden Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu Einheiten von „Tabata“ über „Yoga auf dem Stuhl“ bis zu „Streetdance“ ein. Die Videos werden in Einrichtungen der Behindertenhilfe übertragen und sind auch privat abrufbar. Das Angebot ist Teil des LSB-Projektes „Teilhabe am Vereinssport“. Bereits Ende März hatte der LSB mit großer Resonanz landesweit eine digitale inklusive Sportwoche durchgeführt.

Mehr Infos

(Quelle: LSB-Homepage)




Nds. Corona-Verordnung ab 19. April online

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Dokumente zur Niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab 19. April bis 9. Mai 2021 gültig ist, online gestellt. Sie teilt dazu mit: „Die Änderungsverordnung ist bereits von Ministerin Behrens unterzeichnet und digital veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonntag, 18. April 2021 in Kraft, die inhaltlichen Änderungen am Montag, den 19. April. Nach dem für Ende nächster Woche zu erwartenden Inkrafttreten der aktuell im Bund diskutierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Niedersächsische Corona Verordnung erneut überarbeitet werden.“

Auch die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung ist aktualisiert und gilt in der neuen Fassung ab 19. April 2021.

Zu den Dokumenten: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

 




LSB: Sportangebote der Sportvereine ermöglichen! 

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen ruft das Land auf, noch entschlossener als bisher gemeinsam mit dem organisierten Sport trotz der anhaltenden Corona-Krise Sportangebote der Sportvereine zu ermöglichen. „Unsere Sportvereine zeigen seit dem Frühjahr 2020, dass sie unter Einhaltung der örtlichen Abstandsregeln auf der Basis von Hygienekonzepten verantwortungsvoll und kreativ Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene machen können. Vor allem der Sport im Außenbereich muss ohne weitreichende Beschränkungen möglich bleiben, um negative Auswirkungen auf die physische, psychische und soziale Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden“, sagen der LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach und der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe mit Blick auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Weiter zur Pressemitteilung

(LSB-Newsletter)




Niedersächsische Corona-Verordnung am 29. März online!

Bund und Länder haben sich am 22. März 2021 auf ein erweitertes Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt. Eine Korrektur (Streichung der Ziffer 4 „Osterruhezeit“) wurde am 24. März vorgenommen.Auf dieser Basis ist die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst worden und tritt am 29. März 2021 in Kraft.

Die Stadt Osnabrück ist mittlerweile ist als „Hochinzidenzkommune“ eingestuft. Für diese Fälle schreibt die niedersächsische Corona-Verordnung strengere Kontaktbeschränkungen vor.

Sport: Individualsport ist nur noch alleine, mit dem eigenen Haushalt oder maximal einer zweiten Person von außerhalb möglich.

Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 29. März mit markierten Änderungen




Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird verdoppelt

Pistorius: „Schnelle und unbürokratische Hilfe für niedersächsische Sportvereine“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.

Für Sportminister Pistorius ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiger Beitrag, um die niedersächsische Sportlandschaft bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie weiterhin bestmöglich zu unterstützen: „Mit der Möglichkeit, aus dem Sonderprogramm eine jetzt insgesamt doppelt so hohe Förderung wie bisher abrufen zu können, schaffen wir für die niedersächsischen Sportvereine die weiteren Voraussetzungen, um den Folgen der andauernden Corona-Pandemie weiterhin entschlossen entgegentreten zu können. Dadurch erhalten vor allem diejenigen Vereine, die durch die Pandemie in besonderem Maße von Mitgliederverlusten betroffen sind, weiterhin schnell und unbürokratisch Hilfe.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um den Vereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.

Minister Pistorius begründet die Erhöhung der Maximalfördersumme auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft und zugleich von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Sie sind die stabile Stütze des Sportlandes Niedersachsen, gleichzeitig benötigen viele Vereine in diesen Zeiten unsere Hilfe. Das Ziel dieser Erhöhung der maximalen Fördersumme ist auch, dass insbesondere die mitgliederstarken Vereine durch die Änderungen des Förderhöchstbetrages Unterstützung zur finanziellen Abmilderung vermehrter Vereinsaustritte erhalten. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, allen niedersächsischen Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen, damit den Menschen in Niedersachsen unsere vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt. Schließlich ist jeder dritte Niedersachse Mitglied in einem Sportverein – das belegt, dass Niedersachsen ein echtes Sportland ist.“

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.

(Pressemitteilung Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport vom 24. März 2021)




Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung: Harter Lockdown über Ostern, dann gezielte Freiheiten durch Testen!

Ostern steht vor der Tür, das zweite Ostern in der Corona Pandemie. Schon sehr lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt harte Einschränkungen ertragen. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen aktuell deutschlandweit wieder stark an. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Virusmutation B1.1.7. – eine sehr ansteckende und offenbar auch im Krankheitsverlauf gefährlichere Variante des Coronavirus.

Auch in Niedersachsen haben viele Landkreise und Kreisfreie Städte inzwischen die 100er-Marke wieder überschritten. In diesen Regionen muss die Notbremse gezogen werden, bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden. „Wir hatten alle miteinander gehofft,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „dass unsere gemeinsamen Anstrengungen die Ausbreitung des Virus nun endlich hätte eindämmen und wieder mehr Bewegungen und Begegnungen möglich machen können. Das ist nicht geschehen. Bund und Länder haben deshalb heute ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung aufgeschlagen.“

Ab Mitte April wird genug Impfstoff vorhanden sein, um wöchentlich bundesweit 3,5 Mio. Menschen zu impfen. Bis zum Sommer sollen dann alle Menschen geimpft sein, die sich impfen lassen wollen.

Nach Ostern werden konsequent 40 % der Menschen zweimal wöchentlich getestet, damit verbunden ist ein deutlicher Gewinn an Sicherheit vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. Durch die regelmäßigen Testungen großer Teile der Bevölkerung im Bildungswesen und im Arbeitsleben sollen Infektionen frühzeitig aufgespürt und Infektionsketten unterbrochen werden. Ein konsequentes Testregime wird die Infektionszahlen nach und nach spürbar senken.

Gleichzeitig soll im Rahmen von Modellvorhaben durch gezieltes Testen der Zugang zum Einzelhandel und zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportveranstaltungen geöffnet werden. Durch aktuelle Negativtests können sichere Zonen geschaffen werden, in denen Menschen Angebote angstfrei wahrnehmen sollen. Testungen helfen so, Freiheitsrechte wieder wahrzunehmen.

Der Preis für all das: Fünf Tage harter Lockdown über Ostern, Geschäfte sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. Eine kurze aber konsequente Phase des Stillstands kann dazu führen, die Dynamik der Infektionswelle zu brechen und zu dämpfen. Es geht darum, das Infektionsniveau zu begrenzen bis die Teststrategie greift.

Vereinbart worden sind auch zusätzliche Wirtschaftshilfen des Bundes für besonders belastete Branchen, die seit langem geschlossen sind. Ministerpräsident Weil: „Ich gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden.

Weil: „Wir werden die Ruhezeit über Ostern nutzen für den Aufbau eines ambitionierten und tragfähigen Testregimes. Wir verlangen den Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland jetzt noch einmal viel ab. Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Niedersachsen wird vorbereitet sein: Nach Ostern sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden können. Auch in den Unternehmen werden die Testkapazitäten ausgebaut. Weil: „Ich bin zuversichtlich, dass die niedersächsische Wirtschaft sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen und alles daransetzen wird, die in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zweimal wöchentlich zu testen.“

Weil bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die sich trotz all dieser zermürbenden Monate nach wie vor sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und ergänzt: „Wer weiß, wie die Fallzahlen sonst bei uns aussehen würden. Damit sind viele Menschenleben gerettet worden.“

Der Ministerpräsident appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen: „Bitte lassen Sie sich mit uns zusammen auf dieses Vorgehen ein. Bitte halten sie sich über Ostern mit direkten Begegnungen zurück, bitte verzichten sie auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität. Ich betrachte den harten Lockdown über Ostern als eine Durchbrechung der zermürbenden Spirale von immer neuen Schließungen und zaghaften Lockerungen.“

Der Regierungschef betont: „Es ist mir bewusst, mit wie vielen Entbehrungen und Belastungen die Pandemie für jede und jeden einzelnen verbunden ist. Letztlich sind wir alle ‚coronamüde‘ geworden, wir alle sehen uns nach etwas mehr Normalität und mehr direkten Begegnungen. Wir bitten Sie jetzt um eine große Anstrengung über Ostern und anschließend darum, die niedersächsischen Testangebote intensiv zu nutzen und so mehr und mehr Freiheiten zurückzugewinnen.“

Bund und Länder sind zuversichtlich, durch dieses Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung die Corona-Krise beenden zu können. Stephan Weil: „Das ist es, wonach sich die Bürgerinnen und Bürger sehnen. Das ist es, was Bund und Länder gemeinsam als ihre wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ansehen.“

Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021

(Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei 22.März 2021)




Transparenzregister: Landessportbünde wenden sich an Olaf Scholz

Die Eintragung gemeinnütziger Sportvereine in das Transparenzregister und der Versand von Gebührenbescheiden soll gestoppt werden. Das fordern die 16 Landessportbünde – unter ihnen auch der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen – in einem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz. „Die Eintragungspflicht ist unverhältnismäßig, verursacht unnötigen Bürokratieaufwand und widerspricht den Ankündigungen, Ehrenamt zu entlasten heißt“, kritisiert LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach. In dem Schreiben heißt es weiter: „Sportvereine sind bereits alle in den Vereinsregistern der Amtsgerichte eingetragen. Sie werden außerdem regelmäßig von den Finanzämtern überprüft. Trotzdem hält der Bund an einer zusätzlichen Eintragungspflicht für unsere Vereine fest. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Bundesanzeiger Verlag die Vereine mit Gebührenbescheiden belegt. Die Gebühren werden rückwirkend (!) und ohne Befreiungsmöglichkeiten berechnet. Für die Folgejahre ist ein komplexer Befreiungsantrag zu stellen, der regelmäßig wiederholt werden muss.“ Die Landessportbünde wenden sich zudem gegen die Absicht, das Transparenzregister zu einem Vollregister auszubauen wodurch für die Sportvereine eine Mitwirkungspflicht entstehen würde.

Die 16 Landessportbünde fordern deshalb den Bundesfinanzminister auf,

den laufenden Versand von Gebührenbescheiden umgehend zu stoppen,

die Eintragungspflicht für gemeinnützige Sportvereine zu beenden und

insgesamt zügig eine ehrenamts- und vor allem sportvereinsfreundliche Regelung zu gewährleisten!

(Quelle: LSB-Homepage)




Online-Workshop „Wir für morgen – Nachhaltige Ideen, Projekte und gemeinsamer Austausch“

Einfach anfangen. Dazu wollen wir mit diesem Online-Workshop ermutigen. Nachhaltigkeit ist ein weitumfassendes Schlagwort, das in aller Munde ist, aber auch abschrecken kann in seiner Fülle an Themen. Nach einem kurzen theoretischen Einstieg und dem Versuch einer Fokussierung auf mögliche Schwerpunkte bzw. einzelne Ziele der Nachhaltigkeit für uns Sportler und im Sport Engagierte bieten wir vier Austausch„räume“ an:

Kleine Praxisbeispiele für sofort
Es müssen nicht immer gleich die ganz großen Projekte sein, um etwas zu bewegen. Auch im Alltag der
Sportvereine gibt es sehr viele kleine Dinge, die mit sehr wenig Aufwand und noch weniger Geld verändert
werden können und trotzdem eine große Wirkung erzielen. Ganz nach dem Motto: „Einfach mal machen –
könnte ja gut werden“ wollen wir zusammen viele Ideen sammeln, die dann sofort umgesetzt werden
können und den Verein schon ab morgen grüner machen.

Gestalte deinen Sportverein
Wie können wir eine gemeinsame Vision „des fairen Sportvereins von morgen” gestalten? Wir gehen
gemeinsam mit euch in den Austausch und sammeln eure Ideen/Visionen, um morgen das Potential der
sozialen, ökologischen sowie ökonomischen Dimensionen für deinen Verein zu entfalten. Zusammen wollen
wir praktische Handlungsmöglichkeiten sammeln und uns gegenseitig inspirieren. Vorkenntnisse? – die habt
ihr bereits!

Erfahrungsberichte und Austausch über Erfolgsprojekte
Du fragst dich, wie du dein Projekt umsetzen kannst oder du suchst Ideen? Dann komm mit uns in den
Austausch. Wir stellen dir durchgeführte Projekte vor und kommen gemeinsam ins Gespräch.

Projektanträge und Finanzierungsideen
Ihr lernt fünf unterschiedliche Stiftungen und Förderprogramme kennen, mit denen ihr eure
Nachhaltigkeitsprojekte umsetzen könnt. Darüber hinaus tauschen wir uns dazu aus, welche Stolpersteine es
gibt und wie die Antragstellung gelingt.
Während des Online-Workshops können zwei der vier vorgestellten Austausch“räume“ besucht werden. DieTeilnahme ist kostenlos.

Anmeldung bitte bis zum 22.03.2021 per E-Mail mit Angabe des Namens, des Vereins und zwei Wünschen für
die Austauschräume an Sönke Nordmeyer, snordmeyer@lsb-niedersachsen.de. Die Zugangsdaten für das
Zoom-Meeting werden kurz vor dem Workshop per Mail versendet.




„Inklusive Bewegungswoche“ vom 22. bis 26. März

Das LSB-Projekt „Teilhabe am Vereinssport“ bietet vom 22. bis 26. März eine inklusive, virtuelle Sportwoche an. Täglich gibt es drei niederschwellige Bewegungsangebote für Menschen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Übungsleiter machen Tanzangeboten, Karate Fitness, Yoga und mehr.

MIt dem Projekt verfologt der LSB das Ziel, Menschen mit Behinderungen aus Einrichtungen, Institutionen und Diensten der Behindertenhilfe außerhalb ihrer Arbeitszeit den Zugang zum wohnortnahen, organisierten Sport im Verein ermöglichen.

Kontakt